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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1918 — 1918

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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RÜPRECHT-KARLS-DN1VERSITÄT Zü HEIDELBERG
Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer-Halbjahr 1918 Nr. 3 Samstag, 8. Juni 1918

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 40 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 30 Mk.

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Von der theologischen Fakultät:
„Die Bestimmungen der badischen Kirchenrats-
instruktion 1797 über Lehre und Bekenntnis in
ihrer zeitgeschichtlichen Bedeutung“.

Es lautet
die medizinische Preisaufgabe:
1. für 1913/14:
„Studien über die Einheilung von Paraffin und
Fettgewebe (eventuell anderen Substanzen) zur Kom-
pression der tuberkulösen Lunge“;
2. ' für 1914/15:
„Plastische Anatomie der Leitungsbahnen des
menschlichen Centralnervensystems“;
3. für 1915/16:
„Bei beginnenden Sehnervenerkrankungen ver-
schiedenen Ursprungs sind Untersuchungen über das
zentrale Gesichtsfeld mit Prüfungsobjekten «unter
möglichst kleinem Gesichtswinkel anzustellen’.
4. für 1916/17 :
„Experimentelle Untersuchungen über die unter
dem Namen Nuclease zusammengefassten Enzyme“.
Die allgemeinen Bedingungen des Wettbewerbs für
diese Preisaufgaben sind:
a) der Verfasser der Arbeit zu 1 muss im Sommer-
semester 1914, derjenige zu 2 im Sommersemester 1915,
derjenige zu 3 im Sommersemester 1916, derjenige zu 4
im Sommersemester 1917 Studierender der Universität
Heidelberg gewesen sein;
b) die Arbeiten sind spätestens zur ersten Preis-
verteilung nach Friedensschluss (Einlieferungstermin
spätestens 15. Oktober) auf dem Universitäts-Sekretariate
abzugeben;
c) der Name des Verfassers muss in einem ver-
siegelten Umschlag enthalten sein, welcher gleich wie
die Abhandlung mit einem Kennwort überschrieben ist;
d) die übergebene Abhandlung muss in gut leser-
licher Schrift gefertigt sein; t u
e) die preisgekrönten oder mit einem „accessit“
versehenen Arbeiten verbleiben im Universitäts-Archiv,
dürfen aber unter den gleichen Bedingungen wie die
Inaugural-Dissertationen gedruckt werden.
II. Für das Studienjahr 1917/1918 sind folgende
Preisaufgaben gestellt:

Akademisches Direktorium.
Die akademischen Preisaufgaben hetr.
I. Die Preisaufgaben der medizinischen Fakultät
für die Studienjahre 1913/1914, 1914/15, 1915/16 und
1916/1917 werden nochmals bekannt gegeben.

Von der juristischen Fakultät:
„Der Vereinszweck und seine rechtliche Be-
deutung“.
Von der medizinischen Fakultät:
„Experimentelle Untersuchungen zur Biochemie
der Digitaliswirkung am Herzen“.
Erläuternd wird beigefügt:
Man weiss, dass bei der Reaktion der Digitalis-
substanzen mit den Bestandteilen des Froschherzens
eine Speicherung des Gifts in wirksamer Form statt-
findet und dass die gespeicherte Substanz alsbald
fest gebunden wird. Durch diese feste Bindung
und durch die relative Beständigkeit ihrer Wirkung
unterscheiden sich die Digitalisglykoside von den
meisten Alkaloiden. Es werden Untersuchungen
darüber gewünscht, auf welche chemischen oder
physikalisch-chemischen Eigenschaften der Digi-
talissubstanzen diese Eigentümlichkeiten ihres Wir-
kungsmechanismus zurückzuführen sind.
Von der naturwissenschaftlich-mathematischen
Fakultät:
„Die Tektonik des Oberrheinischen Grabens“.
Von der philosophischen Fakultät werden wieder-
holt gestellt:
1. Aus dem Gebiete der Volkswirtschaftslehre:
„Der staatliche Produktionszwang mit beson-
derer Berücksichtigung der Kriegswirtschaft“.
2. Aus dem Gebiete der orientalischen Philologie:
„Es sollen an der Hand einer Reihe äthiopischer
Gadls die Entstehungsbedingungen der abessinischen
Mönchslegende dargelegt werden“.
3. Aus dem Gebiete der englischen Philologie:
„Die Deutschen in der englischen Literatur des
16. und 17. Jahrhunderts“.
Die allgemeinen Bedingungen des Wettbewerbs
für die unter II. genannten Preisaufgaben sind:
a) der Verfasser muss zur Zeit der Uebergabe
seiner Abhandlung noch hiesiger akademischer Bürger
«sein und darf noch keinen akademischen Grad besitzen;
b) die Abhandlungen sind längstens am 15. Oktober
1918 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;
c) der Name des Verfassers muss in einem ver-
siegelten Umschlag* enthalten sein, welcher gleich wie
die Abhandlung mit einem Kennwort überschrieben ist;
d) die übergebene Abhandlung muss in gut leser-
licher Schrift gefertigt sein;
e) die preisgekrönten oder mit einem „accessit“
versehenen Arbeiten verbleiben im Universitäts-Archiv,
dürfen aber unter den gleichen Bedingungen wie die
Inaugural-Dissertationen gedruckt werden.
 
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