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Feiler, Emil
Das Benediktiner-Offizium: ein altenglisches Brevier aus dem 11. Jahrhundert : ein Beitrag zur Wulfstanfrage, 1. Teil — Heidelberg: Carl Winter's Universitätsbuchhandlung, 1900

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https://doi.org/10.11588/diglit.57090#0052
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42

Einleitung.

von Durham schätzenswerte Anhaltspunkte für die Be-
urteilung des röm. Breviers im allgemeinen und seiner
Verwendung in Altengland im besonderen.
V. Verfasser.
Zieht man aus den so gewonnenen Ergebnissen den
notwendigen Schluß, so erweisen sich die im ersten Kapitel
angeführten Theorien über den Ursprung des Offiziums
als bloße Vermutungen ohne jede geschichtliche Be-
gründung: weder St. Benedikt noch Aidan können
das ae. Brevier verfaßt haben. Viel wahrscheinlicher
klingt schon die Annahme, daß dasselbe Dunstans reforma-
torischer Thätigkeit zu verdanken ist. Allein das Urteil,
dasman jetzt auf Grund eingehender Studien derCluniacenser-
reform in England von dem großen Staatsmann und
Kirchenpolitiker gewonnen hat, läßt auch diese Ansicht
hinfällig erscheinen; der Erzbischof von Canterbury gefiel
sich viel mehr in der Rolle des ersten königlichen Ministers,
und Schriftstellerei zählte offenbar nicht zu seinen
Lieblingsbeschäftigungen1. Anderseits läßt die Sprache
vonÄthelwolds Übersetzung der Benediktinerregel2 keinerlei
Anklänge an die Prosateile des Offiziums entdecken, und
ebensowenig sind daselbst irgendwelche Anleihen aus des
Winchesterer Bischofs Benediktionale3 nachzuweisen. Von
1 Robertson, Historical essays, 194 ff.; Tupper, Hist, and texts
of the Bened. Reform, a. a. 0.
2 Schröer, Die ags. Prosabearbeitungen der Benediktinerregel.
3 Gedruckt in Archaeologia XXIV. Die teilweise Übereinstim-
mung mit der Concordia erklärt sich danach, daß in derselben die
Observanzen der Mönche und Kleriker in Italien, Erankreich und
Deutschland niedergelegt sind, wobei aber vor allem die röm. Ord-
nung Berücksichtigung fand.
 
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