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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0169
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— 161 —
Den Worten sind keine Thaten gefolgt; die päpstliche
Aktion zeigte in dieser Angelegenheit eine Schwäche,
die den Handlungen Innocenz’ des Dritten sonst gewiss nicht
anhaftete und die nur durch die erörterten politischen
Rücksichten zu erklären ist.
Mitte März 1201 wurde am festgesetzten Orte, in
Soissons, die Verhandlung des Ehescheidungsprozesses
begonnen. Das Ereignis führte eine Anzahl von Grossen
Frankreichs, viele Erzbischöfe und Bischöfe, eine ausser-
ordentliche Menge von Volk und von Geistlichen dorthin
zusammen i). Der König und Ingeborg * 2) waren zugegen,
doch von den beiden als Richter bestimmten Legaten
war zunächst nur Octavian anwesend. Der König hatte
sich mit einer stattlichen Anzahl von Rechtskundigen
b Rig- (e(l- Delab.) c. 133. — Annal. Aquicinctenses, Rec.
XVIII, 552. — Betreffs der Zeitangabe über den Beginn der Ver-
handlung folge.ich letzteren, weil der Bericht der Annal. Aquicinc-
tenses reich an Nachrichten ist, und weil das Kloster, wo diese Auf-
zeichnungen erfolgten , nicht allzuweit von Soissons entfernt lag,
weil fernei’ die Angabe zu der dem Legaten vorgeschriebenen
sechsmonatlichen Frist, vom 8. September an gerechnet, ziemlich
stimmt. Rig. 1. c. setzt die Verhandlungen in den April. Da
nach seiner Angabe die Verhandlung 15 Tage dauerte, kann, wenn
dieselbe ungefähr um Mitte März begann, der April darüber
wenigstens herangekommen sein. Rog. von Hoved. (Rec. XVII,
609), der die Frist für den Termin in seiner Erzählung über die
Vorgänge in St. Leger auf 6 Monate, 6 Wochen, 6 Tage und
6 Stunden angegeben, lässt die Verhandlung in Soissons gleich-
wohl an Mittfasten (4. März) beginnen.
2) Nach Dormay, „Hist, de Soissons“ (Soiss. 1664), welches
Werk aber betreffs des hier erörterten Gegenstandes viele Irr-
tümer enthält, und nach Dom Michel Germain (Bened. von St.
Maur), „Hist, de l’abbaye royale de Notre-Dame de Soissons“
(Paris 1675, p. 163) wohnte Ingeborg während der Verhandlun-
gen in der Abtei Notre-Dame, deren Aebtissin Helvida, Nichte
des Bischofs Nivelo von Soissons, war.

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