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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1901 — 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.71028#0129

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Nr. 2

Heidelbergeh Akademische Mitteilungen

1901

Akademisches Direktorium.
Das Succow’sche Stipendium für 1901, bestehend
in einem nützlichen Buche für einen Studierenden der Theo-
logie und der Medizin, wird zur Bewerbung ausgeschrieben.
Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, der wenigstens ein volles Se-
mester der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakul-
tät angehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Sti-
pendium der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über
Fleiss, Sittlichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag.
Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugeben-
den Bewerbungen sind beizufügen:
1. Führungsattest des Disziplinaramts für die Dauer des
hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse über fleissigen Besuch der während der-
selben gehörten Vorlesungen,
3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.
Die Bewerbungsfrist schliesst mit dem 25. Mai 1901,
spätere Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.

Engerer Senat.
Aus der Pfarrer Herrmann’schen Stipendien-
Stiftung sollen für das Jahr 1901 drei Stipendien an die drei
bedürftigsten, würdigsten Studierenden der Theologie hiesiger
Hochschule vergeben werden. Vorzugsweise sollen Mitglieder
des homiletischen Seminars, insofern sie evang.-prot. Kon-
fession sind und obengedachte Eigenschaften besitzen, mit
diesen Stipendien bedacht, und zu diesem Ende eine jährliche
Konkurrenz unter ihnen eröffnet werden. Jeder Seminarist

Gesuchen diejenigen Dozenten namentlich anzuführen, welche
sie um Ausstellung eines Fleisszeugnisses gebeten haben.
Für diejenigen Herren, welche bisher noch nicht Hono-
rarbefreiung genossen haben, wird bemerkt, dass Aussicht
auf Erfolg nur Gesuche solcher Bewerber haben, welche ihre
besondere Befähigung zum Studium durch entsprechende
Schulzeugnisse nachzuweisen vermögen. Bewerber, welche
im Maturitätszeugnis nicht die Noten „sehr gut“ oder „gut“
(I oder II) erhalten haben, können zunächst Honorarbefreiung
überhaupt nicht erlangen; sie dürfen erst dann auf Befreiung
hoffen, wenn sie durch gute Leistungen in seminaristischen
Hebungen ihre besondere Befähigung zu dem von ihnen er-
wählten Studium dargethan haben werden. Einfache Fleiss-
zeugnisse genügen hierzu nicht.
Heidelberg, den 15. April 1901.
Der Prodekan:
Crusius.

Friedrich-Luisen-Stipendien-Kommission.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1901 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1900/1901
und im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-

nämlich, der das Stipendium erhalten ofl^r.
will, hat sich auch durch eine auszuar E
tende Predigt über ein von dem zeitli = n
gebendes Thema vor seinen Kommilitone: E-2-
vorzüglichste der drei' Stipendiaten sol E.
der evangelischen Hauptkirche zu Hei E ?
halten, die zum Zweck hat, aus Gründ'B-
Religion zu frommen Stiftungen zu ermui E-
ist noch eine besondere Prämie Stiftung -
Bewerber haben ihre Gesuche samt E
Bedürftigkeit und Fleiss bis zum 15. 1 ="o
tariat abzugeben. E-7
Heidelberg, den 10. April 1901 =-
- —

--- — CO
Philosophische Fallen
Die Honorarb =
Denjenigen Herren Studierenden der Ejo
Fakultät, welche Eingaben um Honor; =
wollen, wird hierdurch bekannt gemacl E-
tätsbeschluss die erforderlichen Fleisszeu| E_H?
ausgestellt werden müssen, welche auf d e
Sekretariat zu entnehmen und persöi E"
Herren Dozenten zu überbringen sind. E-*
das ausgestellte Zeugnis direkt dem D =
sehen Fakultät zugestellt werden. — IhreliE n
Bewerber das Anmeldebuch, oder ein VijE-
im letztvergangenen und im laufenden Se =-
lesungen und Hebungen anzufügen, auLE cm

füvnfli' rroniöQQnn

kretariat einzureichen.


I. A.: Hess.

■ Disziplinaramt.
fl Kommilitonen mache ich darauf aufmerksam,
4 der akad. Vorschriften verpflichtet sind,
Hr Immatrikulation behändigten Legitimations-
fl sich zu tragen und den Organen der öffent-
■it — Schutzmänner und Gendarmen — auf
Hi vorzuzeigen.
Hetzter Zeit wiederholt vorgekommen ist, dass
■Iche von Schutzmännern zur Vorzeigung der
flrte aufgefordert wurden, dies mit der Begrün-
I dass sie der Begehung einer strafbaren Hand-
fl bewusst seien, bezw. dass sie sich zur Vor-
rte nicht für verpflichtet hielten, bemerke ich
Hass die Herren Kommilitonen unter allen
Häuf Verlangen den Polizeipersonen die Karte
K en und eine Befugnis derselben, die Vorzeig-
Hhe der Karte zu verweigern, nicht besteht.
delnde werden künftig unnachsichtlich auf
3 rege strenge bestraft.

unter Ziff. 2 geforderten Zeugnisse haben sich
irch persönliches Anmelden bei den betroffen-
en Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
i zu erbitten.
irg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
 
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