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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1777/​1778

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Dreyzehenter Haupttitul. Von America
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https://doi.org/10.11588/diglit.53666#0208
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sr. Dreyzehmtsr Haupttituk.
5) Damit das allgemeine Intereff- b«r vereinigten Staaten beste
bequemer Zehandhabet Gerde, so soll jeder Staat auf die ihm beliebige
Art AbZwrdmtt ernennen, welche sich an den ersten Monrag im No,
vember jeden Jahrs im Covgresse vrrsLwwtln soll, n, und behält jeder
Staat das Recht, seine Abgeordnete - oder einen derfklöen, zu irgend
einer Zeit des Jahrs zmöcke zu rossen, und anders an deren Stellen
für die übrige Zeit des AZHres zu schrcken» Kein Staat ssü wenMr,
als zween, und nicht Weht als sieden Repräsentanten ?m Esngresse ha,
ben> Niemand soll länger als Z Jahre hinteremsvder ein AbKesrV,
neter bleiben; auch soll kein Zidgeordneter em Amr unter den vereinige
ten Staaten verwalten könnrn, wofür er oder em anderer Sold, Lohn
oder sonstige VorkhZile erhalt. Zeder raak soll feme Adgeordneren ,
so lange sie als Repräsentanten bsy orn B^fammm-^en der Stamm,
oder als MtZlreder Commüten en der Stack-n aZnen unterhslem.
Freyheit dsr Sprache und der Dsdakte. lw Esn;neD ?oli in keir-rm
Collegium oder Ort, ausserhalb des Cor 5- Zr risr Zezogen
oder behindert werden, und die Mirs er dss ^6^-, iw
Ansehung ihrer Person, während dr Z^r, dasi? i> m bey-
wohnen, nicht SWeöattZrr noch Aefär-glkch emgezog?^ wi-edrv körnen ,
es wäre denn, daß st- sich der Äerrättzerey oder k?ms Flie^nSdmcheA
schuldig gemacht hätten
6) Kern Staat soll ohne die Einwilligung der im CsWresfe vereid.
nigten Staaten eins Gesandtschaft amMrcken, noch solche armchmen,,
oder sich in em Bündnis, Verglich oder T^^crsr mw irgend einem
Könige, Prinzen oder Staate erMaAn r roch s 8 jemand ,
unter den vereiniMn Staaten ein öffenchchee Amt verwaltet oder emm
Vsrcheil Mmest, von irgend einem Könige, Fürsim oder auswärts
gen Staat em Geschenk, Amt, Titel oder km gleichen, es mag Na^
men haben, wie es wolle, annehMn; noch sollen die vereintsten M
Congresse tzerfammeltLN Staaten, oder irgend ein E tast für sich, er>
nen Adelsbrief ertheilen- Keine zween oder mehrere Staaten sollen
untereinander, ohne Einwilligung der imConMffe versammelten ver,
einigten Staaten , ein Bündnis errichten, sondern m diesem Falle
die Absicht eines Bündnisses , und die Z it, wie lange es dauren soll,
genau angröen. Kun Staat soll Impoiim oder Auflagen machm,
welche den zwischen den vereinigten tm Congreffr rm sammtekn Sraa^
ten und irgend einem Könige, Prinzen over Staat errichteten Tmcta,
M oder den vereinigten Trattaten zuwider laufen, welche der Csngreß
dem
 
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