Erscheinungsweise
der
Freiburger Münsterblätter
und
Bestimmungen der Schriftleitung.
Die Freiburger Münsterblätter erscheinen jährlich einmal in
einem Umfang von 5 bis 6 Druckbogen größten Quartformats mit zahl-
reichen Abbildungen und Kunstbeilagen.
Fünf Jahrgänge bilden einen Band.
Alle für die Münsterblätter bestimmten Beiträge sind in vollkommen
druckfertigem Zustand, die Zitate mit genauen Quellenangaben versehen,
an den Schriftleiter, Herrn Archivrat Professor Dr. Albert zu Freiburg i. Br.,
Turmstraße Nr. 1, zu richten.
Das Honorar beträgt a) für Darstellungen und andere selbständige
Arbeiten M 50.—, b) für Quellenpublikationen usw. M 30.— für den Druck-
bogen (von 8 Seiten), abzüglich der in Betracht kommenden größeren Ab-
bildungen und selbstverschuldeten Korrekturen.
Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unter a) 20, von demjenigen
unter b) 10 Sonderabzüge kostenfrei; weitere Sonderabdrücke, die spätestens
bei Rücksendung der Korrektur bestellt werden müssen, werden mit 40 Pfg.
für den Druckbogen berechnet. Dabei zählt jeder Teil eines Druckbogens
und der Umschlag als voller Bogen.
Für den Inhalt ihrer Beiträge sind die Verfasser selbst verantwortlich.
Das Verlagsrecht auf alle in den Münsterblättern veröffentlichten Bei-
träge bleibt dem Freiburger Münsterbau-Verein auf 4 Jahre vom Tage der
Drucklegung an gewahrt.
Bestellungen nimmt jede Buchhandlung sowie der Münsterbau-Verein
(Freiburg i. Br., Burgstraße Nr. 4) entgegen.
Der Geschäftsftihrende Ausschuß Die Herdersche
des Münsterbau-Vereins. Verlagshandlung.
der
Freiburger Münsterblätter
und
Bestimmungen der Schriftleitung.
Die Freiburger Münsterblätter erscheinen jährlich einmal in
einem Umfang von 5 bis 6 Druckbogen größten Quartformats mit zahl-
reichen Abbildungen und Kunstbeilagen.
Fünf Jahrgänge bilden einen Band.
Alle für die Münsterblätter bestimmten Beiträge sind in vollkommen
druckfertigem Zustand, die Zitate mit genauen Quellenangaben versehen,
an den Schriftleiter, Herrn Archivrat Professor Dr. Albert zu Freiburg i. Br.,
Turmstraße Nr. 1, zu richten.
Das Honorar beträgt a) für Darstellungen und andere selbständige
Arbeiten M 50.—, b) für Quellenpublikationen usw. M 30.— für den Druck-
bogen (von 8 Seiten), abzüglich der in Betracht kommenden größeren Ab-
bildungen und selbstverschuldeten Korrekturen.
Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unter a) 20, von demjenigen
unter b) 10 Sonderabzüge kostenfrei; weitere Sonderabdrücke, die spätestens
bei Rücksendung der Korrektur bestellt werden müssen, werden mit 40 Pfg.
für den Druckbogen berechnet. Dabei zählt jeder Teil eines Druckbogens
und der Umschlag als voller Bogen.
Für den Inhalt ihrer Beiträge sind die Verfasser selbst verantwortlich.
Das Verlagsrecht auf alle in den Münsterblättern veröffentlichten Bei-
träge bleibt dem Freiburger Münsterbau-Verein auf 4 Jahre vom Tage der
Drucklegung an gewahrt.
Bestellungen nimmt jede Buchhandlung sowie der Münsterbau-Verein
(Freiburg i. Br., Burgstraße Nr. 4) entgegen.
Der Geschäftsftihrende Ausschuß Die Herdersche
des Münsterbau-Vereins. Verlagshandlung.