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Kunsthaus Heinrich Hahn <Frankfurt, Main> [Editor]; Kunsthaus Heinrich Hahn (Frankfurt, Main) [Editor]
Versteigerung / Kunsthaus Heinrich Hahn, Frankfurt, M.: Sammlung eines Kunstfreundes: Barock-Kleinplastik in Buchs, Nuß, ... ; Sammlung S. Sp... - der Schuh im Kunstgewerbe... ; Fayencen aus fürstlichem und anderem Besitz... ; 7. und 8. Februar 1933 — Frankfurt a. M., Nr. 29.1933

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.8412#0004
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN

D ie Versteigerung geschieht in Reichsmark (i|RM.=V279o kg Feingold) ausschließlich gegen
sofortige Barzahlung; die Erfieher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von fünfzehn Prozent
entrichten. Das Eigentum geht erSt mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungs-
verschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Die AnSteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen
und den Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma Kunstbaus Heinrich Hahn
zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angeSteigerten, nicht
in Empfang genommenen Gegenstände auf KoSten und Gefahr des AnSteigerers sofort
wieder zu verkaufen.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher
Gerichtsstand gilt Frankfurt a. M.

Zahlungsbedingungen: Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen
Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks auf Frankfurt a. M. zu bezahlen.
Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zu-
lässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter behält sich das Recht vor, wenn
nicht spätestens am 15. II. 33 Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche nach
der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen, zu trennen oder
zurückzuziehen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Gesteigert wird mindestens um 1 RM.; über 100 RM. um 5 RM.

Die Gegenstände werden in dem ZuStand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick
des Zuschlags befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation mehr be-
rücksichtigt werden.

Die im Katalog enthaltenen Bestimmungen und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten
Gegenstände werden nicht gewährleistet. Erhebliche Beschädigungen und Mängel sind
angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt
keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Jeder Transport der
erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die unter-
zeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von
ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Versteigerung
betreffende Auskunft erteilt.

Heinrich Hahn.

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