Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1918/19 — Heidelberg, 1918-1919

Zitierlink: 
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/hd_akad_mit_wh1918_1919/0013
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Wlnter-Halbjaiir 1918/19 Nr. 4 Samstag, 18. Januar 1919
Die Studierenden wollen zu ihrem eigenen Vorteil ihre Wohnung, sowie jeden Wohnungs-
wechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die in den
nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 40 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 30 Mk.

Amtliche Bekanntmachungen.

Ministerium des Kultus und Unterrichts.
Ordnung des Studiums der Kriegsteilnehmer betr.
Für die Universität Heidelberg und Freiburg be-
stimmen wir unter Aufhebung der mit Erlass vom 5. ds.
Mts. getroffenen Regelung des Beginns des Sommer-
semesters 1919:
1. Das laufende Wintersemester endigt am Dienstag,
den 21. Januar 1919.
2. Zwischen dem Schluss des laufenden Winter-
semesters und dem Beginne des nächsten ordentlichen
Sommersemesters wird ein Kriegsnotsemester ein-
geschoben. ' Der Semesterbeginn wird auf Samstag,
den 25. Januar 1919, der Beginn des Vorlesungsbetriebs
Dienstag, den 4. Februar 1919 festgesetzt. Die
fkllsti,zur Immatrikulation endigt am 15. Februar 1919.
as Semester schliesst am Mittwoch, den 16. April 1919.
ü £>a.s Kriegsnotsemester bietet in allen Fakultäten
Vo ’1 Ur e*nen geordneten Studienbetrieb erforderlichen
kn Uesungen und Hebungen. Daneben sind Ergänzungs-
ise abzuhalten, die dem Zwecke dienen sollen, den
U’iegsteilnehmern über Mängel in ihrer Vorbildung hin-
ogzuhelfen und ihnen die Einarbeitung in ihr Studium
zu erleichtern. Art und Umfang der Ergänzungskurse
werden von dem Senat nach Anhörung der Fakultäten
vorbehaltlich unserer Genehmigung bestimmt. Die Er-
ganzungskurse müssen sich nach Art und Umfang auf
äas unbedingt erforderliche Mass beschränken und zeit-
üch so gelegt werden, dass sie die Besuche der Kurse
am Besuche der Vorlesungen und Hebungen nicht hindern.
4. Für das Kriegsnotsemester werden nur Kriegs-
teilnehmer neu immatrikuliert.
5. Zu den Hebungen des Studienbetriebes und zu
den Ergänzungskursen sind nur Kriegsteilnehmer zu-
zulassen. Zu den Vorlesungen können, soweit der Platz
reicht, auch andere Studierende zugelassen werden; das
Belegen von Plätzen ist ihnen nicht gestattet.
6. Kriegsteilnehmer im Sinne der vorstehenden Be-
stimmungen ist jeder, der wenigstens ein halbes Jahr
Ri'iegsdienst geleistet hat. Kriegsdienst ist der Dienst
m Beere, bei der Marine und bei den Schutztruppen
om Page der Mobilmachung bis zur Entlassung, ferner
ei(. Dienst bei der freiwilligen Krankenpflege, sofern er
aufgrund einer auch für den Etappendienst übernomme-
>nen Verpflichtung geleistet ist, und endlich der vater-
ländische Hilfsdienst, der aufgrund einer Ueberweisung
w • Aes F. G. vom 5. 12. 16.) abgeleistet ist.
Weiblichen Studierenden, die während des Krieges in
der Kriegskrankenpflege tätig waren oder in Munitions-
fabriken gearbeitet haben, kann diese Zeit dem Kriegs-
dienst gleichgesetzt werden.

7. Kriegsteilnehmern ist mit der Exmatrikel zu
bestätigen, dass das Kriegsnotsemester als einem nor-
malen Universitätssemester gleichwertig anerkannt werde.
Die Entscheidung über die Anrechnung des Semesters
bei Zulassung zu den Prüfungen fällt in die Zuständig-
keit der Prüfungsbehörden. Die Unterrichtsverwaltung
wird das Semester den Kriegsteilnehmern bei Zulassung
zur Prüfung für das höhere Lehramt anrechnen.
8. Das Sommersemester 1919 beginnt am 26. April,
der Vorlesungsbetrieb am 5. Mai 1919.
Karlsruhe, den 15. Dezember 1918.
A. A.
(gez.) Schwoerer.
Vorstehenden Erlass bringen wir den Studierenden
zur Kenntnis.
Heidelberg, den 16. Dezember 1918.
Engerer Senat.
Bartholomae.
Ministerium des Kultus und Unterrichts.
Das Studium der Frauen an der Universität Heidelberg betr.
Wir sehen uns veranlasst anzuordnen, dass an der
Universität Heidelberg in den nächsten Semestern —
im Sommer-Semester 1919 und im Winter-Semester
1919/20 — neu sich meldende Frauen als Studierende
oder als Hörer nur mit unserer im Einzelfalle einzu-
holenden Ermächtigung aufgenommen werden dürfen.
Wir werden die Ermächtigung nur erteilen, wenn be-
sondere Gründe sie rechtfertigen. Frauen von beson-
derer Tüchtigkeit und Badnerinnen werden wir nach
Möglichkeit berücksichtigen. Gesuche um Zulassung
von Frauen sind jeweils wenigstens zwei Wochen vor
Semesterbeginn bei der Universität einzureichen und zu
begründen.
Diese Massnahme ist lediglich eine vorübergehende,
der Rücksicht auf unsere Kriegsteilnehmer entsprungene,
gedacht; sie wird das Studium der Frauen an deutschen
Universitäten auch in den beiden nächsten Semestern
nicht einschränken, da andere deutsche Universitäten
einen weit geringeren Besuch von Frauen aufweisen,
also in der Lage sein werden, Frauen aufzunehmen; so
zählt die Universität Freiburg im Gegensatz zu der
wesentlich höheren Zahl vor dem Kriege z. Zf. nur
etwa 100 Frauen als Studierende.
Karlsruhe, den 6. Dezember 1918.
(gez.) Stockinger.
Vorstehenden Erlass bringen wir den Studierenden
zur Kenntnis.
Heidelberg, den 16. Dezember 1918.
Engerer Senat.
Bartholomae.
 
Annotationen