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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Gemälde des 16. bis 19. Jahrh., Aquarelle, Miniaturen, Graphik, englische u. französische Meister, Veduten, alte Handschriften und Bücher: Antiquitäten, Gold und Silber, Bronzen, Holzskulpturen, Keramik, Gläser, Standuhren ...; Versteigerung: Donnerstag, den 27. bis Samstag, den 29. Jänner 1921, Montag, den 31. Jänner und Dienstag, den 1. Februar 1921 (Katalog Nr. 313) — Wien, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.33258#0011
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung»

Vom Ersteher wird zum Zuschiage ein Aufgeld von 12V2 Prozent einge-
hoben. Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 10 Kronen,
über 500 Kronen um 50 Kronen, über 1000 Kronen um 100 Kronen, über
5000 Kronen um 500 Kronen.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu eriegen. Zahlungs-
stundungen können vom Auktionsieiter nur dann zugebiiligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungs»
pflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten
Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungs^
kassa zu leisten.

Vor Bezahlung des Meistbotes fmdet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet.

Das Amt behäit sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die
Reihenfoige der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird je-
doch genau eingehalten.

Die fachlicbe Bestimmung der Objekte erfolgte durcb die vorstebend
genannten wissenscbaftlicben Experten nacb bestem Wissen und Können.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit
der Auktion befmden. Rekiamationen nach erfoigtem Zuschlage können nicht
beriicksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezügiich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen^
stände, eventueil der Zustellung, gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die
Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskiinfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung, Wien, I.,
Spiegelgasse 16 (Teiepbone 29-16, 34^98, 91-62, 95^28). Kaufaufträge iiber-
nehmen die vom Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F, Hanak,
F. Bitterlich, E. Bäumei und F. Huber.

Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die
Häifte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schausteilung und Auktion ist ausschließlich den mit dem
Kataiog versehenen Besuchern vorbehalten.

Preis des illustrierten Kataloges — 38 Tafeln — 50 Kronen, des nicht-
iilustrierten 20 Kronen.

Der Leiter der Kunstabteilung:

Dr. PAUL BUBERL

Direktionsrat
 
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