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Die Gartenkunst — 14.1912

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Wettbewerb, betreffend die Anlage einer Ringpromenade in Hamm, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.20815#0189
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XIV, 12

DIE GARTENKUNST.

181

Wettbewerb, betreffend die Anlage einer Ringpromenade in Hamm.

Die Stadt „Hamm“ in Westf. schrieb vor einiger
Zeit unter deutschen Gartenarchitekten und Städte-
bauern einen Wettbewerb aus, zwecks Erlangung eines
Planes für die Anlage einer Ringpromenade um ihre
Altstadt.

Die allgemeinen Bestimmungen der Unterlagen
hatten im wesentlichen folgenden Wortlaut:

Nach Verlegung des Ahseflusses und Fortfall des
sich um die Altstadt herziehenden Stadt- und Ver-
bindungsgrabens, sowie nach Verlegung des Lippe-
flusses und Herstellung des Lippe-Seitenkanals soll
rund um die Altstadt eine Promenadenanlage geschaffen
werden. Über den Stil der Anlage werden keinerlei
Vorschriften gemacht. Verlangt wird nur, daß die
Anlage in gärtnerischer wie architektonischer Hinsicht
von künstlerischen Gesichtspunkten aus angelegt wird
und sich in das Landschaftsbild harmonisch einfügt.

Den Bewerbern wird es freigestellt, ob sie die
Geländeunterschiede nutzbar machen oder das Gelände
aufhöhen wollen. Bedingung ist nur, daß die die Anlagen
kreuzenden Straßenzüge mit den üblichen Steigungs-
verhältnissen bei ev. Senkung ohne Brückenbauten
durchgeführt werden. Die vorhandenen Straßen sind
durchweg kanalisiert, so daß die Entwässerung der
neuen Anlagen selbst bei niedriger Höhenlage keine
Schwierigkeiten bietet. Das für die Ringanlage
bestimmte Gelände besteht fast durchweg aus gutem
Wiesen- und Ackerland. Der Grundwasserstand war
seither wesentlich abhängig von den Ahsewasserständen
und dürfte sich nach Verlegung derselben annähernd
bis auf die alte Flußsohle absenken.

Die einzelnen Teilstrecken sind mit Buchstaben
bezeichnet. Hiervon ist noch Folgendes zu bemerken:

1. Auf der Strecke c-—f ist auf der Südseite eine
Baufluchtlinie derart vorzusehen, daß das für einen
6 m breiten Fahrdamm und den südlichen 3 m breiten
Bürgersteig erforderliche Gelände von den anstoßenden
Grundstücken genommen wird. Vorgesehen ist land-
hausmäßige Bebauung mit größerem Bauwich.

2. Auf der Strecke f—g ist, soweit angängig, von
dem vorhandenen Gelände ein etwa 40 m breiter
Streifen südlich des Stadtgrabens für geschlossene
oder Gruppen-Bauweise abzutrennen, also eine nörd-
liche Baufluchtlinie und mäßig breite Fahrstraße an-
zunehmen. Die Ringanlage ist mit der Heßlerstraße
und Brückenstraße in Verbindung zu bringen.

3. Auf der Strecke g—h ist keine Baufluchtlinie
geplant.

An der Heßlerstraße wird für die Westseite rück-
wärtige Baufluchtlinie in Aussicht genommen bei land-
hausmäßiger Bebauung.

4. Für die Strecke h—i sind zwei Varianten zu
bearbeiten, einmal unter Annahme der durchgehenden

Ringanlage wie bei der Strecke g—h. Das andere
Mal unter Berücksichtigung der vorhandenen Bauten
und Annahme einer Baufluchtlinie auf der Ostseite
derart, daß die Grundstücke an dieser Seite noch
genügende Bautiefe für offene Bauweise behalten.

5. Für die Strecke i—k—1 Baufluchtlinien an der
Ostseite für geschlossene Bauweise, mäßig breite Fahr-
straße ; im übrigen darf der kleine Exerzierplatz nicht
verkleinert werden.

Die auf dieser Strecke der Erhaltung wert er-
scheinenden Bäume sind kenntlich gemacht.

Für die Strecke 1—m (alter Lippefluß) keine
Baufluchtlinien. Fahrstraße an der Südseite. Es ist
die Möglichkeit vorhanden, aus dem Kanal Wasser
für einen Teich etc. zu entnehmen.

7. Der Grundstückskomplex a, b, c, Cj, c2, c3, n,
o, p, q (begrenzt nördlich vom Kanal, westlich von der
alten Ahse, südlich vom Westenwall und östlich von
der Nordstraße) soll durch einen Fluchtlinienplan
möglichst günstig für die Bebauung erschlossen werden
und zwar ist u. a. eine Verkehrsstraße im Zuge der
alten Ahse vorzusehen, welche nach Westen durch
die eingezeichnete Unterführung bei ax fortgeführt
werden soll. Ferner ist anzustreben, daß die Ring-
anlage, welche infolge des teuren Grund und Bodens
hier nicht weitergeführt werden kann, wenigstens
durch breitere Straßen mit Grünflächen die gewünschte
Fortsetzung erhält.

Das mit den Buchstaben n, o, p, q, c2, c3, n
bezeichnete Grundstück soll möglichst für die Zwecke
der dort gelegenen Brauerei verfügbar bleiben und
nicht durch Straßenzüge durchschnitten werden.

Der in die Pläne eingezeichnete städtische Grund-
besitz bietet mannigfache Gelegenheit zur Errichtung
öffentlicher Gebäude (Museum, neues Landratsamt,
Amtsgericht, höhere Schule).

Es sollen geeignete Plätze im Zusammenhang mit
der Ringanlage hierfür vorgesehen werden. Dabei
können folgende Angaben als Anhalt dienen: a) Mu-
seum mit Volksbibliothek, Grundfläche ungefähr 500 qm
bei 2 Stockwerken; b) Landratsamt; 1. Dienstgebäude
rd. 1200 qm; 2. Dienstwohnung des Landrats, 15 Zimmer
mit Zubehör; 3.) Nebengebäude, Autogarage; c) Amts-
gericht; Grundfläche ungefähr 1500 qm bei4 Stockwerken;
d) höhere Schule; Grundfläche ungefähr 1700 qm bei
4 Stockwerken mit Schulhof und Garten (Gesamt-
größe 5—6 Morgen).

Am 17. und 18. April c. tagte das Preisgericht,
bestehend aus den Herren: Kgl. Gartenbaudirektor
F. Encke, Cöln; Gartendirektor Freiherr von Engel-
hardt, Düsseldorf; Geh. Baurat Prof. Ewald Grenzmer,
Dresden; Geh. Oberbaurat Prof. Hofmann, Darmstadt;
Kgl. Baurat Meyer, Soest; Oberbürgermeister Matthaei,
 
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