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Die Gartenkunst — 33.1920

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Staehle, Karl: Neueinstellung der Betriebs- und Verwaltungsmaßnahmen im öffentlichen Gartenwesen
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https://doi.org/10.11588/diglit.20812#0032

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Zum Entwurf Stegmiller. II. Siedlerwettbewerb der D. G. f. G.

(Lageplan Seite 27.)

riesigen Baukosten. Trotzdem halte ich es für die eine Mitarbeit des Gartenbeamten erfor-

unbedingt erforderlich, daß mit den Siedlungen derlich machen.

begonnen wird und zwar sofort bei den Gärten. * * *

Das Heer der Arbeitslosen kann nicht besser

nutzbringend untergebracht werden, als bei der Bei der heute selbst in Laienkreisen erkann-
Inangriffnahme der gärtnerischen Vorarbeiten, ten Bedeutung des Gartenbaues ist es nun an
Da es sich bei den Siedlungen nicht um ver- uns selbst, das Heft in die Hand zu bekommen,
wickelte Grundrisse und Gebäudegruppenlösun- Hier kann es keine bürokratisch engherzige Be-
gen handelt, sondern die Typisierung schon aus arbeitung mehr geben. Dem Fachmann, was dem
Ersparnißgründen kommen muß, so ist die dem Fachmann gehört! Sein Urteil ist nicht allein in
Hause angepaßte Gartenlösung sehr leicht zu der Fachkommission, sondern auch bei jeder
finden. Wenn dann der Siedler sein Haus be- Instanz, die mit dem städtischen Gartenwesen
ziehen wird, ist der Garten aus den ersten nüch- sich befaßt, zu hören. Ganz allgemein gilt diese
ternen Anfängen heraus. Forderung. Wir können es ruhig sagen: Wenn
Ob die Gärten von den Privatgeschäften oder das Gartenwesen der Städte der Zeit
durch städtische Kräfte ausgeführt werden, ist nicht immer gefolgt ist, dann war es
ohne Belang. Jedenfalls ist darüber zu wachen, nicht die Schuld des Gartenbeamten, son-
daß sie nicht dem Pfuschertum anheim fallen, dern die Schuld trugen allermeist kurz-
Wie die Siedlung der Genehmigung durch das sichtige Stadtväter, die von der volks-
Baupolizeiamt bedarf, genau so müssen wir ver- wirtschaftlichen Bedeutung der neuzeit-
langen, daß die Pläne der Gesamtanlagen wie liehen Gartenbestrebungen nicht zu über-
des einzelnen Gartens den Gartenämtern vor- zeugen waren. Heute kommt ihnen die Ein-
gelegt werden. Rücksicht auf nachbarschaftliche sieht des Versäumten reichlich spät. Was früher
Interessen, richtige Einpassung der Gärten in für geringe Mittel zu erstellen war, kostet
Bezug auf höchstmögliche Ausnützung und Son- heute das Zehnfache. Wohl den Städten, die
nenbestrahlung, Verwertung des Gartenmäßi- noch zur rechten Zeit das Gebot der Stunde er-
gen zur Belebung des nüchternen Baulichen, kannten.

zweckentsprechende Einzelaufteilung der Gär- Man gewähre den Gartenbeamten Einfluß

ten, das sind nur so einige der Hauptpunkte, auf den Bebauungsplan der Stadt. Ein Bebau-

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