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Eintritts-Bedingungen.
Zutritt zur Versteigerung- haben nur Liebhaber, welche vorher Karten zu bezifferten Sitzplätzen
zum Preis von Mk. 200.— gelöst haben. Dieser Eintrittspreis wird an etwaige Käufer zurückvergütet.
Die Sammlung wird gegen ein zu Gunsten der Charlottenhilfe zur Verwendung kommendes
Eintrittsgeld von Mk. 20.— vom Donnerstag; den 5. Okt. 1922 bis Sonntag, den 8. Oktober 1922 in
den Räumen des Schlosses Rosenstein zur Besichtigung ausgestellt.
Versteigerungs-Bedingungen.
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige Barzahlung und erfolgt
unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten durch einen von diesem beauftragten Auktionar;
die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 %, Ausländer 30 %, zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelangebot eine Meinungsverschiedenheit
entstehen, so wird die betr. Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die
Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Die Beschreibungen der Gegenstände und die Zuschreibungen der Künstlernamen im Katalog
erfolgten auf Qrund möglichst sorgfältiger Prüfung der früheren königl. Inventarverzeichnisse, werden
jedoch ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Die Ausstellung
bietet Gelegenheit zu genauer Besichtigung, auch ist der Unterzeichnete und seine Vertreter zu Aus-
künften gerne bereit.
Aus diesem Grunde können nach erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamationen wegen der
Beschreibung oder der Beschaffenheit der Gegenstände zur Zeit des Zuschlags mehr berücksichtigt
werden.
Die Steigerer haben ihre Ankäufe nach Zuschlag zu übernehmen und den Steigerungspreis hiefür
einschliesslich des Aufgeldes an die Firma Fleischhauer zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer
das Recht vorbehält, die gesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und
Gefahr des Steigerers wieder zu verkaufen.
Etwaiger Transport der erstandenen Gegenstände kann nach erfolgter Bezahlung ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei
Haftung für etwaige Verluste, Beschädigungen oder Verzögerungen.
Die gesteigerten Gegenstände können dem bei der Versteigerung anwesenden Vertreter einer
Speditionsfirma übergeben werden.
Bei Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm an-
gerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart. — Bank-Konto: Dresdner
Bank, Stuttgart. — Postscheck-Konto: Stuttgart 17 561. — Giro-Konto bei derStädt.SparkasseNr. 7614.
FELIX FLEISCHHAUER, HOFKUNSTHÄNDLER, STUTTGART
Oberes Museum ♦ Telephon 21810 ♦ Kanzleistr. 11 *■
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Eintritts-Bedingungen.
Zutritt zur Versteigerung- haben nur Liebhaber, welche vorher Karten zu bezifferten Sitzplätzen
zum Preis von Mk. 200.— gelöst haben. Dieser Eintrittspreis wird an etwaige Käufer zurückvergütet.
Die Sammlung wird gegen ein zu Gunsten der Charlottenhilfe zur Verwendung kommendes
Eintrittsgeld von Mk. 20.— vom Donnerstag; den 5. Okt. 1922 bis Sonntag, den 8. Oktober 1922 in
den Räumen des Schlosses Rosenstein zur Besichtigung ausgestellt.
Versteigerungs-Bedingungen.
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige Barzahlung und erfolgt
unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten durch einen von diesem beauftragten Auktionar;
die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 %, Ausländer 30 %, zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelangebot eine Meinungsverschiedenheit
entstehen, so wird die betr. Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die
Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Die Beschreibungen der Gegenstände und die Zuschreibungen der Künstlernamen im Katalog
erfolgten auf Qrund möglichst sorgfältiger Prüfung der früheren königl. Inventarverzeichnisse, werden
jedoch ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Die Ausstellung
bietet Gelegenheit zu genauer Besichtigung, auch ist der Unterzeichnete und seine Vertreter zu Aus-
künften gerne bereit.
Aus diesem Grunde können nach erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamationen wegen der
Beschreibung oder der Beschaffenheit der Gegenstände zur Zeit des Zuschlags mehr berücksichtigt
werden.
Die Steigerer haben ihre Ankäufe nach Zuschlag zu übernehmen und den Steigerungspreis hiefür
einschliesslich des Aufgeldes an die Firma Fleischhauer zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer
das Recht vorbehält, die gesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und
Gefahr des Steigerers wieder zu verkaufen.
Etwaiger Transport der erstandenen Gegenstände kann nach erfolgter Bezahlung ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei
Haftung für etwaige Verluste, Beschädigungen oder Verzögerungen.
Die gesteigerten Gegenstände können dem bei der Versteigerung anwesenden Vertreter einer
Speditionsfirma übergeben werden.
Bei Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm an-
gerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart. — Bank-Konto: Dresdner
Bank, Stuttgart. — Postscheck-Konto: Stuttgart 17 561. — Giro-Konto bei derStädt.SparkasseNr. 7614.
FELIX FLEISCHHAUER, HOFKUNSTHÄNDLER, STUTTGART
Oberes Museum ♦ Telephon 21810 ♦ Kanzleistr. 11 *■
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