Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Sänger, Falk-Reimar [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 21): Landkreis Lüchow-Dannenberg — Braunschweig, 1986

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44260#0010
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Einführung

Die Denkmaltopographie des Landkreises Lüchow-Dannenberg beschreibt die wegen
ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Be-
deutung als Kulturdenkmale ausgewiesenen Bauten oder Gebäudegruppen vor dem to-
pographischen und geschichtlichen Hintergrund eines Ortes und charakterisiert ihre
baulichen und gestalterischen Eigenheiten. Im Gegensatz zur isolierenden, objektbezo-
genen Darstellung der Baudenkmale in den traditionellen Inventarwerken versucht die
topographisch-synthetische Methode die Einbindung der Baudenkmale in geschicht-
liche und räumliche Zusammenhänge deutlich zu machen. Damit werden jene Bedeu-
tungszusammenhänge beschrieben, aus denen das Baudenkmal nicht zuletzt seine
wesentlichen Qualitäten gewinnt. Die Darstellung der Baudenkmale erfolgt in Texten,
Fotografien und Karten, deren Informationen sich ergänzen und erst im Zusammenwir-
ken sich zur Gesamtaussage über den Denkmalbestand des Landkreises verdichten.
Der an den Anfang gestellte baugeschichtliche Überblick ordnet die Baudenkmale in den
Rahmen der baugeschichtlichen Entwicklung ihrer Gebäudegattung ein, wobei nicht alle
Baudenkmale einzeln aufgeführt werden können. In den Ortsbeschreibungen werden
dagegen alle Objekte behandelt und einzeln benannt, die im gesondert beigegebenen
Denkmalverzeichnis aufgeführt sind, wobei die Breite und Tiefe der textlichen Beschrei-
bung von ihrer nachweisbaren geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung sowie
ihrer Individualität als Bauwerk abhängen.
Die einordnende Beschreibung der Baudenkmale im Zusammenhang eines Dorfes oder
Straßenzuges legt die Form eines fließenden Textes ohne Hervorhebung einzelner Ob-
jekte nahe, und nur Denkmale mit einer ausführlicheren Beschreibung, z.B. Kirchen,
sind durch Absätze oder Zwischenüberschriften gesondert, um die Texte übersichtlicher
zu gestalten. Innerhalb komplexer Ortslagen erfolgt die Untergliederung anhand histo-
risch-topographischer Einheiten, innerhalb dieser wiederum häufig anhand bau-
geschichtlicher Abfolgen, funktionaler oder gebäudetypologischer Kategorien. Das an-
gesichts des Fließtextes möglicherweise schwierige Auffinden einzelner, dem Leser be-
kannter Objekte gewährleistet ein Register mit Orts- und Straßennamen sowie Haus-
nummern am Ende des Bandes.
Die Aussagen des Textes werden gestützt durch Fotografien von wesentlichen Ansich-
ten eines großen Teils der Baudenkmale. Die Auswahl der Abbildungen zielt nicht auf
Vollständigkeit in der Illustration des Verzeichnisses, sondern auf die Präsentation be-
sonders beispielhafter oder auch herausragender Baudenkmale. Die Anordnung von
textlicher Beschreibung und fotografischer Darstellung eines Objektes auf einer Seite
bzw. Doppelseite ist angestrebt, aus gestalterischen Gründen jedoch nicht immer zu
verwirklichen. Auf die Fotografien wird in dem Register verwiesen.
Die strukturellen Beziehungen der Denkmale zu ihrer Umgebung und untereinander
werden besonders deutlich in der Kartierung. Aus drucktechnischen Gründen sind die
mehrfarbigen Karten als gesonderter Kartenteil den Ortstexten vorangestellt. Neben
den Karten 1:50000, in denen eine die gesamte Fläche des Kreises abdeckende Kartie-
rung der Baudenkmale und denkmalpflegerischen Interessenbereiche erzielt wird, sind
verschiedene Orte auch im Maßstab 1:10000 dargestellt. Kriterien für deren Auswahl
waren die besondere geschichtliche Bedeutung, eine hohe Denkmaldichte oder die Bei-
spielhaftigkeit für eine bestimmte Siedlungsform. Ein Gitternetz erleichtert das Auffinden
einzelner Orte oder Baudenkmale anhand des Registers.
Der Gleichwertigkeit, die das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz dem Einzeldenk-
mal und der Gruppe baulicher Anlagen zumißt, entspricht die einheitliche rote Signatur
in der Karte. Einzelobjekte werden dabei grundrißscharf markiert, Gruppen parzellenbe-
zogen eingefärbt. „Sprechende“ Farben unterscheiden denkmalwerte Gewässer (dun-
kelblau) und denkmalwerte Grünanlagen (grün).
In heller Rosatönung werden denkmalpflegerische Interessenbereiche dargestellt; sie
sind nicht auf einen definierten Rechtsbegriff abgestützt, sondern verstehen sich als ab-
gegrenzte Gebiete, in denen sich ablesbar Ortsgeschichte verdichtet. Es kann sich da-
bei um alte Ortskerne oder auch um wichtige Ortserweiterungen handeln. Vorrangig
werden es intakte, ortsgeschichtlich relevante Strukturen sein, deren Erscheinungsbild
darüber hinaus durch eine entsprechend zeit- oder ortstypische Bausubstanz geprägt
sein kann.
Der besonderen Situation dieser Bereiche sollten denkmalpflegerische Begleitmaßnah-
men, die der Initiative der Gemeinde anheim gegeben sind, wie etwa Gestaltungssat-
zungen oder besondere Festlegungen in Bebauungsplänen, Rechnung tragen.

8
 
Annotationen