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Kunsthaus Heinrich Hahn <Frankfurt, Main> [Editor]; Kunsthaus Heinrich Hahn (Frankfurt, Main) [Editor]
Versteigerung / Kunsthaus Heinrich Hahn, Frankfurt, M.: 3 Kunstsammlungen: u. a. Bes., Über 100 Gemälde ..., Plastik, Graphik, Francofurtensien, Möbel ... Orientteppiche, Tapisserien, Fayencen ..., Porzellan ..., Metallarbeiten, Silber, Zinn u. a. ; 3. und 4. Oktober — Frankfurt a. M., Nr. 33.1933

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.10035#0004
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark (1 RM=1/279o kg Feingold) ausschließlich
gegen sofortige Barzahlung; die Erstaher haben auf den Zusclxlagspreis ein Aufgeld von fünf-
zehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes
Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende
Nummer sofort nochmals ausgeboten. Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach
jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und den Steigerungspreis hierfür
inkl. des Aufgeldes an die Firma Kunsthaus Heinrich Hahn zu leisten, widrigenfalls
sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in Empfang ge-
nommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu
verkaufen.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließ-
licher Gerichtsstand gilt Frankfurt a. M.

Zahlungsbedingungen: Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens
einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks auf Frankfurt a. M.
zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des
Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter behält
sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 18. X. 33 Zahlung erfolgt ist, den Ver-
kauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annul-
lieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen, zu trennen
oder zurückzuziehen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten
zu lassen. Gesteigert wird mindestens um 1 RM.; über 100 RM. um 5 RM.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augen-
blick des Zuschlags befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation
mehr berücksichtigt werden.

Die im Katalog enthaltenen Bestimmungen und Beschreibungen der zum Verkauf
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet. Erhebliche Beschädigungen und
Mängel sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die
Nichtangabe verbürgt keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Jeder Transport
der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer.
Die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschä-
digungen.

Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Ver-
steigerung betreffende Auskunft erteilt.

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s/Kl Aö 3
 
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