35o He He
wie die Lehrart bey jedem Lehrgegenstande soll
beschaffen seyn.
b. Was für Eigenschaften , Kenntnisse und
Dienste von einem Schullehrer gefodert
werden.
c. Was wegen der Schüler in Ansehung ihrer
Aufführung, ihrer verschiedenen Euuyei-
lung, des Fortrückens in höhere Klassen,
der Wiederholungssiundett und be,onocrs
deßwegen ist verfüget worden, duß alle
Kinder gesetzmässig verbunden sind, entwe-
der die Schure zu besuchen, oder von einem
in der Normalschule geprüften und eben
auch unter der Schulaufsicht lieh en den Leh-
rer Unterricht zu nehmen
Z. Und was wegen der Schulgebäude und der
Zeit, wann und wie lang die Schule sowohl'
von der Jugend nach dem ^2, und 14cm
H. der Sa-ulordnung zu besuchen, als von
den Lehrern nach dem ten ch dieser Verord-
nung zu halten ist, sonst noch besonders ist
verordnet worden.
4. was einem Aufseher noch besonders ob-
liegt.
Ein Schulaufseher muß von dem Gebrau-
che der Bücher wohl unterrichtet seyn, die in
der Schulordnung befindlichen Leknonskata-
logen genau kennen, und darauf sehen, daß
die Gegenstände darnach abgetheilet, und die
für jeden Lehrgegenstand bestimmte Stun-
den genau beobachtet werden, damit die
Schüler immer weiter gebracht und zum
Dien-
wie die Lehrart bey jedem Lehrgegenstande soll
beschaffen seyn.
b. Was für Eigenschaften , Kenntnisse und
Dienste von einem Schullehrer gefodert
werden.
c. Was wegen der Schüler in Ansehung ihrer
Aufführung, ihrer verschiedenen Euuyei-
lung, des Fortrückens in höhere Klassen,
der Wiederholungssiundett und be,onocrs
deßwegen ist verfüget worden, duß alle
Kinder gesetzmässig verbunden sind, entwe-
der die Schure zu besuchen, oder von einem
in der Normalschule geprüften und eben
auch unter der Schulaufsicht lieh en den Leh-
rer Unterricht zu nehmen
Z. Und was wegen der Schulgebäude und der
Zeit, wann und wie lang die Schule sowohl'
von der Jugend nach dem ^2, und 14cm
H. der Sa-ulordnung zu besuchen, als von
den Lehrern nach dem ten ch dieser Verord-
nung zu halten ist, sonst noch besonders ist
verordnet worden.
4. was einem Aufseher noch besonders ob-
liegt.
Ein Schulaufseher muß von dem Gebrau-
che der Bücher wohl unterrichtet seyn, die in
der Schulordnung befindlichen Leknonskata-
logen genau kennen, und darauf sehen, daß
die Gegenstände darnach abgetheilet, und die
für jeden Lehrgegenstand bestimmte Stun-
den genau beobachtet werden, damit die
Schüler immer weiter gebracht und zum
Dien-