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12

Die kaiserliche

treffe den Verführer. Dein Weib, Franz, nimm Du zurück, !
thue mit ihr, wie Du willst, gib ihr Gelegenheit zur Reue,
sie ist noch jung, Franz — aber thue, wie Du willst, hier
bist Du Richter. Doch was willst Du?"

„Gnade, Majestät!" rief Franz Esterhazy auf die Kniee
sinkend.

„Gnade, für wen?"

„Für meinen Wohlthäter, Majestät!"

„Steh' auf, Franz, das sei fern von mir, daß ich
gegenwärtig, wo Du so viel zu leiden hast, Dir eine
Gnade abschlüge, obschon ich nicht weiß, um was es sich
handelt und wer der Wohlthäter ist, dem ich soll Gnade
angedeihen lassen, ist es kein Hochverräther am Staate, dann
gewähre ich Dir's."

„Sagen Ew. Majestät noch einmal dies Wort der Gnade!"
flehte Franz Esterhazy, auf beit Knieen liegen bleibend.

„Nun, in Gottes Namen denn — Gnade!" sprach die
Kaiserin lächelnd, „aber ist's denn so dringlich und wer ist's?"

„Der Graf von der Schulenburg, Majestät."

„Franzi, mein armer Franzi!" sprach die Kaiserin weich,
„besinne Dich, das Unglück hat Deinen Geist verwirrt, ich '
sage Dir, Du wirst gerächt."

„Nein, nein, Majestät! Ich weiß, was ich rede, Gnade,
Gnade, für den Grafen von der Schulenberg' Wüßten Ew.
Majestät, welche Hölle dieses Weib mir bereitet, Sie würden

Ehe stifterin.

es begreifen, wie ich den Graf als meinen Wohlthäter
Preisen mußte, da er sie mir abnahm."

Die Kaiserin schob mit Heftigkeit an ihrer Haube und
zerknitterte in nervöser Hast einige Papiere. „Franz Ester- j
hazy!" rief sie streng, „besinne Dich, >vas Du sagst?"

„Ich weiß es, Majestät, und ich wage es, Ew. Majestät
an Ihr Wort zu erinnern: die mir gewährte Gnade!"

„Ich werde mein Wort halten!"

„Dank! Dank! Majestät."

„Noch Eins, ich bin Dir Revanche schnldig für das
Schlimme, was ich wider Willen über Dich gebracht, das
kommt von dem leivigen Ehestiften und ich will's verschwören
für meinen Theil, und wieder gut an Dir machen so viel
ich kann. Ich will Dir beim Papste die Nichtigkeitserklärung
Deiner Ehe auswirken, daun bist Du tvieder frei — und
dann Franzi, hast Du wieder Lust zum Heirathen, diesesmal
Wüßt ich Dir die Rechte."

„Majestät!" rief Franz Esterhazy, bleich vor Schrecken,
„ich bin unwürdig so hoher Gnade!"

Die Geschichte, welche uns obigen Vorfall aufbehalten,
meldet wohl, daß Graf von der Schulenberg auf Bitten
Franz Esterhazy's begnadigt ward, aber nicht, ob der Letztere
die Gnade seiner Monarchin im Punkte des Ehestiftens
nochmals annahm. c. 5. H.

Schrciber-Accidenzicn.

„Ach, lieber Herr Doktor, Sie haben nun Ivirklich zu
meinen Gunsten diesen Proceß beendet! Ach, ich bin Ihnen
sehr verbunden, kann Ihnen aber vorläufig nichts bieten, als
mein dankbares Herz." — Advokat: „Bitte, bitte, dies
können S' meinem Schreiber geb'n, der bekommt alle diese
Kleinigkeiten."

Statt Trinkgeld.

^\ X

„Nun habe ich Ihnen Alles gezeigt, die Kirche und die
Aussicht von dem Thurme." — „Ja, es war sehr schön,
nur möchten wir Sie bitten — um einen Zehrpfenning, wir
sind arme reisende Handwerksburschen."
Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Schreiber-Accidenzien" "Statt Trinkgeld"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Kommentar
Signatur

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Mann <Motiv>
Schreiber
Betteln
Wortspiel
Handwerker <Motiv>
Dank <Motiv>
Regenschirm
Dame <Motiv>
Rechtsanwalt
Mesner
Schlüssel <Motiv>
Karikatur
Kirche
Trinkgeld
Schreibtisch
Besichtigung
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 49.1868, Nr. 1200, S. 12
 
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