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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Editor]; Dorotheum [Editor]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Contr.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal: Älteres und Stilmobiliar, Speise- und Schlafzimmer, Salons, Sitzgarnituren, Luster, Perserteppiche, Textilien, Gemälde und Aquarelle, Miniaturen, Stiche: darunter Josef Abel, Hugo Darnaut ... ; Versteigerung: 11. bis 13. Mai 1939 im Franz-Josef-Saal — Wien, Nr. 143.1939

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.13875#0004
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Verbot der Teilnahme von Juden an den Versteigerungen des Dorotheums!

Personen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen Juden sind oder als Juden gelten,
sind als Käufer von den Versteigerungen des Dorotheums ausgeschlossen und

dürfen daher weder die Schaustellungs- noch die Versteigerungssäle betreten.
Es werden daher an obgenannte Personen weder unsere Kataloge noch unsere
Mitteilungen versendet und wollen irrtümlich an Juden oder als Juden geltende
Personen gelangende Kataloge oder Mitteilungen rückgesendet werden.
Ebenso sind Ankäufe für Juden durch Mittelspersonen verboten.

Versteigerungsbedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark-
währung. Gesteigert wird in der Regel um 10 Prozent. Vom Ersteher wird zum
Meistbote ein Aufgeld von 20 Prozent eingehoben.

Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbieter.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tages-
programm wird jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegen-
stände der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im
Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht
gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit
geboten ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande
der einzelnen Gegenstände genau zu überzeugen, können
Anstände nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr berück-
sichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch
nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen
während der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Der Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenz-
büro (Fernruf R 25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sen-
sale Franz Spanraft, Ernst Bäumel, Christoph Huber, August Freis, Josef Lehner
und Alfred Dübeil.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage min-
destens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des Katalogjss 25 Rpf.

MUSEUMS BIBLIOTHEK
*LIN - PAitlEM

Dorotheum.
 
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