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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1918/19 — Heidelberg, 1918-1919

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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RDPRECHT-KARLS-UN1VERSITÄT ZU HEIDELBERG

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a- Fernspr. 419

Anzeigenpreis: ,die viergespaltene
Zeile 40 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 30 Mk.

Winter-HaWjalir 1918/19 Nr. 3 Mittwoch, 20. November 1918

Studierenden wollen zu ihrem eigenen Vorteil ihre Wohnung, sowie jeden Wohnungs-
S.' alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die in den
nacnsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Amtliche Bekanntmachungen.

Akademisches Direktorium.
Die Erinnerungsfeier der Universität ist ‘vom
22. Nov. d. J.s. auf unbestimmte Zeit verschoben.
Heidelberg, den 12. November 1918.
Der Prorektor:
Bartholomae.
Engerer Senat.
Das Ministerium des Kultus und Unterrichts hat uns
ermächtigt, aktive Offiziere, welche ihren Dienst
aufzugeben und zum Studium überzugehen beabsichtigen,
die aber infolge der augenblicklich verworrenen Ver-
.nisse z- Zt. noch nicht in der Lage sind, ihren Ab-
schied zu erwirken, einstweilen bis zu ihrer endgültigen
erabschiedung als Studierende aufzunehmen unter Nach-
feichtserteilung von den entgegenstehenden Bestimmungen
111 S 8 Ziff. i der akademischen Vorschriften.
Heidelberg, den 15. November 1918.
Der- Prorektor:
_Bartholomae.
Engerer Senat.
Unfallversicherung betr.
.... Die Studierenden werden gegen Unfall versichert;
ur die Hörer ist die Versicherung fakultativ.
Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle,
welche den Studierenden usw. in den Räumen der Uni-
versität und den zu ihr gehörigen Lehrgebäuden
(auch Turn-, Recht- und Reithalle bei Uebungen unter Leitung
eines Lehrers) — und nach erfolgtem Belegen der Vorlesungen
aut dem Wege von und zu den belegten Vorlesungen
,e^a 1lt bis Va Stunde vor oder nach diesen — oder
nachweisbar auf dem Gange zu oder von der Universität und
i iren. Instituten (z. B. Bibliothek usw.) im Bereiche der Stadt
sowie bei Exkursionen zustossen, die in Begleitung
eines Lehrers oder Sachverständigen stattfinden.
Eingeschlossen in die Versicherungisind Blutvergif-
? PS6 nsofern der Beweis erbracht wird, dass dieselben
fa!]1C n einer äusserlich sichtbaren, durch einen Un-
unm’iiei?e^e^hrten Verletzung entstanden sind oder sich
M r. ar an eine solche angeschlossen haben, ferner bei
e ’Z1 ?ern alle Infektionen, bei denen während der
ei utstätigkeit nachweislich der Ansteckungsstoff durch
‘Usseio Verletzungen oder durch Einspritzen infektiöser
r assen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt
ist, sodann Verletzungen, die durch Misshand-
n8en seitens Geisteskranker zugefügt werden,
rur das Personal, das an Röntgenapparaten tätig ist, sind
chadigungen von Röntgenstrahlen von der Versicherung mit-
umfasst. ö

Die Studierenden usw. der Medizin haben eine
Semester-Prämie von Mk. 1.25, alle übrigen von
Mk. —.75 zu bezahlen; Zusatzprämien von Mk. 4.50
bezw. Mk. 2.25 für das Semester haben die den ganzen
bezw. halben Tag arbeitenden Praktikanten des chemischen
Laboratoriums zu entrichten und von Mk. 3.— bezw.
Mk. 1.50 für das Semester die im chemischen Laboratorium
ganz- bezw. halbtägig arbeitenden Mediziner.
Die Prämien werden von der akademischen Quästur
eingehoben.
Nähere Auskunft erteilt die akademische
Quästur, bei der auch von jedem unter die Ver-
sicherung fallenden Unfall sofort Anzeige zu
erstatten ist.
Da der Berechnung der Entschädigung der Tag der
Anmeldung bezw. der ersten Arztkonsultation, wenn diese
nach der Anmeldung erfolgte, zu Grunde gelegt wird, liegt
es im Interesse der Versicherten, dass sie obige Bestimmung
sobald als möglich erfüllen.
Der Prorektor:
■_ Bartholomae.
Engerer Senat.
Versicherung gegen Diebstahlschaden betr.
Der Versicherung gegen die Folgen körperlicher Un-
fälle (Unfallversicherung) ist mit Wirkung vom Sommer-
semester 1914 ab eine solche gegen Diebstahlschaden
angereiht worden.
Diese Versicherung ist mit der „Albingia“ Hamburg-
Düsseldorfer Versicherungsaktiengesellschaft in Hamburg
abgeschlossen. Sie umfasst alle Diebstähle, welche zum
Nachteil der Studierenden und Hörer, der Dozenten, der
Beamten und aller im Dienste der Universität und ihrer
Institute und Anstalten tätigen Personen an Kleidern,
Gebrauchsgegenständen (ausschliesslich Geld- und Wert-
sachen) und Fahrrädern in den Gebäuden, Höfen, Gärten
usw. der Universität, ihrer Verwaltungsräume, aller ihrer
Institute und Anstalten (Kliniken, Seminare, Sternwarte,
Universitätsbibliothek, akademische Lesehalle, Fechthalle
und dergl. sowie in den Räumen zur Erteilung des Reit-
und Turnunterrichts) verübt werden.
Diebstähle auf den Spielplätzen sind von der Ver-
sicherung ausgeschlossen.
Die Semesterprämie beträgt für den versicherten Stu-
dierenden und Hörer 20 Pfennig; sie wird von der aka-
demischen Quästur eingezogen. Der Höchstbetrag der
Entschädigungssumme für den einzelnen Versicherten be- ‘
trägt 125 Mk. im Semester.
In Bezug auf das Verhalten des Geschädigten wird
zur Beachtung bekanntgegeben:
1. Jeder Diebstahl ist unverzüglich, also
alsbald nach der Entdeckung dem Universi-
täts-Sekretariat zu melden, damit durch
die Kriminalpolizei die nötigen Schritte zur Fest-
stellung des Täters unternommen werden können.
 
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