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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0170
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umgeben, die seine Sache führen sollten. Um Ingeborgs
Interesse zu wahren, hatte ihr Bruder, den an ihn er-
gangenen Anforderungen entsprechend, Bischöfe J), Advo-
katen und Zeugen* 2) gesandt. Ehe in die eigentliche
Verhandlung eingetreten wurde, verlangten die dänischen
Gesandten Sicherheit für freie Prozessführung und für
sich selbst die Zusicherung, später Frankreich unge-
hindert verlassen zu können. Dies wurde bewilligt, und
der König sprach sein Scheidungsbegehren aus. Er sei
so nahe mit Ingeborg verwandt, dass sie nicht seine
Gattin sein könne. Die dänischen Gesandten erwiderten
darauf, er habe beim König von Dänemark um Ingeborg
geworben. Seine Gesandten hätten in des Königs Seele
und in ihre Seele geschworen, dass er Ingeborg als
Königin und Gattin ehrenvoll behandeln würde. Darüber
hätte er eine Urkunde an Knut von Dänemark geschickt
— die Gesandten legten sie vor —, und auch Urkunden
von Grossen Frankreichs besitze ihr König — es sind
offenbar die Werbungsgesandten gemeint —, welche das-
selbe geschworen hätten. Da der König Ingeborg anders
behandelt habe, als seine Grossen geschworen, so citierten
die dänischen Gesandten diejenigen, welche den Schwur
geleistet, wegen Meineides und Treubruchs vor den
päpstlichen Stuhl. Die Gesandten erklärten ferner, der
Kardinal Octavian sei ihnen verdächtig, weil, wie er
selbst angebe, er mit dem König verwandt sei und weil
er die Sache Philipps mit zu grosser Gunst betreibe;

1) Rog. v. Hoved. 1. c.
2) Phil, an Innoc. bei Delisle, „Catal. des actes'de Phil.-Aug.“
p. 502.
 
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