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Österreich [Hrsg.]
Gesetze und Verfassungen im Justizfach für Österreich: In den ersten vier Jahren seiner Regierung — 1786

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[Gesetze und Verfassungen vom Jahre 1782]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22601#0134
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Gesize und Verfasjungen

^782. „itens, hat er sich zu seiner Kunst durch das Studium der Mathema-
„tik, und Mechanik vorbereitet:
„2tens/ nachdem er seine Lehrjahre zu - - vollstrecket, in Paris, und
„London bei den berühmtesten Meistern, von denen die Zeugniße beiliegen,
„zu vervollkommn! Gelegenheit gehabt;
„ztens, gegenwärtig ist er durch n Jahre hintereinander bei den Mei-
„stern N. N. in Arbeit gestanden, und beide werden ihm das Zeugniß dek
„Geschicklichkeit, und anständiger Sitten nicht versagen.
„4tens, endlich ist es auch allgemein bekannt, das; die große Sekunden-
„uhr auf dem Musäum von ihm verfertiget worden; durch welches Werk
„seine Kunstgeschicklichkeit, deren Beweis allein die Meisterstücke zum End-
zwecke haben, zureichend dargethan, ihm aber als einem angehenden Künst-
„ler wird durch Erlassung des besondern Meisterstücks die Ersparung an
„Zeit, und einer nicht unbeträchtlichen auf das Ungewisse zu machenden
„Auslage zu Vortheil kommen.
- - den zoten Dezember 1781. N. N.
Von außen.
- - Landeshauptmannschaft.
N. N. Uhrmachergesell - - - -
Itens, Um Verleihung des Uhrma-
cherrechts. artens, um Nachsehung
des Meisterstückes; ztens, der aus-
wärtigen Geburt.
Fünftes Beispiel.
Eine Bittschrift, bei welcher die Erzählung des Faktums vorauSgeschicket ist.
Löbliches Krcisamt!
„Unterzeichneter ist der Eigenthümer des Hauses lVo. - - im Markte - -,
„welches ihm in diesem Jahre von seinem Vater erblich zugefallen ist. Dec
„vorlezte Besizer übte die auf diesem Hause gegründete Schankgerechtigkeit
„durch viele Jahre bis zu seinem Tode aus: auch sein Nachfolger fuhrda-
„mit so lange fort, bis ein verbreiteter Flachshandcl ihn daran hinderte,
„und auf den Gedanken brachte, die Schankgerechtigkeit ganz zu veräußern'
„er war in dieser Absicht mit seinem Nachbarn N. einig geworden, una
„hatte bereits die Halbfcheid des bedungenen Kaufgeldes empfangen, als
„der Marktrath dazwischen trat, und den Vertrag aus dem Grunde ruck-
„gängig machte, weil ein in der Hausgewähr enthaltenes Recht nicht von
„dem Hanse gesondert werden könne. Indessen da der Vater des Unterzeich-
neten keinen anständigen Miethmann fand, ward durch 8 Jahre mit dein
„Schanke ausgesezt; in welcher Zwischenzeit eine landesfürstliche Verordnung
„ergangen ist, daß die Zahl der Schankhäuser nicht vermehret werden sollte-
Da
 
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