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Feiler, Emil
Das Benediktiner-Offizium: ein altenglisches Brevier aus dem 11. Jahrhundert : ein Beitrag zur Wulfstanfrage, 1. Teil — Heidelberg: Carl Winter's Universitätsbuchhandlung, 1900

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https://doi.org/10.11588/diglit.57090#0058
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48

Einleitung.

Denn er hat sicherlich auch eigenhändig seine Über-
setzung der Rabanschen Stundenkapitel durch Angabe
des Gebetspensums zum Brevier erweitert, mit einem Wort,
das erhaltene Offizium verfaßt. Bekennt er sich ja gerade
in der Polity als besonderer Freund des liturgischen
Wechselgesangs, indem er an den Beginn des Kap. X
(Thorpe, a. a. 0. S. 427) das bei der Synode zu verwendende,
in eine Betlitanei wie bei der Vesper ausklingende gemein-
schaftliche Gebet stellt und unmittelbar jene drei Gebets-
formeln anschließt, die auch im Ritual von Durham
S. 166 vor den Kapiteln zur Prim stehen. Höchst wahr-
scheinlich nach einem Ritual wie das erhaltene von
Durham, das zugleich als Sakramentarium, Hymnarium
und Lektionarium diente, ist auch unser Brevier angelegt
worden. Es bewegte sich ja zu jener Zeit das kirchl.
Stundengebet keineswegs in so strengen Regeln wie heute;
man ließ im Gegenteil den Metropoliten für ihre Kirchen-
provinzen einen weiten Spielraum, um den Gottesdienst
nach örtlichen oder persönlichen Bedürfnissen zu regeln.
Obgleich Wulfstan kein geschworener Benediktiner war,
und ich demgemäß die Benennung Benediktineroffi-
zium nur im Hinblick auf die Überlieferung beibehalten
möchte, so hat er doch die Mahnung des hl. Benedikt
(Reg. Kap. 64), daß vor allem die Diskretion, jene Mutter
der Tugenden, Rücksicht auf die menschlichen Schwächen
nehmen müsse, treu befolgt; er will seinem Klerus keine
Nachtandacht aufnötigen, zumal da auch das DRit. keine
Kapitel dafür verzeichnet.1
1 So mag es sich auch erklären, daß in Hs. C.C. 201, die in der
letzten Lebenszeit Wulfstans III. oder gar unter dessen normanischem
Nachfolger entstanden ist, das Gebetspensum nicht mitgeteilt ist:
die Eranzosen waren straffere Zucht gewohnt.
iJB Heidelberg

05709777, 1
 
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