Nr. 3
Heidelberger Akademische Mitteilungen
1901
Philosophische Fakultät.
Die Honorarbefreiungsgesuche betr.
Denjenigen Herren Studierenden der Philosophischen
Fakultät, welche Eingaben um Honorarbefreiung einreichen
wollen, wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach Fakul-
tätsbeschluss die erforderlichen Fleisszeugnisse auf Formularen
ausgestellt werden müssen, welche auf dem Universitäts-
sekretariat zu entnehmen und persönlich den betreffenden
Herren Dozenten zu überbringen sind. Von letzteren wird
das ausgestellte Zeugnis direkt dem Dekan der Philosophi-
schen Fakultät zugestellt werden. — Ihren Gesuchen haben die
Bewerber das Anmeldebuch, oder ein Verzeichnis sämtlicher
im letztvergangenen und im laufenden Semester belegten Vor-
lesungen und Hebungen anzufügen, ausserdem aber in den
Gesuchen diejenigen Dozenten namentlich anzuführen, welche
sie um Ausstellung eines Fleisszeugnisses gebeten haben.
Für diejenigen Herren, welche bisher noch nicht Hono-
rarbefreiung genossen haben, wird bemerkt, dass Aussicht
auf Erfolg nur Gesuche solcher Bewerber haben, welche ihre
besondere Befähigung zum Studium durch entsprechende
Schulzeugnisse nachzuweisen vermögen. Bewerber, welche
im Maturitätszeugnis nicht die Noten „sehr gut“ oder „gut“
(I oder II) erhalten haben, können zunächst Honorarbefreiung
überhaupt nicht erlangen; sie dürfen erst dann auf Befreiung
hoffen, wenn sie durch gute Leistungen in seminaristischen
Hebungen ihre besondere Befähigung zu dem von ihnen er-
wählten Studium dargethan haben werden. Einfache Fleiss-
zeugnisse genügen hierzu nicht.
Heidelberg, den 15. April 1901.
Der Prodekan:
Crusius.
Friedricli-Luisen-Stipendien-Kommissioii.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1901 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1900/1901
und im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 geforderten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Disziplinär amt.
Die Herren Kommilitonen mache ich darauf aufmerksam,
dass sie nach § 4 der akad. Vorschriften verpflichtet sind,
die ihnen bei der Immatrikulation behändigten Legitimations-
karte stets bei sich zu tragen und den Organen der öffent-
lichen Sicherheit — Schutzmänner und Gendarmen — auf
deren Verlangen vorzuzeigen.
Da es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen ist, dass
Studierende, welche von Schutzmännern zur Vorzeigung der
Legitimationskarte aufgefordert wurden, dies mit der Begrün-
dung ablehnten, dass sie der Begehung einer strafbaren Hand-
lung sich nicht bewusst seien, bezw. dass sie sich zur Vor-
zeigung der Karte nicht für verpflichtet hielten, bemerke ich
ausdrücklich, dass die Herren Kommilitonen unter allen
Umständen auf Verlangen den Polizeipersonen die Karte
vorzuzeigen haben und eine Befugnis derselben, die Vorzeig-
ung oder Abgabe der Karte zu verweigern, nicht besteht.
Zuwiderhandelnde werden künftig unnachsichtlich auf
disziplinärem Wege strenge bestraft.
I. A.: Hess.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf Art. 4 Abs. 2 der Statuten des akade-
mischen Krankenvereins wird hierdurch bekannt gemacht,
dass nachverzeichnete Herren Aerzte sich bereit erklärt haben,
bis auf weiteres kranken Studierenden ärztlichen Bat
unentgeltlich zu erteilen und zwar :
a) In ihren Sprechstunden:
1. Prof. Dr. von Hippel, vorm. 9—12 Uhr, Augenklinik.
2. „ _ Marwedel, nachm. 3—4 Uhr, Bunsenstr. 2.
3. Dr. Brauer, nachm. 2’/2—31/.,, Gaisbergstrasse 2.
4.
5.
6.
7.
Hammer, „ 21/2—3’/2, Rohrbacher Strasse 17.
Bettmann, „ 21/2—3'/2, Riedstrasse 3.
Starck, „ 3—4 Uhr, Akadem. Krankenhaus.
Gaupp, nachm. 3—4’/2 Uhr, Bergheimer Strasse 5611.
b) In den Wohnungen der Studierenden:
1. Dr. Holzer, vormittags 11—12 Uhr, Hauptstrasse 195.
2. „ Brenner, nachmittags 1/23—1/24 Uhr, Ziegelg, 26.
3. „ Strasser, Ladenburger Strasse 20.
4. „ Fischer, Bergheimer Strasse 56.
Besuche sind bezüglich O.-Z. 1—3 jeweils in den
betr. Wohnungen, bezügl. O.-Z. 4 beim Pförtner des aka-
demischen Krankenhauses anzumelden.
Ausserdem findet seitens der poliklinischen Assistenz-
ärzte täglich eine Sprechstunde im akadem. Kranken-
11 a u s e
vormittags von ’/glO—11 Uhr,
an Sonntagen „ 10—11 „
statt.
Heidelberg, den 26. April 1901.
Direktion des akadem. Kranken Vereins:
Deissmann.
Der Akademische Gesangverein in Heidelberg,
welcher keinen korporativen Charakter hat und ihn
statutengemäss nicht annehmen darf, giebt allen Kommili-
tonen Gelegenheit, ihre Stimme in Männer- und gemischten
Chören auszubilden. Die Proben finden Montags von 7—8 Uhr
oder Mittwochs von 7—8 Uhr und Donnerstags von 8—40 Uhr
abends unter gütiger Leitung des Herrn Musikdirektors
Prof. Dr. W o 1 fr u m statt.
Der Akademische Gesangverein veranstaltet auch s e 1 b-
ständig musikalische Aufführungen und beteiligt sich
an Konzerten des Bachvereins. In diesem Sommer-
semester ist geplant, mit dem Bachverein zusammenaufzu-
führen :
I. Ph. Wolfrum: Ein Weihnachtsmysterium
nach Worten der Bibel und Spielen des Volkes.
II. Franz Liszt: Ungarische Krönungsmesse.
Heidelberger Akademische Mitteilungen
1901
Philosophische Fakultät.
Die Honorarbefreiungsgesuche betr.
Denjenigen Herren Studierenden der Philosophischen
Fakultät, welche Eingaben um Honorarbefreiung einreichen
wollen, wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach Fakul-
tätsbeschluss die erforderlichen Fleisszeugnisse auf Formularen
ausgestellt werden müssen, welche auf dem Universitäts-
sekretariat zu entnehmen und persönlich den betreffenden
Herren Dozenten zu überbringen sind. Von letzteren wird
das ausgestellte Zeugnis direkt dem Dekan der Philosophi-
schen Fakultät zugestellt werden. — Ihren Gesuchen haben die
Bewerber das Anmeldebuch, oder ein Verzeichnis sämtlicher
im letztvergangenen und im laufenden Semester belegten Vor-
lesungen und Hebungen anzufügen, ausserdem aber in den
Gesuchen diejenigen Dozenten namentlich anzuführen, welche
sie um Ausstellung eines Fleisszeugnisses gebeten haben.
Für diejenigen Herren, welche bisher noch nicht Hono-
rarbefreiung genossen haben, wird bemerkt, dass Aussicht
auf Erfolg nur Gesuche solcher Bewerber haben, welche ihre
besondere Befähigung zum Studium durch entsprechende
Schulzeugnisse nachzuweisen vermögen. Bewerber, welche
im Maturitätszeugnis nicht die Noten „sehr gut“ oder „gut“
(I oder II) erhalten haben, können zunächst Honorarbefreiung
überhaupt nicht erlangen; sie dürfen erst dann auf Befreiung
hoffen, wenn sie durch gute Leistungen in seminaristischen
Hebungen ihre besondere Befähigung zu dem von ihnen er-
wählten Studium dargethan haben werden. Einfache Fleiss-
zeugnisse genügen hierzu nicht.
Heidelberg, den 15. April 1901.
Der Prodekan:
Crusius.
Friedricli-Luisen-Stipendien-Kommissioii.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1901 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1900/1901
und im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 geforderten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Disziplinär amt.
Die Herren Kommilitonen mache ich darauf aufmerksam,
dass sie nach § 4 der akad. Vorschriften verpflichtet sind,
die ihnen bei der Immatrikulation behändigten Legitimations-
karte stets bei sich zu tragen und den Organen der öffent-
lichen Sicherheit — Schutzmänner und Gendarmen — auf
deren Verlangen vorzuzeigen.
Da es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen ist, dass
Studierende, welche von Schutzmännern zur Vorzeigung der
Legitimationskarte aufgefordert wurden, dies mit der Begrün-
dung ablehnten, dass sie der Begehung einer strafbaren Hand-
lung sich nicht bewusst seien, bezw. dass sie sich zur Vor-
zeigung der Karte nicht für verpflichtet hielten, bemerke ich
ausdrücklich, dass die Herren Kommilitonen unter allen
Umständen auf Verlangen den Polizeipersonen die Karte
vorzuzeigen haben und eine Befugnis derselben, die Vorzeig-
ung oder Abgabe der Karte zu verweigern, nicht besteht.
Zuwiderhandelnde werden künftig unnachsichtlich auf
disziplinärem Wege strenge bestraft.
I. A.: Hess.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf Art. 4 Abs. 2 der Statuten des akade-
mischen Krankenvereins wird hierdurch bekannt gemacht,
dass nachverzeichnete Herren Aerzte sich bereit erklärt haben,
bis auf weiteres kranken Studierenden ärztlichen Bat
unentgeltlich zu erteilen und zwar :
a) In ihren Sprechstunden:
1. Prof. Dr. von Hippel, vorm. 9—12 Uhr, Augenklinik.
2. „ _ Marwedel, nachm. 3—4 Uhr, Bunsenstr. 2.
3. Dr. Brauer, nachm. 2’/2—31/.,, Gaisbergstrasse 2.
4.
5.
6.
7.
Hammer, „ 21/2—3’/2, Rohrbacher Strasse 17.
Bettmann, „ 21/2—3'/2, Riedstrasse 3.
Starck, „ 3—4 Uhr, Akadem. Krankenhaus.
Gaupp, nachm. 3—4’/2 Uhr, Bergheimer Strasse 5611.
b) In den Wohnungen der Studierenden:
1. Dr. Holzer, vormittags 11—12 Uhr, Hauptstrasse 195.
2. „ Brenner, nachmittags 1/23—1/24 Uhr, Ziegelg, 26.
3. „ Strasser, Ladenburger Strasse 20.
4. „ Fischer, Bergheimer Strasse 56.
Besuche sind bezüglich O.-Z. 1—3 jeweils in den
betr. Wohnungen, bezügl. O.-Z. 4 beim Pförtner des aka-
demischen Krankenhauses anzumelden.
Ausserdem findet seitens der poliklinischen Assistenz-
ärzte täglich eine Sprechstunde im akadem. Kranken-
11 a u s e
vormittags von ’/glO—11 Uhr,
an Sonntagen „ 10—11 „
statt.
Heidelberg, den 26. April 1901.
Direktion des akadem. Kranken Vereins:
Deissmann.
Der Akademische Gesangverein in Heidelberg,
welcher keinen korporativen Charakter hat und ihn
statutengemäss nicht annehmen darf, giebt allen Kommili-
tonen Gelegenheit, ihre Stimme in Männer- und gemischten
Chören auszubilden. Die Proben finden Montags von 7—8 Uhr
oder Mittwochs von 7—8 Uhr und Donnerstags von 8—40 Uhr
abends unter gütiger Leitung des Herrn Musikdirektors
Prof. Dr. W o 1 fr u m statt.
Der Akademische Gesangverein veranstaltet auch s e 1 b-
ständig musikalische Aufführungen und beteiligt sich
an Konzerten des Bachvereins. In diesem Sommer-
semester ist geplant, mit dem Bachverein zusammenaufzu-
führen :
I. Ph. Wolfrum: Ein Weihnachtsmysterium
nach Worten der Bibel und Spielen des Volkes.
II. Franz Liszt: Ungarische Krönungsmesse.