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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0218
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210

Wünsche des Papstes von dem, was sie für das Recht
ihrer Ehe hielt, von einem Rechte, für das sie schon
so lange gelitten, nicht abweichen wollte, dass sie ent-
schlossen war, den Kampf des Duldens fortzusetzen. Nur
die zähe Widerstandskraft der Königin war es, welche
die Trennung der Ehe in dieser Zeit verhinderte, da
der Papst selbst seine Bemühungen, sie zu lösen, denen
des Königs hinzugesellte1).

XIII.
Erneute Ehescheidungsverhandlungen.
Es scheint, dass König Waldemar von Dänemark,
der seinem Bruder Knut auf dem Thron gefolgt war,

Zeit in sehr grosser Zahl vorliegen —, ist von 1207 April 2; der
nächste vorhandene Brief an Ingeborg selbst erst von 1210 Mai 7.
1). Aus dem Jahre 1205 liegt ein Beschluss des Generalkapitels
der Cistercienser vor (Martene, „Thesaur.“ III, 1245), nach welchem
der- Abt von Pontigny gegen die Ordensregel die Königin von
Frankreich mit zahlreichem weiblichen Gefolge in sein Kloster
eingelassen, sie eine Predigt im Kapitel hat anhören und an einer
Prozession teilnehmen, sowie zwei Nächte im Infirmitorium hat
schlafen lassen unter dem Vorgeben, sie habe vom Papst und
vom Abt von Citeaux Zutrittserlaubnis zum Kloster. Der Abt
wird dafür mit einer Strafe belegt. — Capefigue („Hist, de Phil.-
Auguste“ III, 175) hat dies auf Ingeborg bezogen. Doch handelt
es sich jedenfalls um Adele, die Mutter Philipps, die sich kurz
zuvor (1204) die päpstliche Erlaubnis hatte geben lassen, das
Kloster Pontigny als Begräbnisstätte zu wählen, und deren be-
sondere Liebe für dieses Kloster in dem betreffenden päpstlichen
Schreiben (Martene, ibid. 1244) hervorgehoben wird. Sie starb 1206.
 
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