der bestehenden zum Teil unsdiönen, pri-
mitiven oder unsachgemäßen Anlagen.
III. Die Bearbeitung der Versorgungs-
frage:
Errichtung von Bewässerungsanlagen, Be-
reitung und Abgabe von Komposterde aus
Straßenkehricht und Fäkalienanfall. Ver-
mittlung des Großeinkaufs von Dung, Saat-
gut und Materialien.
IV. Fachliche Förderung:
Einrichtung von Beratungsstellen.
Örtliche Belehrung, sowie in Versamm-
lungen.
Veranstaltung von Lehrkursen (Obst, Ge-
müsebau, Obst- und Gemüseverwertung).
Praktische Demonstrationen in städtischen
Muster gärten.
Öffentliche Vorträge.
Veranstaltung von Ausstellungen und Prä-
mierungen.
Gemeinsame Schädlingsbekämpfung.
V. Rechtsfragen:
Rechtsbelehrung und Auskunft.
Überwachung der Kleingartenordnung.
Ausschaltung der ungesetzlichen Zwischen-
pächter.
Anerkennung gemeinnütziger Zwischenpäch-
ter (Vereine, Anstalten, Korporationen).
Vermittlung zwischen den Interessen der
Bebauungsplanmäßige Festlegung von Besitzer und Pächter.
Kleingärten. VI. Statistik:
II. Die Aufschließung von Kleingarten- Planaufstellung und Verzeichnisse über
land: Kleingartenflächen,Parzellengrößen,Pa<ht-
Planfertigung, Abstecken, Herrichtung der preise, Vereine, Landbedarf, Landangebot,
Wege, Erstellung von Einfriedigungen, Ernteergebnisse.
Toren, Lauben, Obstpflanzung, für neue VII. Aufklärungs- und Werbearbeit:
Kolonien sowie Ausbau und Verbesserung Wie man sieht, harrt hier eine umfang-
reiche Arbeit der Bewälti-
gung. Die wichtigen Aufgaben
unter IL, III. und IV., auch VI.
und VII., fordern gebieterisch
den gärtnerischen Fachmann,
dem es ein leichtes sein wird,
sich in die ihm zum Teil frem-
den Arbeitsgebiete (I und V)
einzuarbeiten, während es
einem Kenner des Rechts oder
einem Grundbuchbeamten un-
möglich ist, die nötigen gärt-
nerischen Vorkenntnisse sich
anzueignen. Es muß daher
mit Nachdruck gefordert wer-
den, daß die Kleingarten-
ämter überall an die sachver-
ständige Behörde der städti-
schenGartenverwaltung ange-
gliedert und von einem Gar-
tenfachmann geleitet werden.
Aus dem Park des Fabrikbesitzers 0. Lemm, Gatow a. d. H. Allerdings muß von die-
(Entwurf und Ausführung: Baumschule L. Späth, Abt. Gartengestaltung.) SemJLeiter Aufgehen Seiner
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mitiven oder unsachgemäßen Anlagen.
III. Die Bearbeitung der Versorgungs-
frage:
Errichtung von Bewässerungsanlagen, Be-
reitung und Abgabe von Komposterde aus
Straßenkehricht und Fäkalienanfall. Ver-
mittlung des Großeinkaufs von Dung, Saat-
gut und Materialien.
IV. Fachliche Förderung:
Einrichtung von Beratungsstellen.
Örtliche Belehrung, sowie in Versamm-
lungen.
Veranstaltung von Lehrkursen (Obst, Ge-
müsebau, Obst- und Gemüseverwertung).
Praktische Demonstrationen in städtischen
Muster gärten.
Öffentliche Vorträge.
Veranstaltung von Ausstellungen und Prä-
mierungen.
Gemeinsame Schädlingsbekämpfung.
V. Rechtsfragen:
Rechtsbelehrung und Auskunft.
Überwachung der Kleingartenordnung.
Ausschaltung der ungesetzlichen Zwischen-
pächter.
Anerkennung gemeinnütziger Zwischenpäch-
ter (Vereine, Anstalten, Korporationen).
Vermittlung zwischen den Interessen der
Bebauungsplanmäßige Festlegung von Besitzer und Pächter.
Kleingärten. VI. Statistik:
II. Die Aufschließung von Kleingarten- Planaufstellung und Verzeichnisse über
land: Kleingartenflächen,Parzellengrößen,Pa<ht-
Planfertigung, Abstecken, Herrichtung der preise, Vereine, Landbedarf, Landangebot,
Wege, Erstellung von Einfriedigungen, Ernteergebnisse.
Toren, Lauben, Obstpflanzung, für neue VII. Aufklärungs- und Werbearbeit:
Kolonien sowie Ausbau und Verbesserung Wie man sieht, harrt hier eine umfang-
reiche Arbeit der Bewälti-
gung. Die wichtigen Aufgaben
unter IL, III. und IV., auch VI.
und VII., fordern gebieterisch
den gärtnerischen Fachmann,
dem es ein leichtes sein wird,
sich in die ihm zum Teil frem-
den Arbeitsgebiete (I und V)
einzuarbeiten, während es
einem Kenner des Rechts oder
einem Grundbuchbeamten un-
möglich ist, die nötigen gärt-
nerischen Vorkenntnisse sich
anzueignen. Es muß daher
mit Nachdruck gefordert wer-
den, daß die Kleingarten-
ämter überall an die sachver-
ständige Behörde der städti-
schenGartenverwaltung ange-
gliedert und von einem Gar-
tenfachmann geleitet werden.
Aus dem Park des Fabrikbesitzers 0. Lemm, Gatow a. d. H. Allerdings muß von die-
(Entwurf und Ausführung: Baumschule L. Späth, Abt. Gartengestaltung.) SemJLeiter Aufgehen Seiner
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