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Universität Heidelberg [Editor]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1901 — 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.71028#0101

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1901. Nr. 13. Samstag, 20. Juli 1901.

Bekanntmachungen der Universitäts-Behörden.

Akademisches Direktorium.
Die Exmatrikulation betr.
Diejenigen Herren Studierenden, welche mit Semester-
schluss die Universität verlassen, werden ersucht, dies jetzt
schon — unter Vorlage des Anmeldungsbuches
auf der Universitäts-Kanzlei anzumelden.
Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom
5. August d. J. ab gegen
1. Rückgabe der Legitimationskarte,
2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheini-
gung,
3. Vorlage der Quittung über Entrichtung der Exma-
trikulationstaxe (6 Mk.).
Heidelberg, den 2. Juli 1901.
Der Prorektor:
Huusrath.

Bekanntmachung.
Die Behandlung von Fundsachen betr.
Auf Grund der §§ 978—982 des B.G.B. und der
§§ 19—20 der landesherrlichen Verordnung vom
11. November 1899, die Ausführung des B.G.B. be-
treffend, wird hiermit folgendes bestimmt:
1. Wer eine verlorene Sache in den Räumen der
Universität oder einer der Universitäts - Anstalten
findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich
an den Hausmeister der Universität oder der Uni-
versitäts-Anstalt abzuliefern.
2. Der Fund wird durch Anschlag am schwarzen
Brett der Universität zur öffentlichen Kenntnis ge-
bracht. In dem Anschläge sind die Empfangsberech-
tigten zur Anmeldung ihres Rechts binnen sechs
Wochen aufzufordern. Die Universität kann weitere
Bekanntmachungen insbesondere durch Einrückung
in öffentliche Blätter veranlassen.
3. Nach Ablauf der Frist kann die Universität
die Sache öffentlich versteigern lassen. Sind nach
Ablauf der Frist drei Jahre verstrichen, ohne dass
ein Empfangsberechtigter sein Recht angemeldet hat,
so fällt der Erlös an den Landesfiskus. Das Gleiche
gilt bei gefundenem Gelde, sobald seit der Bekannt-
machung des Fundes drei Jahre verstrichen sind.

4. Meldet sich der Empfangsberechtigte vor Ab-
lauf der Frist, so werden die Kosten von dem heraus,
zugebenden Betrag abgezogen.
Heidelberg, den 16. Juli 1901.
Der Prorektor:
Hausratli,
Hochschulnachriditen.
Heidelberg, 19. Juli 1901.
Ernennungen. Von Sr. Kgl. Hoheit dem Grossherzog
wurden die ordentlichen Professoren Dietrich Schäfer
und Erich Mareks, der sein Amt am 1. Oktober antritt,
zu Geheimen Hofräten ernannt.
Aus dem Lehrköper. Privatdozent Dr. Bredig in
Leipzig ist als etatmässiger ausserordentlicher Professor der
physikalischen Chemie an unsere Hochschule berufen worden.
Den Lehrstuhl hatte zuletzt Professor H. Goldschmidt inne.
— Mit der Abhaltung englischer Sprach- und Litteraturkurse,
die seither der in den Ruhestand getretene Prof. Dr. Ihne
abhielt, wurde Lektor Strachau betraut.
Ausländer an der Hochschule. Die „Heidelberger
Zeitung“ schreibt: Die teilweise ungenügende Vorbildung und
die damit verbundene, vielfach zu Tage tretende Ungeschliffen-
heit der Ausländer an hiesiger Universität wird von den
Klinikern hiesiger Universität unangenehm empfunden. Die
Kliniker protestieren energisch gegen das unbescheidene, an-
massende Auftreten dieser Herren, besonders der Polen, und
haben eine entsprechende Eingabe an den Senat der Universität
gemacht, die, mit 70 Unterschriften versehen, durch eine Ab-
ordnung überreicht wurde. Ebenso haben sie sich an den
Studentenausschuss gewandt mit der Bitte, zu der Frage
Stellung zu nehmen. Es ist auch für unsere Universität
höchste Zeit, dass die vollständig unberechtigten Erleichte-
rungen für ungenügend vorgebildete Ausländer, die bis zur
Befreiung von Kollegiengeldern gehen, aufhören. Nicht nur
an unserer Universität geht die Klage, dass Ausländer sich
in unziemlicher Weise vordrängen, sondern das gleiche hört
man von allen deutschen Universitäten, an denen Ausländer
in erheblicher Anzahl —• namentlich solcher aus russisch
Polen — studieren. Wie das genannte Blatt hört, ist die
an den Senat gesandte Abordnung von diesem wohlwollend
aufgenommen worden. Die Wünsche sollen genau geprüft
und nach Möglichkeit für Abhilfe gesorgt werden.
Habilitationen. Bei der medizinischen Fakultät
habilitiert sich der Assistent an der Universitäts-Ohrenklinik
Dr. med. Julius H e g e n e r. Die Probevorlesung, die Sams-
tag, den 20. Juli, mittags 12 Uhr im Hörsaal der medizi-
 
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