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Borel, Pierre; Grautoff, Otto [Editor]
Gustave Courbet im Kampf mit den Dämonen seiner Zeit: eine Künstlertragödie — Berlin: Eigenbrödler-Verlag, 1925

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.53129#0015
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II

nach den vom Unterrichtsministerium er-
lassenen Vorschriften.
Die Erlaubnis zum freien Eintritt be-
schränkt sich für die Führer auf diejenigen
Institute und Denkmäler, deren Verständnis
sie bei der Prüfung bewiesen haben.
Art. 8. Die vor dem Datum des gegen-
wärtigen Dekretes erlassenen Erlaubnis-
scheine zum freien Eintritt haben bis zum
Ablauf derselben Giltigkeit.
Art. 9. Die in den Art. 9 und 12 ent-
haltenen Bestimmungen des Reglements
über die Erhebung der Eintrittsgebühren
in die Museen, Galerien, zu den Ausgrab-
ungen und nationalen Denkmälern, geneh-
migt mit K. Dekret vom 11. Juni 1885, Nr.
3191 (Serie 3 a) sind aufgehoben.
V: Im Auftrag S. M. des Königs:
Der Minister.
N. Nasi.
Bestimmungen über das Kopieren
von Gemälden in den kgl. Galerien,
Museen und bei Ausgrabungen von
Altertümern.
Bestätigt durch kgl. Dekret vom 2. November 1901.

1. Berufs-Kopisten müssen, um in einem
staatlichen Kunst-Institut zum Kopieren zu-
gelassen zu werden, für jedes einzelne
Kunstwerk eine auf gesetzlich gestempeltem
 
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