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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Gemälde, Antiquitäten aus Wiener Privat-Besitz: Versteigerung: Freitag, den 26. und Samstag, den 27. Februar 1915 (Katalog Nr. 251) — Wien, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.35257#0004
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Auktionsbedingungen

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung
i n K r o n e n w ä h r u n g.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 10 Prozent ein-
gehoben. Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um
5 Kronen, über 500 Kronen uni 20 Kronen, über 1000 Kronen um 50 Kronen.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die
Reihenfolge der Katalogsnummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur
Zeit der Auktion beünden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge können
nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung aus-
gestellt waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen
der zum Verkaufe gebrachten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteige-
rungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung (Tele-
phon Nr. 1 1.089). Kaufaufträge übernehmen vor der Auktion die Zentral-
direktion, während der Ausstellung der d i e n s t h a b e n d e Be a m t e
und die vom Amte bestellten beeideten Sensale: M. Decsey, H. Mel-
lt o r n und Th. D o 1 e s c h a 11.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen. Dem
Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die Hälfte
des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
 
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