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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 114): Älteres und Stilmobiliar, Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Sitzgarnituren, Bösendorfer-Flügel, Luster, Perserteppiche, Tapisserien und Textilien, Gemälde, Aquarelle, Miniaturen, Stiche: darunter Franz Alt ... ; Versteigerung: Donnerstag, den 7., bis Samstag, den 9. März 1935 im Franz-Josef-Saal — Wien, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.10843#0008
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Versteigerungsbedingungen:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr. Schilling-
wähiung. Gesteigert wird in der Regel um 10 Prozent. Vom Ersteher wird
zum Meistbote ein Aufgeld von 20 Prozent eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tages-
programm wird jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegen-
stände der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie
sich im Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen
Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände
werden nicht gewährleistet.

Da durch die A usstellung jedermann Gelegen heit geboten ist,
sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der einzelnen
Gegenstände genau zu überzeugen, können Anstände nach er-
folgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein
vom Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht
zu, auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vor-
zunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte
erteilen während der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Ver-
steigerung abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf
Gefahr des Erstehers.

Der Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haf-
tung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenz-
büro (Telephon R-25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten
Sensale Franz Spanraft, Franz Hanak, Ernst Bäumel, Fritz Huber, Christoph
Huber und August Freis.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des illustrierten Kataloges 50 g.

Dorotheum.
 
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