L- 211 -
nach langer Pause die Angelegenheit seiner Schwester
beim Papst wieder in Erinnerung brachte. Er hat damit
wohl die Gesandten, die er in der Sache des Bischofs
Waldemar von Schleswig an den Papst schickte, beauf-
tragt, denn am 2. April 1207 schrieb Innocenz dem
König von Dänemark, „seine Gesandten würden ihm be-
richten, in welcher Art er wegen seiner Schwester an
den König von Frankreich schreibe“!). Vom gleichen
Tage liegt dann auch wieder eine an Philipp gerichtete
Ermahnunggvor1 2). Innocenz erwähnt, der König habe
zum Teil auf seine Mahnungen gehört — woraus sich,
wie wir oben erwähnt haben, auf eine Besserung in der
Lage Ingeborgs schliessen lässt —, doch habe Philipp
die Gattin nicht ganz in eheliche Gunst aufgenommen,
und deshalb werde er, der Papst, gezwungen, mit emsi-
gerem Eifer christlicher Liebe in den König zu dringen.
Wenn es irgend geschehen könne, möge ersieh bestreben,
Ingeborg mit ehelicher Gunst zu begegnen; könne er
dies aber nicht, so möge er sie wenigstens nicht als
Gefangene, sondern mit königlicher Ehre behandeln
lassen, damit man nicht glaube, dass er sie insgeheim
betrüge.
Die letztere Bemerkung bezieht sich jedenfalls auf
ein Verhältnis, welches der König in dieser Zeit unter-
hielt; doch ist uns der Name derjenigen, mit welcher
er in dieser Beziehung stand, nicht bekannt. Wir wissen
nur, dass derselben ein im Jahre 1205 geborener Sohn
entstammte, dem Philipp den Namen Pierre Carlot gab,
1) Ep. X, 41.
2) Ep. X, 42.