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Dorotheum <Wien> [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 110): Älteres und Stilmobiliar, Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Salons, Sitzgarnituren, Mignonflügel (Steinway), Luster, Perserteppiche u. Textilien, Tapisserien, Gemälde, Aquarelle, Miniaturen, Stiche ..., Arbeiten des Kunstgewerbes, Antiquitäten, Alt-Wiener Silber, Vitrinenstücke, Uhren, Pfeifenköpfe, Orientalika und Varia: Versteigerung: Donnerstag, den 27., bis Samstag, den 29. September 1934 — Wien, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.10584#0004
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Versteigerungsbedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österreichischer Schilling-
währung. Gesteigert wird in der Regel um 10 Prozent. Vom Ersteher wird zum
Meistbote ein Aufgeld von 20 Prozent eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen sowie
die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tagesprogramm wird
jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nfchtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegenstände
der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im
Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Katalog enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht ge-
währleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit geboten
ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der ein-
zelnen Gegenstände genau zu überzeugen, können Anstände
nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch
nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Be-
sucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen
während der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind am Tage nach der Versteigerung abzuholen
und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Der Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und
Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für even-
tuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kauf anträge nehmen entgegen das Korrespondenz -
büro (Telephon R 25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten
Sensale Franz Spanraft, Franz Hanak, Ernst Bäumel, Fritz Huber, Christoph
Huber und August Freis.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des illustrierten Kataloges 50 Groschen.

DOROTHEUM
 
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