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Felbiger, Johann Ignaz von
Methodenbuch für Lehrer der deutschen Schulen in den kaiserlich-königlichen Erblanden: darinn ausführlich gewiesen wird, wie die in der Schulordnung bestimmte Lehrart nicht allein überhaupt sondern auch ins besondere, bey jedem Gegenstande, der zu lehren befohlen ist, soll beschaffen seyn. Nebst der genauen Bestimmung, wie sich die Lehrer der Schulen in allen Theilen ihres Amtes, imgleichen die Directoren, Aufseher und Oberaufseher zu bezeigen haben, um der Schulordnung das gehörige Genügen zu leisten — Frankfurt am Main, 1777 [VD18 14201038]

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https://doi.org/10.11588/diglit.27212#0014
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Was man von einem Kandidaten zum
Schuldienste bisher geködert habe. 265
Schultüte müssen die Pflichten ihres
Standes kennen. 267 /
Sie müssen geneigt seyn die Pflichten ih»
res Standes zu erfüllen. 269
Frömmigkeit ist die erste Eigenschaft eines
Schulmannes.
Liebe zu den Kindern die zweyte
Munterkeit die dritte
Geduld die vierte
Genügsamkeit die fünfte
Fleiß die sechste Eigenschaft.
4,tes Hauptstück : Von der Klugheit
Schullehrers. —
Wie ein Schulmann bey seinen Schülern
sich Gehorsam und Ansehen verschaffen
soll. 289
Von dem Bezeigen der Schulleute bey
Kindern von verschiedener Fähigkeit,
Gemüthsbeschaffenheit, Aufführung, von
verschiedenemAlter und Geschlechte. 295
Ztes Hauptstück : Instruktion für Schulleh»
rer. , Zi5
6tes Hauptstück: Instruktion für die Ober»
aufseher. A24
7tes Hauprstück : Instruktion für Direktoren.
Z28
Wie die eigene Schule wohl einzurichten
fty. 3Zo
Vorbereitung der Schulleute. gzr
Von Untersuchung der Schulen und Leh»
rcr. ZZZ
Von
 
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