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Greulich, Gerhard; Universität Heidelberg [Editor]
Das Religionsgespräch mit den Täufern zu Frankenthal 1571 — Heidelberg, 1953

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https://doi.org/10.11588/diglit.51677#0016
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D roh die Reichskonstitution gebunden, sich aber zugleich
auch für das Seelenheil aller Untertanen verantwortlich fühlend,
war Friedrich besonders an der Entfernung der das Volk verwirren-
den Vorsteher der Täufersekte gelegen.5 Wie es im Geheralbefehl
des Jahres 1565 hiess 6, gefährde je länger um so mehr die täu-
ferische Lehre die Einheit der Kirche sowie die Sicherheit des
Staates. Das Umgreifen täuferischer Lehre in der Kurpfalz ,das
in jener Zeit festzustellen ist, wird nicht zuletzt darauf zurück-
zuführen sein, dass man hier gerade nicht mit rücksichtsloser
Folizeigewalt gegen das ordnungswidrige Verhalten der Täufer
vorging, was für eine Zeit , der die zarte Jensibilität unserer
Zeit noch fernlag, durchaus nicht selbstverständlich war. Für
die milde Gesinnung Friedrichs spricht ein. Brief, den er am
10.Lai 67 an Christoph von Württemberg richtete.7 ~ War trotz
gütiger Belehrung und Ermahnung zur Bekehrung kein Erfolg zu
verzeichnen, so wurden die Täufer des Landes verwiesen und ihre
Güter eingezogen ; die beschlagnahmten Güter wurden durch beson-
dere Curatoren verwaltet . Doch zog der Staat aus dieser Konfis-
kation keinen Nutzen. 8

1
vgl.
Krebs
S. 155 - 59
Nr.
157 besonders Ende.
2
vgl.
Krebs
S. 161 Nr.
159
Zeile 5 — 10.
5
vgl.
Krebs
S. 160 oben
0
4
Vgl.
Krebs
S. 167 Nr-
164 und den Brief Johann Casimirs an
Friedrich 1566,
siehe Kluckohn Bd.l Briefe S.627/28
5
Vgl .
Krebs
S. 165 Nr.
161
Zeile 14.
6
Vgl.
i_rsbB
S. 162 .
7
Vgl.
Krebs
S. 161 Nr.
159
Zeile 20-25.
8
Vgl.
Krebs
S. 169 Nr.
165
und Krebs 3. 174 Nr. 175 .
 
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