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Die Gartenkunst — 33.1920

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Rosenbaum, Carl Georg: Kleingartenämter
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https://doi.org/10.11588/diglit.20812#0141

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ganzen Person in seiner Arbeit verlangt werden.
Rein behördlich verwaltet wird das Klein-
gartenamt eher Schaden als Nutzen stiften. Das
Kleingartenamt als reines Wohlfahrtsinstitut
darf nicht abfertig en, es muß bedienen. Wer j e ver-
sucht hat, die Massen zu beglücken, wird wissen,
daß die größten Widerstände von den zu Be-
glückenden selbst auszugehen pflegen. Einen
idealen Sinn, ein warmes Herz muß der Klein-
gartenförderer mitbringen. Außerdem die Gabe,
mit den verschiedensten Bevölkerungsschichten
Umgang zu pflegen. Er muß sich den Ideen auch
außerhalb seines Achtstundendienstes widmen,
des Abends in den Versammlungen sprechen,
Sonntags die Kolonien begehen und Rat erteilen.

Die Kleingartenämter bieten somit ein neues
und dankbares Arbeitsfeld für den städtischen
Gartenbeamten.

Die Tätigkeit wird in erster Linie eine organi-
satorische sein. Zuvörderst gilt es die Klein-
gärtner, die zum großen Teil nicht organisiert
sind, zu gemeinnützigen Vereinen zusammenzu-
schließen. Soll die fachliche Belehrung durch-
greifen und dadurch viele unnütze Mühe und
Arbeit den Kleingärtnern erspart werden, muß
in jeder Kolonie ein gärtnerisch vorgebildeter
Mann angesiedelt werden, der als Vertrauens-
mann des Kleingartenamts fungiert. Diesen liegt
es ob, die Kleinarbeit zu leisten, die Anregungen
des Amtes in die Massen zu tragen, die örtliche ist. Auch die Versicherungsbehörden sind zur
Belehrung in den Gärten zu übernehmen, mög- Darlehensgewährung heranzuziehen,
liehst den Obstschnitt in der ganzen Kolonie Die Vergebung von Kleingartenland wird

selbst auszuführen, die Gemüsepflanzen für die zurzeit von den Grundbesitzern selbst vorgenom-
Kolonie anzuziehen, die Verteilung vom Amt be- men. Nicht nur, daß hier der Anreiz zum gegen-
sorgtenMaterialsandieMitgliedervorzunehmen. seitigen Überbieten gegeben ist, wozu der große
Als Entgelt könnte er sein Land pachtfrei vom Landhunger nur allzu leicht verführt, ergibt diese
Verein erhalten. Verzettelung in der Landverpachtung unüber-

Die Herrichtung der Kolo-
nien (Einfriedigungen, Tore
usw.) sollte auf Kosten der
Gemeinde in Form der Be-
vorschussung erfolgen. Ab-
gesehen davon, daß die Fi-
nanzlage es den Gemeinden
kaum gestatten dürfte, auf
ihre Kosten die Anlage vor-
zunehmen, ist es auch weder
ratsam noch nötig, den Klein-
gärtnern etwas zu schenken.
Die Vereine sind jedoch finan-
ziell zu schwach, um selbst
die Herrichtung in würdiger
Form auszuführen. Deshalb
streckt der Staat oder die
Stadt, schon im Interesse der
Verschönerung des Stadt-
bildes, das Kapital vor, das
durch einen Aufschlag auf

die Pacht im Verlaufe der Aug dem park des Fabrikbesitzers 0. Lemm, Gatow a. d. H

Pachtzeit zurückzuerstatten (Entwurf und Ausführung: BaumsAule L. Späth, Abt. Gartengestaltung.)

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