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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1901 — 1901

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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Sommer-Halbjahr 1901, Nr. 5
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https://doi.org/10.11588/diglit.71028#0037

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfo. ausschliesslich Bestellgebühr.

Sommer-Halbjahr 1901.

Nr. 5.

Samstag, 25. Mai 1901.

Bekanntmachungen der TJniYersitäts-Behörden.

Akademisches Direktorium.
Nachdem die letzte regelmässige Immatrikulation statt-
gefunden hat, werden die Herren Studierenden darauf auf-
merksam gemacht, dass die Vorlesungen innerhalb der
nächsten 8 Tage, d. i. bis spätestens 28. ds. Mts.,
belegt sein müssen.
Die Erlaubnis zum Belegen von Vorlesungen nach
diesem Zeitpunkt kann nur ausnahmsweise vom Prorektor
erteilt werden.
Studierende, die nach Ablauf der regelmässigen Imma-
trikulationstermine nachträglich immatrikuliert werden, haben
die Vorlesungen innerhalb 8 Tagen nach ihrer Immatrikulation
zu belegen. Wer die bestimmte Frist nicht einhält, kann
disciplinär bestraft werden.
Heidelberg, den 20. Mai 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.

Akademisches Direktorium.
Nach § 15 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, der akademischen Behörde bei der Auf-
nahme ihre Wohnungen anzuzeigen und ihr über
einen Wechsel derselben jeweils binnen drei
Tagen Mitteilung zu machen.
Die Studierenden werden daher aufgefordert, ihren et-
waigen Wohnungswechsel binnen obiger Frist auf dem

Pizzen aus der Oxforder ^ni^ersitäfssfadt
von W.
I.
Die Stadt und die Studenten.
Obgleich dieser Aufsatz weder für einen Bädeker noch für
eine Schulgeographie bestimmt ist, muss doch ein Wort über
die Lage der ältesten Universitätsstadt Englands vorausgeschickt
werden. Oxford liegt nämlich nicht an der Themse, wie so
mancher, — ja sogar so mancher gute Engländer — glaubt. Nein,
der liebliche Strom, dem die Oxforder Studentenschaft so viele
frohe Stunden verdankt, ist die Isis/ erst da, wo sich die Isis mit
ihrem Nebenflüsslein, derThame, verbindet, (16 engl. Meilen strom-
abwärts) beginnt die Thame-Isis oder Thame-sis oder Themse.
Also Oxford an der Isis, — was wäre England ohne sein
Oxford, den altehrwürdigen Mittelpunkt seiner geistigen und
weltlichen Erziehung, seines Lernens und seiner Wissenschaft
und, last not least, seines Sports.
Ein Blick in die Stadt zeigt denn auch, dass hier in der
That hoher Wissensdrang und glühende Begeisterung für den
Sport nicht nur friedlich bei einander wohnen, sondern sogar in

Sekretariate anzuzeigen. Die Unterlassung kann diszipli-
när geahndet werden.
Ausserdem ist, wenn das Aufsuchen der Wohnung durch
einen Oberpedell notwendig wird, an den betreffenden Be-
amten eine Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Akademisches Direktorium.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen und die Be-
nutzung akademischer Anstalten durch Nicht-Akademiker
sehen wir uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu
machen:
1. Der ständige Besuch von Vorlesungen kann Perso-
nen reiferen Alters (Hospitanten) gemäss § 58 der
akademischen Vorschriften durch Lösung eines Erlaubnis-
scheines jeweils für ein Semester gestattet werden.
2. Der Erlaubnisschein, der auf dem Sekretariat
ausgestellt wird, ist dem Quästor und dem Dozenten,
letzterem auch die Quittung der Quästur über
die entrichteten Honorare u. s. w. vorzulegen.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
einzelnen Individuen vereint zu finden sind. Auf der einen
Seite lachen uns die weiten Fussball-, Cricket- und Tennisplätze
entgegen, auf der anderen mahnen uns die stolzen Türme und
altersgrauen Mauern der Colleges (der Gebäude, in denen die
Studenten wohnen) an den ernsten Zweck des Oxforder Uni-
versitätslebens; hier das lustige bunte Treiben auf der blauen
Isis, (der Rudersport ist speziell in Oxford zu Hause), dort das
Märtyrerdenkmal, wo Thomas Cranmer und seine Gefährten für
ihren Mut und ihre religiöse Ueberzeugung den Tod in den
Flammen erlitten.
Was die Universität selbst anbetrifft, so ist sie in Bezug
auf Verfassung und Zusammensetzung so verschieden von einer
deutschen, dass es der Mühe wert erscheint, hier die Hauptzüge
der Oxforder Alma Mater kurz zu schildern:
Die „University of Oxford“ als einheitliches Ganzes steht
unter der Leitung eines Kanzlers, z. Z. Lord Salisbury, und ist
im Parlamente vertreten. Alle Angelegenheiten, die die Univer-
sität als Ganzes betreffen, liegen dem Kanzler oder öfters sei-
nem Stellvertreter, und einem Rate von Mitgliedern der Uni-
versität ob. Doch unterscheidet sich die engl. Universität von
einer deutschen am meisten darin, dass es in Oxford kein ein-
zelnes Gebäude giebt, welches als „die Universität“ bezeichnet
werden kann. An seiner Stelle finden sich etwa dreissig statt-
liche Gebäude, in denen die grosse Mehrzahl der Studehten und
mehrere Professoren lehren, lesen und hören. Von diesen
dreissig sind dreiundzwanzig „Colleges“ und die übrigen „Halls“
 
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