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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Schweizerische Kunstsammlung und anderer Privatbesitz: Gemälde alter und neuerer Meister, Aquarelle, Miniaturen, Handzeichnungen, Graphik, Skulpturen, Kunstmobiliar, Tapisserien, Textilien, Spitzen, Metallarbeiten, Waffen, Porzellan, Glas, Glasgemälde... ; 21., 22. und 23. Oktober 1937 (Katalog Nr. 448) — Wien, 1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.6689#0007
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Auktionsbedingungen

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer Schil-
lingwährung.

Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufpreises, bzw. des letzten An-
botes, wobei der Betrag abgerundet wird. Vom Ersteher wird bei allen versteigerten
Posten zum Zuschlage ein Aufgeld von 20% eingehoben. Der Zuschlag erfolgt an
den Höchstbieter.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind
ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage
an, an dem der Kauf bestätigt wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist das Dorotheum
berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen
Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß
der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurück-
zuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte,
soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend ge-
nannten Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Be-
schädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beein-
flussen, wie zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Ubermalungen, Restaurierun-
gen usw., während kleinere, iür die Bewertung gänzlich belanglose Mängel im
Kataloge keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Bestim-
mung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berücksich-
tigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheuins. Bei Meinungsver-
schiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator übersehenes
Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschlage
die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener
Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt
und die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft, E. Bäumet
Christoph Huber, A. Freis, K. Hermanek und Josef Lehner, Wien. 1., Dorotheergassc 17

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auitrage mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM

Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstabteilung, I., Dorotheergasse 11 (Tele-
phon K 25-0-18, R 29-1-78).

Die erzielten Meistbote bringt regelmäßig die „Internationale Sammler-Zeitung",
Redaktion, Wien, IX., Porzellangasse 48.
 
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