AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreidhisdier
Schillingwährung.
Vom Ersteher wird zum Zusdhiage ein Aufgeld von 2© Prozent ein*
gehoben. Gesteigert wird um 10°/0 des Ausrufpreises bzw. des letzten Anbotes,
wobei der Betrag abgerundet wird.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu eriegen. Zahlungs*
stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebiiligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungs«
pflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentiich benannten
Kataioggegenstand anerkennt. Ratenzahiungen können nidit zugestanden werden.
Zahluugen sind ausnahmsios dem ambuianten Kassier oder an der Versteigerungs-»
kassa zu ieisten.
Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf adit Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an geredinet. Nach Ablauf dieser Frist ist das
Dorotheum herechtigt, noch nidtt hezahfte Gegenstäude zu veräuflern und
einen etwaigen Minderertrag dein ursprüngiichen Ersteher aufzuiasten.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfoigung des erstandenen
Gegenstandes nicbt statt.
Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am nächstfoigenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins im Betrage von 2'5 pro Mille
des Meistbotes eingeboben.
Die Auktionsieitung bebält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfoige der Kataiognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehaiten.
Die fachliche Bestimmung der Objekte erfoigte durch die nehen»
stehend genannten Experten nadh hestem Wissen und Gewissen, soweit
nicht Spezialexperten im Texte angegehen sind.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sidh zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfoigtem Zuschlage aus Gründen
der Bestimmung oder des Erhaitungszustandes können nicht berüdcsidhtigt werden,
da sämtiidie Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.
Bezügiich der Abwickiung der Versteigerungen, der Qbernahme der Gegeti*
stände, eventueil der Zustellung, geiten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
(ibersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschiage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilt der Direktor der Kunstabteilung, Regierungsrat Dr. Paul
Buberl, Wien, I., Dorotheergasse 17 (Telephon 75=5*50 Serie). Kaufaufträge
übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstait und die beeideten
Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitteriich, E. Bäumel, F. Huber und M. Chini.
Der Geschäftsleitung nidit bekannte Personen wolien jedem Auftrage min»
destens die Häifte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließiich den mit dem
Katalog versehenen Besudiern vorbehalten.
Preis des iiiustrierten Kataioges 2 Schilling, des nichtiliustrierten Kataioges
1 Schiiiing.
Dorothcum.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreidhisdier
Schillingwährung.
Vom Ersteher wird zum Zusdhiage ein Aufgeld von 2© Prozent ein*
gehoben. Gesteigert wird um 10°/0 des Ausrufpreises bzw. des letzten Anbotes,
wobei der Betrag abgerundet wird.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu eriegen. Zahlungs*
stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebiiligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungs«
pflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentiich benannten
Kataioggegenstand anerkennt. Ratenzahiungen können nidit zugestanden werden.
Zahluugen sind ausnahmsios dem ambuianten Kassier oder an der Versteigerungs-»
kassa zu ieisten.
Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf adit Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an geredinet. Nach Ablauf dieser Frist ist das
Dorotheum herechtigt, noch nidtt hezahfte Gegenstäude zu veräuflern und
einen etwaigen Minderertrag dein ursprüngiichen Ersteher aufzuiasten.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfoigung des erstandenen
Gegenstandes nicbt statt.
Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am nächstfoigenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins im Betrage von 2'5 pro Mille
des Meistbotes eingeboben.
Die Auktionsieitung bebält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfoige der Kataiognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehaiten.
Die fachliche Bestimmung der Objekte erfoigte durch die nehen»
stehend genannten Experten nadh hestem Wissen und Gewissen, soweit
nicht Spezialexperten im Texte angegehen sind.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sidh zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfoigtem Zuschlage aus Gründen
der Bestimmung oder des Erhaitungszustandes können nicht berüdcsidhtigt werden,
da sämtiidie Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.
Bezügiich der Abwickiung der Versteigerungen, der Qbernahme der Gegeti*
stände, eventueil der Zustellung, geiten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
(ibersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschiage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilt der Direktor der Kunstabteilung, Regierungsrat Dr. Paul
Buberl, Wien, I., Dorotheergasse 17 (Telephon 75=5*50 Serie). Kaufaufträge
übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstait und die beeideten
Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitteriich, E. Bäumel, F. Huber und M. Chini.
Der Geschäftsleitung nidit bekannte Personen wolien jedem Auftrage min»
destens die Häifte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließiich den mit dem
Katalog versehenen Besudiern vorbehalten.
Preis des iiiustrierten Kataioges 2 Schilling, des nichtiliustrierten Kataioges
1 Schiiiing.
Dorothcum.