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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer
Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein Aufgeld
von 20°/0 eingehoben. Gesteigert wird in der Regel um 10°/0 des Ausrufpreises
bzw. des letzten Angebotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlung
gen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse
zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom
Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist
ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstän5e zu veräußern
und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen
Ersteher aufzulasten.

Vor »Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach
Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage
abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zu*
rückzuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte,
soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend
genannten Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder
Beschädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes
beeinflussen, wie z. B. Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restaurier
rungen usw., während kleinere für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel
im Kataloge keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Be*
Stimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht be*
rücksichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen*
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktion
nator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach
erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die
Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsan-
stalt und die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale, Fr. Spanraft, F. Hanak,
E. Bäumel, F. Huber, Cb. Hub er, A. Freis, W^ien I, Dorotheergasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM
 
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