Versteigerungs-Bedingungen.
1. Die Versteigerung erfolgt ab Dienstag, den 24. September 1912, vormittags 9 Uhr,
gegen sofortige Barzahlung mit einem Zuschlag von 10% zum Erstehungspreis.
2. Der Experte behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern zu
trennen, zusammenzufassen oder vorzunehmen. Im Falle Streit betreffs des Zuschlages
entstehen sollte, kommt die Nummer sofort nochmals zum Aufruf. (Ein freihändiger
Verkauf vor der Versteigerung ist in Bayern gesetzlich verboten.)
3. Gebote können bis 4 Mark mit 25 Pfennige, von 4 bis 20 Mark mit 50 Pfennige, von
20 bis 100 Mark mit 1 Mark, höher nur mit 5 Mark abgegeben werden.
4. Diejenigen verehrten Herrschaften, welche verhindert sind, der Versteigerung persön-
lich beizuwohnen, werden höflichst gebeten, ihre werten Aufträge möglichst bald
dem Experten einzusenden, welcher sie unter Anrechnung von 5 °/0 Vergütung auf
das Sorgfältigste ausführen wird. Dem Experten noch Unbekannte belieben ihren
Aufträgen eine entsprechende Summe beizufügen. Die Versendung der im Auftrag
ersteigerten Stücke erfolgt nur in der Reihenfolge der eingelaufenen Aufträge. Bei
gänzlichem Ausfall erfolgt Anzeige durch Postkarte spätestens drei Wochen nach
Schluß der Versteigerung. Bei Aufträgen, welche erst am Tage der Versteigerung
einlaufen, kann für ordnungsgemäße Erledigung keine Gewähr geleistet werden.
5. Die Besichtigung kann ab 10. September 1912 im Geschäftszimmer der Firma C. F.
Gebert, Nürnberg, Tafelhofstraße 32/1 (wohin auch alle gefl. Zuschriften zu richten
sind), an den Wochentagen (Sonn- und Feiertage geschlossen) Vormittags von </j10
bis 12 Uhr und Nachmittags von '/23 bis 5 Uhr und an den Versteigerungstagen
jeweils von früh 8 '/.| Uhr ab im Versteigerungslokal (Industrie- und Kulturverein,
Saal 3, Nürnberg) geschehen. Ansichtssendungen (diesbezügliche Wünsche wollen
möglichst sofort nach Empfang des Verzeichnisses an den Experten
gelangen) nach auswärts erfolgen auf Kosten und Gefahr der Empfänger und sind
postwendend zurück zu senden. Auch darf von den zur Ansicht gesandten Stücken
keinerlei Vervielfältigung irgend welcher Art gemacht werden.
6. Die Stücke werden verkauft wie sie sind und können nach der Versteigerung
keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden! Es wird den verehrl. Interessenten
genügend Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke vor der Ver-
steigerung selbst zu überzeugen, auch ist der Experte, wie bekannt, jederzeit gerne
bereit, vor der Auktion jede gewünschte Auskunft zu erteilen.
Bitte obiges gefl. genau zu lesen!
1. Die Versteigerung erfolgt ab Dienstag, den 24. September 1912, vormittags 9 Uhr,
gegen sofortige Barzahlung mit einem Zuschlag von 10% zum Erstehungspreis.
2. Der Experte behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern zu
trennen, zusammenzufassen oder vorzunehmen. Im Falle Streit betreffs des Zuschlages
entstehen sollte, kommt die Nummer sofort nochmals zum Aufruf. (Ein freihändiger
Verkauf vor der Versteigerung ist in Bayern gesetzlich verboten.)
3. Gebote können bis 4 Mark mit 25 Pfennige, von 4 bis 20 Mark mit 50 Pfennige, von
20 bis 100 Mark mit 1 Mark, höher nur mit 5 Mark abgegeben werden.
4. Diejenigen verehrten Herrschaften, welche verhindert sind, der Versteigerung persön-
lich beizuwohnen, werden höflichst gebeten, ihre werten Aufträge möglichst bald
dem Experten einzusenden, welcher sie unter Anrechnung von 5 °/0 Vergütung auf
das Sorgfältigste ausführen wird. Dem Experten noch Unbekannte belieben ihren
Aufträgen eine entsprechende Summe beizufügen. Die Versendung der im Auftrag
ersteigerten Stücke erfolgt nur in der Reihenfolge der eingelaufenen Aufträge. Bei
gänzlichem Ausfall erfolgt Anzeige durch Postkarte spätestens drei Wochen nach
Schluß der Versteigerung. Bei Aufträgen, welche erst am Tage der Versteigerung
einlaufen, kann für ordnungsgemäße Erledigung keine Gewähr geleistet werden.
5. Die Besichtigung kann ab 10. September 1912 im Geschäftszimmer der Firma C. F.
Gebert, Nürnberg, Tafelhofstraße 32/1 (wohin auch alle gefl. Zuschriften zu richten
sind), an den Wochentagen (Sonn- und Feiertage geschlossen) Vormittags von </j10
bis 12 Uhr und Nachmittags von '/23 bis 5 Uhr und an den Versteigerungstagen
jeweils von früh 8 '/.| Uhr ab im Versteigerungslokal (Industrie- und Kulturverein,
Saal 3, Nürnberg) geschehen. Ansichtssendungen (diesbezügliche Wünsche wollen
möglichst sofort nach Empfang des Verzeichnisses an den Experten
gelangen) nach auswärts erfolgen auf Kosten und Gefahr der Empfänger und sind
postwendend zurück zu senden. Auch darf von den zur Ansicht gesandten Stücken
keinerlei Vervielfältigung irgend welcher Art gemacht werden.
6. Die Stücke werden verkauft wie sie sind und können nach der Versteigerung
keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden! Es wird den verehrl. Interessenten
genügend Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke vor der Ver-
steigerung selbst zu überzeugen, auch ist der Experte, wie bekannt, jederzeit gerne
bereit, vor der Auktion jede gewünschte Auskunft zu erteilen.
Bitte obiges gefl. genau zu lesen!