Erstes Buch. ZweyteS Kapitel. n
niemand eines Meineids halber ins Gefangniß
gebracht werden, so lang? kein Ankläger vor-
handen wäre. D-'e Ursache davon ist, glaub'
ich diese, weil dadurch der Landfriede nicht ge-
brochen wird, welches erst durch die Anklage
geschiehct.
Treshee. Kanu wohl seyn. Und eigentlich
besteht ein falscher Eid nur in ärgerlichen an-
stößigen Worten, und ich weiß wohl, es kann
deßhalb kein Mensch ins Gefangmß gesetzt wer-
den, es müßte denn wegen Gewalthatigkeit ge-
schehen -).
Der Zeuge sollte so eben frevgelasien werden,
als das Frauenzimmer, das er angeklagt hatte,
sich erbot, wider ihn zu schwören, denn er habe
sie verschiedene Mal eine H geheißen.
So! Sie wollen wider ihn schwören, Ma-
dam, rief der Friedensrichter. Man nehme
*) Dicß bedarf einer kleinen Erläuterung. Nach den
Englischen Gesetzen werden bloße Scheltworte, von
der Obrigkeit nicht bestraft. Einige Richter haben
daher, wenn sich ein Paar Leute einanöer geschol-
ten hatten, und einer davon klagte und um recht-
liche Genugthuung bat, ans gar zu großer Gcrech-
tigkeitsliebe, ein kleines nichts bedeutendes Schel-
ten für eine Gewaltthätigkeit erklärt, worunter in
den Gesetzen ein LandfriedensbruÄ verstanden, der
von mehrern Personen, zum wenigsten von dreyen
begangen wird. Sind es weniger als drev Perso-
nen, so können sie einer solchen Gewalttätigkeit
nicht geziehen werden. Unter diesem Vorwande
sind viele tausend alte Weiber bloß um eines klei-
nen Übeln Gebrauchs ihrer Zungen willen in Losten
gebracht und ins Gefängmß gesetzt worden. Im
Jahr 174Y ist diese Gewohnheit abzetvmmen,
niemand eines Meineids halber ins Gefangniß
gebracht werden, so lang? kein Ankläger vor-
handen wäre. D-'e Ursache davon ist, glaub'
ich diese, weil dadurch der Landfriede nicht ge-
brochen wird, welches erst durch die Anklage
geschiehct.
Treshee. Kanu wohl seyn. Und eigentlich
besteht ein falscher Eid nur in ärgerlichen an-
stößigen Worten, und ich weiß wohl, es kann
deßhalb kein Mensch ins Gefangmß gesetzt wer-
den, es müßte denn wegen Gewalthatigkeit ge-
schehen -).
Der Zeuge sollte so eben frevgelasien werden,
als das Frauenzimmer, das er angeklagt hatte,
sich erbot, wider ihn zu schwören, denn er habe
sie verschiedene Mal eine H geheißen.
So! Sie wollen wider ihn schwören, Ma-
dam, rief der Friedensrichter. Man nehme
*) Dicß bedarf einer kleinen Erläuterung. Nach den
Englischen Gesetzen werden bloße Scheltworte, von
der Obrigkeit nicht bestraft. Einige Richter haben
daher, wenn sich ein Paar Leute einanöer geschol-
ten hatten, und einer davon klagte und um recht-
liche Genugthuung bat, ans gar zu großer Gcrech-
tigkeitsliebe, ein kleines nichts bedeutendes Schel-
ten für eine Gewaltthätigkeit erklärt, worunter in
den Gesetzen ein LandfriedensbruÄ verstanden, der
von mehrern Personen, zum wenigsten von dreyen
begangen wird. Sind es weniger als drev Perso-
nen, so können sie einer solchen Gewalttätigkeit
nicht geziehen werden. Unter diesem Vorwande
sind viele tausend alte Weiber bloß um eines klei-
nen Übeln Gebrauchs ihrer Zungen willen in Losten
gebracht und ins Gefängmß gesetzt worden. Im
Jahr 174Y ist diese Gewohnheit abzetvmmen,