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Die Gartenkunst — 4.1902

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Fintelmann, Axel: Der Jardin des Plantes in Paris
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Scharnke, G.: Der Wildschaden an Gehölzpflanzen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22266#0038
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IV, 2 DIE GARTENKUNST 29

neben den krautartigen Pflanzen vorzuführen, nicht aber
sie in ihrer charakteristischen Ausbildung zu zeigen. In
dieser Hinsicht gehören sie vielmehr in öffentliche Garten-
anlagen oder wo es angängig erscheint, in einer Sonder-
zusammenstellungvereinigt, in einen dendrologischen Garten.

Die Gewächshäuser, die einen Flächenraum von ca.
8000 qm einnehmen, schienen mir im Verhältnis zu der
grofsen Anzahl von Pflanzenarten (5402), die in ihnen kul-
tiviert werden, etwas knapp bemessen ZU sein. Die in 10
Gewächshäusern untergebrachten Kolonial-Ptlanzen z. B.
standen so eng, auf den Fenster-Tabletten oft 3 Töpfe
übereinander, dafs an eine sorgsame Behandlung derselben
nicht gedacht werden kann. M. E. mufs auch hier gründ-
lich Wandel geschaffen werden.

Ms scheint nun, als wenn auch der jetzige Leiter des
Jardin des Plantes, der an dem Berliner Zoologischen Kon-
gresse teilgenommen hatte, von dem gleichen Gedanken-
gange beeinflufst, den zeitgemäßen Entschlufs gefafst hätte,
den Garten einer durchgreifenden Umarbeitung zu unter-
werfen, wenigstens las ich kürzlich in dem Berliner Lokal-
Anzeiger folgende Notiz: „Perrier, welcher vor wenigen
Monaten die Leitung des von seinem altersschwachen Vor-
gänger arg vernachlässigten Jardin des Plantes übernahm,
sagte aller Welt, dafs man sich vor den Provinzlern und
vollends vor den Fremden, besonders den Deutschen,
schämen müsse und dafs 10 Millionen Fr. kaum ausreichen
würden, die notwendigsten Neubauten und Installationen
fertig zu bringen. Das Publikum nimmt lebhaft Partei für
Perrier, in einzelnen Pariser Arrondissements bestehen so-
gar eigene Kommitees, um auf die Abgeordneten zu wirken,
damit diese zu Nutz und Frommen der Licht und Luft be-
gehrenden Löwen und Tiger, der sich nach Rüsselfreiheit
sehnenden Elefanten etc. bei der Budgetberatung sich
recht freigiebig zeigen. LHe bisherige Jahressubvention
des -Jardin des Plantes betrug die winzige Summe von —
5000 Fr. Als man einen Minister vor einiger Zeit für
diese Staatsanstalt zu interessieren versuchte, rief er un-
willig: „Ach was, diese Leute haben ein ungeheueres Ein-
kommen, bezieht doch ganz Paris aus dem Jardin des Plantes
seinen Bedarf an — Eselsmilch"!

Sie sehen aus vorstehender Notiz, dafs der Zoologisehe
auf einmal in den Vordergrund tritt und der eigentliche
botanische Garten nur nebensächlicli erscheint. Jedenfalls
hat Direktor Perrier gelegentlich des Berliner Zoologischen
Kongresses die Vorzüge des hiesigen Zoologischen Gartens
kennen gelernt und beschlossen, dieselben auch dem Pariser
Zoologischen Garten zu teil werden zu lassen. Ist dies
aber der Fall, und soll derselbe nicht nur verbessert, son-
dern auch noch zu seinem Vorteile erweitert werden, dann
dürften die Tage des eigentlichen botanischen Gartens ge-
zählt sein und die Gesamtanlage der Bezeichnung „Jardin des
Plantes" verlustig gehen. Möge sie deshalb unter gleich-
zeitiger Übersiedelung des botanischen Museums in anderer
Gestalt und von gröfserem Umfange recht bald außerhalb
der Mauern der Stadt Paris zu neuer Blüte und mit dem-
selben segensreichen Erfolge wie bisher wieder erstehen.

Die Gartenkunst.

Gehölze, ihre Verwendung und Pflege.

Der Wildschaden an Gehölzpflanzen.

Von G. Seharnke. Dahlem.

Bekanntlich liegen die Werke der Gartenkünstler, wenn
auch geschützt durch eine Um Währung, in den weitaus
meisten Füllen aufserhalb gröfserer und kleinerer Wohn-
gemeinschaften und sind die Anpflanzungen sonach, zumal
durch die häufige Nähe von Waldungen, durch das dort
lebende Wild sehr gefährdet. Nach dem Wildschaden-
gesetz vom 1. Juli 1891, gültig für den Umfang der ganzen
Monarchie, mit Ausschlufs der Provinz Hannover und des
vormaligen Kurfürstentums Hessen, kann die Aufsichtsbe-
hörde die Besitzer von Obst-, Gemüse-, Blumen- und Baum-
schulanlagen ermächtigen, Vögel und Wild, welches in den
genannten Anlagen Schaden anrichtet, zu jeder Zeit mittelst
Schiefswaffen zu erlegen. Der Jagdberechtigte aber kann
verlangen, dafs ihm die erlegten Tiere, soweit sie seinem
Jagdrechte unterliegen, gegen das übliche Schufsgeld über-
lassen werden. Wilde Kaninehen dagegen unterliegen dem
freien Tierfange, mit Ausschlufs des Fangens durch Schlingen.

Wenn auch durch diese Bestimmungen des Wild-
schadengesetzes für viele Besitzer von Park- und Garten-
anlagen die Möglichkeit gegeben ist. sich des Wildschadens
zu erwehren, so ist es doch nicht jedermanns Sache, sich
täglich auf die Lauer zu legen, um das Wild abzuschiefsen,
nachdem bereits Schäden den wertvollen Gehölzen zugefügt
sind. Vorbeugungsmafsregeln sind daher aüch hier, wie
in so vielen Fällen, zuerst am Platze. Ein guter eng-
maschiger Zaun hält viel ab, doch findet das Wild, nament-
lich Hasen, immer noch Stellen, an denen es durchbrechen
kann, um zu den winterlichen Leckerbissen zu gelangen.
Den meisten Schaden dürfte, trotz der Einfriedigung, der
Hase unsern Gartenanlagen zufügen und zwar thut er dies
durch Abfressen von Knospen und Benagen der Stämme
mit noch grüner, saftiger Rinde. Durch letzteres, nament-
lich wenn wie so häufig die Kinde rund um das Holz
abgenagt wird, ist den Gehölzen die Möglichkeit der Saft-
zirkulation benommen. Ernährung kann in der Wachstums-
periode nicht stattfinden und die Pflanze geht ein. Um zu
verhüten, dafs dies geschieht, empfiehlt sich ein Einbinden
der am meisten heimgesuchten Gehölzarten, von denen ich
weiterhin eine Zusammenstellung gebe, mit Rohr oder Reisig.
Schutzmittel gegen Wildschaden bei Coniferen giebt Herr
Garteninspektor L. Beissner in seinem Handbuch der
Nadelholzkunde auf Seite 538 ausführlich an und brauche
ich dieselben nicht zu wiederholen. Nagestellen, welche
nicht den ganzen Stammumfang betreffen, können wie
Wunden durch Glattschneiden und einen Lehmverband
geheilt werden und so wird noch manche Pflanze erhalten.

Folgende Laubhölzer sind nach meinen Beobachtungen
vor Hasen zu schützen:

Bereits im November wurden benagt: Colutea arbo-
rescens und bullata, Castanea vesca, Robinia Pseud-Acacia.
Rhus vernieifera. Im Laufe des Winters folgen dann nach
der vorzugsweisen Beschädigung angeordnet: Artemisia
procera, Colutea. (alle Arten), Coronilla (alle Arten), Cytisus

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