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Kreuzsteine und Steinkreuze in Niedersachsen, Bremen und Hamburg — Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen, Band 5: Hameln: Verlag C.W. Niemeyer, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.57464#0098
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3623.10
Scheibenkreuzstein
M: 94/68/22 (Scheiben-065) Sandstein
Dem Scheibenkreuzstein fehlt durch schrägen Abschlag am
Kopfende ein wesentliches Stück der Scheibenfläche. Beide
Seiten zeigen ein aus vertieftem Grund erhaben herausgearbei-

3623.10 Benthe


tetes Kreuz (Abb.) mit am Ende sich verbreiternden und leicht
eingezogenen Balken. Auch hier ist, wie bei 2623.9, in den
Kreuzungsfeldern je ein gleicharmiges Kreuzchen eingeritzt
vorhanden.

3623.11
Kreuzstein
M: 95/61/16 Sandstein
Der Kreuzstein hat abgeschrägte Ecken und zeigt beidseitig
eingerillt ein schlichtes längsorientiertes Balkenkreuz, dessen
Querbalken vom Längsbalken durchtrennt wird. Letzterer be-
sitzt einen kleinen trapezförmigen Fuß.
3623.12
Kreuzstein
M: 96/60/16 Sandstein
Der oben abgerundete Kreuzstein besitzt vorderseitig eingerillt
ein schlichtes lateinisches Balkenkreuz. Rückseitig ist ein erha-
ben herausgearbeitetes nasenbesetztes lateinisches Kreuz vor-
handen. Bei beiden Kreuzen enden die Balken offen und sind
nach außen schräg abgewinkelt.
S.: Die acht Steine werden mit einer „Meineidssage“ in Verbindung
gebracht im Sinne einer „Mahnung zu mehr Ehrlichkeit“.
Ein Bauer (oder Bürgermeister) bekommt den Vorwurf, er habe seinem
Knecht den Lohn vorenthalten. Er weist die Anklage zurück und will
in den Boden versinken, wenn die unter Eid gemachte Aussage unwahr
ist. Er schwur aber einen Meineid. Bei jedem seiner nächsten Schritte
versinkt er tiefer in den Boden und ist beim siebten Schritt endgültig
darin verschwunden. Eine andere Version berichtet von einem Bauern,

der fremdes Land abgepflügt haben soll, oder von einem Schäfer, der
auf dem Land des Nachbarn weiden ließ. Beide bestritten dies und es
soll sie das gleiche Schicksal ereilt haben.
Lit: Alpers 1954, S. 59/60. - Baring 1748, S. 89. - Blume 1934, S.31. -
Böhme 1927, S. 231. - Brandes 1964 b, S. 17. - Fiedeler 1862, S.169-171.
- Görlich 1976, S.17, 32. - Hesse o. J., S.200. - Hoffmann 1935, S.3,
19/20. T. IV. - Kageler 1935 S.37. - Karstens 1964, S. 121/122. -
Baudenkmäler o. J. - Küppers 1976, S. 137/141. — Mandel 1978, S. 1. —
Müller 1982 b, S. 119-136. - Dierssen 1982, S.16. - NN 1977 c. - NN
1907 d, S.3211322. - Reden, O.v. 1913, S.117. - ro 1978 a, S.l. - ro
1978 b, S. 1. - ro 1978 c, S. 1. - ro 1978 e, S. 1. - ro 1976 a, S. 3. - ro 1976 b,
S.3. - ro 1976c, S.3. - Ucla 1981, S.72. - Ulrich, O. 1898, S.345. -
Viebrock 1908, S.240.- Vorwahl 1924. - Wipprecht 1924, S.85/87. -
Müller 1981 b, S.171. - Damm 1934, S.12.

3623.13
Northen (Gmkg. Northen, Gde. Gehrden,
Lkr. Hannover)
Kreuzstein
TK 3623 R3541600 H5801320
M: 117/58/28 Sandstein
St: Im Ort, an der Straße nach Everloh beim Kilometerstein 7,7 auf
einem Rasenplatz. Der Stein stand bis 1830 in der Feldmark zum Benther
Berg hin an einem Feldweg neben einer mächtigen alten Linde. In den
Ort versetzt, stand er zeitweilig in der Nähe des Lampeschen Gasthauses
und erhielt bei der Straßenverlegung den jetzigen Platz.
Der Kreuzstein zeigt frontseitig ein 4 cm aus der Grundfläche
hervorstehendes lateinisches Tatzenkreuz (Längsbalkenlänge
63 cm, Querbalkenlänge 53 cm), dessen Balkenbreiten sich von
12cm im Kreuzungsfeld auf 17 cm (an Querarm- bzw. Kopfen-
den) und auf 26cm am Schaftende erweitern (Abb.). Rückseitig

3623.13 Northen


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