Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Gartenkunst — 33.1920

DOI Artikel:
Rosenbaum, Carl Georg: Kleingartenämter
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.20812#0140

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
der bestehenden zum Teil unsdiönen, pri-
mitiven oder unsachgemäßen Anlagen.

III. Die Bearbeitung der Versorgungs-
frage:

Errichtung von Bewässerungsanlagen, Be-
reitung und Abgabe von Komposterde aus
Straßenkehricht und Fäkalienanfall. Ver-
mittlung des Großeinkaufs von Dung, Saat-
gut und Materialien.

IV. Fachliche Förderung:
Einrichtung von Beratungsstellen.
Örtliche Belehrung, sowie in Versamm-
lungen.

Veranstaltung von Lehrkursen (Obst, Ge-
müsebau, Obst- und Gemüseverwertung).
Praktische Demonstrationen in städtischen
Muster gärten.
Öffentliche Vorträge.

Veranstaltung von Ausstellungen und Prä-
mierungen.
Gemeinsame Schädlingsbekämpfung.

V. Rechtsfragen:
Rechtsbelehrung und Auskunft.
Überwachung der Kleingartenordnung.
Ausschaltung der ungesetzlichen Zwischen-
pächter.

Anerkennung gemeinnütziger Zwischenpäch-
ter (Vereine, Anstalten, Korporationen).
Vermittlung zwischen den Interessen der
Bebauungsplanmäßige Festlegung von Besitzer und Pächter.

Kleingärten. VI. Statistik:

II. Die Aufschließung von Kleingarten- Planaufstellung und Verzeichnisse über

land: Kleingartenflächen,Parzellengrößen,Pa<ht-
Planfertigung, Abstecken, Herrichtung der preise, Vereine, Landbedarf, Landangebot,

Wege, Erstellung von Einfriedigungen, Ernteergebnisse.
Toren, Lauben, Obstpflanzung, für neue VII. Aufklärungs- und Werbearbeit:
Kolonien sowie Ausbau und Verbesserung Wie man sieht, harrt hier eine umfang-

reiche Arbeit der Bewälti-
gung. Die wichtigen Aufgaben
unter IL, III. und IV., auch VI.
und VII., fordern gebieterisch
den gärtnerischen Fachmann,
dem es ein leichtes sein wird,
sich in die ihm zum Teil frem-
den Arbeitsgebiete (I und V)
einzuarbeiten, während es
einem Kenner des Rechts oder
einem Grundbuchbeamten un-
möglich ist, die nötigen gärt-
nerischen Vorkenntnisse sich
anzueignen. Es muß daher
mit Nachdruck gefordert wer-
den, daß die Kleingarten-
ämter überall an die sachver-
ständige Behörde der städti-
schenGartenverwaltung ange-
gliedert und von einem Gar-
tenfachmann geleitet werden.

Aus dem Park des Fabrikbesitzers 0. Lemm, Gatow a. d. H. Allerdings muß von die-

(Entwurf und Ausführung: Baumschule L. Späth, Abt. Gartengestaltung.) SemJLeiter Aufgehen Seiner

134
 
Annotationen