AKADEMISGHE MITTEILDNGEN
FDR DIE STDDIERENDEN DER RDPRECHT -KARLS - DNlVERSITÄT ZD HEIDELDERG
Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419
SommeMIalbjalir 1917 Nr. 1 Mittwoch, 18. April 1917
Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.
TJNIYEE8ITÄT HEIDELBEEG.
BEKANNTMAOHUSG.
Den Unterricht an der Universität Heidelberg
während der Kriegszeit betr.
Das Sommer-Semester 1917 wird in der bisher üblichen Weise eröffnet.
Anmeldungen werden vom 16. April 1917 ab auf der Universitäts-Kanzlei entgegengenommen.
Erster Immatrikulationstermin : 28. April 1917.
Letzter Immatrikulationstermin: 19. Mai 1917.
Studierende, die durch den Krieg verhindert waren, sich bis dahin zu
melden, werden ausnahmsweise noch bis zum I.Juli 1917 aufgenommen.
Die Anmeldung der in Militärdiensten usw. stehenden (einschliesslich
der verwundeten oder kriegsgefangenen) Studierenden kann schriftlich —- auch
durch Angehörige — erfolgen. Sie sind während des Krieges auch vom
persönlichen Erscheinen bei der Immatrikulation entbunden.
Vorzulegen ist: das Abgangszeugnis von der Schule IReifezeugnis) und
von den etwa schon besuchten Hochschulen, ausserdem ein Führungszeugnis,
wenn die Aufnahme nicht unmittelbar nach dem Abgang von der Schule oder
Hochschule stattfindet, und eine Bescheinigung über den Eintritt bei dem Heere
oder der Marine. Ausser dieserpZeugnissen ist die Immatrikulations- (Aufnahme-)
Gebühr porto- und bestellgeldfrei einzuzahlen. Sie beträgt bei der erstmaligen
Immatrikulation 20 Mark, nach vorherigem Besuch einer andern deutschen oder
nach Art der deutschen eingerichteten Universität oder deutschen technischen
Hochschule 12 Mark.
Das Belegen von Vorlesungen und Uebungen ist nur solchen Studierenden gestattet, die in
Heidelberg oder dessen nächster Urrigebung wohnen und die tatsächlich die
Vorlesungen besuchen können.
Die Studierenden haben sich vor dem Belegen auf der Universitäts-
Kanzlei anzumelden und die ihnen daselbst auszuhändigende Bescheinigung
der Quästur vorzulegen.
Die durch den Krieg vom Belegen abgehaltenen Studierenden sind während
dieser Zeit ohne weiteres beurlaubt und von dem Prorektor allgemein vom
Belegen von Vorlesungen dispensiert unter Befreiung von allen Zahlungen und
sonstigen Förmlichkeiten. Falls diese Studierenden spätestens von Anfang Juli
1917 ab in die Lage kommen, tatsächlich Vorlesungen zu hören, wird ihnen das
nachträgliche Belegen gestattet.
Die Vorlesungen beginnen gegen Ende April 1917. Für die im Felde stehenden Dozenten werden
die Vorlesungen — soweit möglich — von anderen Dozenten abgehalten. Für die
Abhaltung der Hauptvorlesungen ist Sorge getragen. Der Betrieb der Institute
wird aufrecht erhalten.
Heidelberg, den 15. Februar 1917.
Engerer Senat.
Anzeigenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr
Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert
FDR DIE STDDIERENDEN DER RDPRECHT -KARLS - DNlVERSITÄT ZD HEIDELDERG
Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419
SommeMIalbjalir 1917 Nr. 1 Mittwoch, 18. April 1917
Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.
TJNIYEE8ITÄT HEIDELBEEG.
BEKANNTMAOHUSG.
Den Unterricht an der Universität Heidelberg
während der Kriegszeit betr.
Das Sommer-Semester 1917 wird in der bisher üblichen Weise eröffnet.
Anmeldungen werden vom 16. April 1917 ab auf der Universitäts-Kanzlei entgegengenommen.
Erster Immatrikulationstermin : 28. April 1917.
Letzter Immatrikulationstermin: 19. Mai 1917.
Studierende, die durch den Krieg verhindert waren, sich bis dahin zu
melden, werden ausnahmsweise noch bis zum I.Juli 1917 aufgenommen.
Die Anmeldung der in Militärdiensten usw. stehenden (einschliesslich
der verwundeten oder kriegsgefangenen) Studierenden kann schriftlich —- auch
durch Angehörige — erfolgen. Sie sind während des Krieges auch vom
persönlichen Erscheinen bei der Immatrikulation entbunden.
Vorzulegen ist: das Abgangszeugnis von der Schule IReifezeugnis) und
von den etwa schon besuchten Hochschulen, ausserdem ein Führungszeugnis,
wenn die Aufnahme nicht unmittelbar nach dem Abgang von der Schule oder
Hochschule stattfindet, und eine Bescheinigung über den Eintritt bei dem Heere
oder der Marine. Ausser dieserpZeugnissen ist die Immatrikulations- (Aufnahme-)
Gebühr porto- und bestellgeldfrei einzuzahlen. Sie beträgt bei der erstmaligen
Immatrikulation 20 Mark, nach vorherigem Besuch einer andern deutschen oder
nach Art der deutschen eingerichteten Universität oder deutschen technischen
Hochschule 12 Mark.
Das Belegen von Vorlesungen und Uebungen ist nur solchen Studierenden gestattet, die in
Heidelberg oder dessen nächster Urrigebung wohnen und die tatsächlich die
Vorlesungen besuchen können.
Die Studierenden haben sich vor dem Belegen auf der Universitäts-
Kanzlei anzumelden und die ihnen daselbst auszuhändigende Bescheinigung
der Quästur vorzulegen.
Die durch den Krieg vom Belegen abgehaltenen Studierenden sind während
dieser Zeit ohne weiteres beurlaubt und von dem Prorektor allgemein vom
Belegen von Vorlesungen dispensiert unter Befreiung von allen Zahlungen und
sonstigen Förmlichkeiten. Falls diese Studierenden spätestens von Anfang Juli
1917 ab in die Lage kommen, tatsächlich Vorlesungen zu hören, wird ihnen das
nachträgliche Belegen gestattet.
Die Vorlesungen beginnen gegen Ende April 1917. Für die im Felde stehenden Dozenten werden
die Vorlesungen — soweit möglich — von anderen Dozenten abgehalten. Für die
Abhaltung der Hauptvorlesungen ist Sorge getragen. Der Betrieb der Institute
wird aufrecht erhalten.
Heidelberg, den 15. Februar 1917.
Engerer Senat.
Anzeigenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr
Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert