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Freiheit zu teil werde, sollten sie nicht zur Entschei-
dung des Prozesses übergehenJ). Er liess den König
im Februar oder März durch die Kardinäle von neuem
auffordern, dass er das ihm Ingeborg gegenüber Auf-
erlegte ausführe, widrigenfalls die Kardinäle nicht mit
der Aufnahme des Prozesses vorgehen sollten1 2); er hat
zur gleichen Zeit Philipp selbst von neuem zur Ver-
söhnung aufgefordert3).
Es gehörte kaum die Menschenkenntnis des Papstes
dazu, um vorauszusehen, dass eine Wiederholung solcher
Aufforderungen den König sehr kühl lassen würde. Was
der Papst forderte, geschah nicht4). Dem Inhalt der
päpstlichen Mahnungen nach hätte nun mindestens der
Beginn des Scheidungsprozesses ausgesetzt werden müssen,
den Philipp, da er von ihm Lösung des lästigen Ehe-
bandes, volle Wiedervereinigung mit Agnes erhoffte,
sicherlich herbeiwünschte. Auch das ist nicht geschehen.
1) Theiner 1. c. I, 54, Nr. 239—241.
2) Ibid. 56, Nr. 16.
3) Ibid. 55, Nr. 13.
4) In „Slesviciensium episcop. Series“ bei Langebeck und in
„Hamsfortii Chronol. secunda“ (ibid. I, 284) ist zu 1201 Inge-
borgs Wiederaufnahme verzeichnet und hinzugefügt, sie habe
einige Reliquien oder Heiligenknochen dem Bischof Nikolaus von
Schleswig als Geschenk überschickt. Daraus würde nun schon
an sich nicht folgen, dass Ingeborg in dieser Zeit minder knapp
gehalten wäre; denn die angeblich von ihr 1201 gesandten Gaben
besassen keinen materiellen Wert. Doch, abgesehen hiervon, wird
die Zeitangabe dadurch illusorisch, dass Bischof Nikolaus erst
1209 Bischof von Schleswig wurde. Die Uebersendung kann
wesentlich später, vielleicht, da dänische Chronisten die „Wieder-
aufnahme“ der Ingeborg von 1201 meist als eine definitive be-
zeichnen, in Verwechselung mit späteren Ereignissen, erst nach
1213 erfolgt sein.
Freiheit zu teil werde, sollten sie nicht zur Entschei-
dung des Prozesses übergehenJ). Er liess den König
im Februar oder März durch die Kardinäle von neuem
auffordern, dass er das ihm Ingeborg gegenüber Auf-
erlegte ausführe, widrigenfalls die Kardinäle nicht mit
der Aufnahme des Prozesses vorgehen sollten1 2); er hat
zur gleichen Zeit Philipp selbst von neuem zur Ver-
söhnung aufgefordert3).
Es gehörte kaum die Menschenkenntnis des Papstes
dazu, um vorauszusehen, dass eine Wiederholung solcher
Aufforderungen den König sehr kühl lassen würde. Was
der Papst forderte, geschah nicht4). Dem Inhalt der
päpstlichen Mahnungen nach hätte nun mindestens der
Beginn des Scheidungsprozesses ausgesetzt werden müssen,
den Philipp, da er von ihm Lösung des lästigen Ehe-
bandes, volle Wiedervereinigung mit Agnes erhoffte,
sicherlich herbeiwünschte. Auch das ist nicht geschehen.
1) Theiner 1. c. I, 54, Nr. 239—241.
2) Ibid. 56, Nr. 16.
3) Ibid. 55, Nr. 13.
4) In „Slesviciensium episcop. Series“ bei Langebeck und in
„Hamsfortii Chronol. secunda“ (ibid. I, 284) ist zu 1201 Inge-
borgs Wiederaufnahme verzeichnet und hinzugefügt, sie habe
einige Reliquien oder Heiligenknochen dem Bischof Nikolaus von
Schleswig als Geschenk überschickt. Daraus würde nun schon
an sich nicht folgen, dass Ingeborg in dieser Zeit minder knapp
gehalten wäre; denn die angeblich von ihr 1201 gesandten Gaben
besassen keinen materiellen Wert. Doch, abgesehen hiervon, wird
die Zeitangabe dadurch illusorisch, dass Bischof Nikolaus erst
1209 Bischof von Schleswig wurde. Die Uebersendung kann
wesentlich später, vielleicht, da dänische Chronisten die „Wieder-
aufnahme“ der Ingeborg von 1201 meist als eine definitive be-
zeichnen, in Verwechselung mit späteren Ereignissen, erst nach
1213 erfolgt sein.