ein zweiter und ſehr weſentlicher, nämlich,
daß auch in künftigen Kriegen Anſpruͤche auͤf
die Feſtung von andern Mächten erhoben
werden könnten, alg von dem däniſchen
Monarchen.
Wien, 30. Juli. (Schw. Merk.) Die
Verhandlungen, welche zwiſchen Oeſierreich
und Rußland wegen Anfchluß der Telegra-
phenlinie ſchwebend waren, ſind, wie man
vernimmt, beendet. Rußland nimmt die
Beſtimmungen des öſterreichiſch-deutſchen
Telegraphenvereins an, ohne demſelben de-
finitiv beizutreten mit der Beſtimmung, daß
das Abſenden von Privatdepeſchen/ mit
Ausnahme der Cursnolirungen, naͤch Ruß-
land vorläufig unterſagt bleiben.
Schweiz.
* Bon der Grenze. Wer in der Schweiz
reiſen will, wird am beſten thun, ſich mit
franzöſiſchem Gelde zu verſehen, da feit dem
L. Juli ſämmtliche ſchweizeriſche Poſt⸗ und
Zollſtellen kein deuiſches Geld mehr anneh-
men dürfen. *
Neuenburg, 1. Aug. (Frnkf. Pſtztg.)
Bei der geſtrigen Schluͤßſitzung des außer-
ordentlich verſammelten großen Raths war
die Zahl der Oppoſitionoͤmitglieder bis auf
7 gefhmolzen. Mit allen Stimmen gegen
dieſe wurde das neue Hochverrathsgefeß
angenommen und der Staatsrath zu deſſen
ſofortiger Promulgirung ermächtigt. Das
Geſetz/ welches in 4 Titeln 19 Paragra-
phen enthält, definirt den Hochverrath als
ein Einverſtändniß oder eine Verbindung
mit einer fremden Macht oder deren Agen-
ten, zu dem Zweck, Feindſeligkeiten gegen
die Schweiz oder den Kanton hervorzuru-
fen; ferner das in oder außer dem Kan-
ton ſtattfindende Streben nach Unterwer-
fung des Kaͤntons unter eine fremde Herr-
ſchaft und nach ungeſetzlicher Verfaſſungs-
anderung. Das Geſetz unterſcheidet zwi-
ſchen vollzogenem und verſuchtem Hochber-
rath, und ſetzt auf erſtern 10 bis 20 Jahre
Zuchthaus mit Zwangsarbeit und nachheri-
ger Verbannung aus der Eidgenoſſenſchaft,
fuͤr minder grävirte Werkzeuͤge ebenfalls
Verbannung und 2 bis 10 Zaͤhre Zuͤcht-
haus. Der bloße Hochverrathoͤverſuch das
Complott zwiſchen 2 und mehr Perfonen,
erleidet einz bis fünffährige Zwangsarbeit
nebſt Exil, und gleichmaͤßiß wird die Auf-
reizung dazu in Wort und Schrift beſtraft,
wenn ſie von einem Anfang des Erfolges
begleitet iſt, andernfalls aber nur mit ei:z
ner halb- bis zweijährigen Einſperrung.
Befreit von dieſen Strafen ſind die erfien
Anzeiger des Verbrechens vor dem Beginn
der Ausführung, Aufſtand und Rebellion
mit Waffen in der Hand werden angefe-
hen und beſtraft wie Hochverrath. Die
beiden letzten Titel peſprechen die Angriffe
gegen die öffentliche Ordnung und die Praͤ—
ventivmaßregeln gegen Hochverräther. Un-
Ler letztern iſt bloß bemerkenswerth, daß
die Adminiſtrativbehörde Hausſuchungen vor-
nehmen darf, jedoch nur im Beiſein von
2 Tribunalmitgliedern oder des Friedens-
richters, welcher Beiſtand nicht verweigert
werden darf.
Frankreich.
X Baris, 1. Auguſt. (Droit.) Man
erinnert ſich vielleicht noch des beruͤchtigten
Vagnoſträflings, der ſich für den Graͤfen
Vontis von Saint Helene ausgab und feine
Rele ſo meifterhaft ſpielte, daß der König
tudwig XVIIL., ſo fein er audy war, von
ihm betrogen wurde! Die Polizei hat vor
Kurzem einenAbenteurer verhaftet, der, wenn
man ihm die Freiheit gelaffen, vielleicht die
Leiſtungen Cogniards übertroffen hätte.
Dieſes Individuum gab ſich für einen Nach-
kommen der berühmten damilie Gonzaga
aus, Er führte den Titel eines Grafen von
Mantua, Fürſten des roͤmiſches Reiches,
Grohkreuz des Stanislausordens, Offizier
der Ehrenlegion, Ritter des polniſchen Or-
dens de virtute militari, Großmeiſter des
Heilandsordens, Lieutenant des Großmeiſters
des oberſten Ordens der vier Kaiſer von
Deutſchland, Beſitzer des preußiſchen
Verdienſtordens und des Löwen von Hol-
ſtein u f. f. Im Jahr 1845 lebte der an-
gebliche Fürſt Gonzaga in Paris in Saus
und Braus, wurde von den hochgeſtellten
Leuten empfangen, denen er Papiere vor-
zeigte, die ihnen keinen Zweifel über die
Eigenſchaften erlaubten, die er ſich beilegte.
Unter L. Philipp drängte er um den Tuel
eines franzöſiſchen Generals und eine Zeit
lang ſollte er zum Oberſt der Fremdenlegion
ernannt werden. Mittlerweile erhielt er
Zuiritt am Hofe. Bald aber entdeckte man,
daß er unter dem Namen eines Grafen v.
Maniſonsty (Murezinowsky), eines polni-
ſchen Flüchtlings, die Unterfiüßung der fran-
zöſiſchen Regierung in Anfpruch naͤhm. Dies
zog ihm eine gerichtliche Verfolgung zu, die
er niederzuſchlagen wußte! Die hobhe Per-
ſoͤnlichkeit hielt es fürder für angemeſſen,
ſich zurückzuziehen. Vor einigen Tagen hielt
Ein mit Orden und Bändern reichgeſchmuͤck-
fer Herr ſtieg aus und ließ ſich als Fürſt
Gonzaga anmelden; er verlangte ſogleich
den Prinzen zu ſehen. General Roguet,
dem der Ton und die Manier dieſes In-
dividuums verdächtig waren, aͤntwortete,
das Staatsoberhaupi könne in dieſem Au-
genblicke Niemand empfangen, verſprach
aber, ibn beim Prinzen anzumeiden. Kaum
hatte ſich der Fürft Gonzaga entfernt, als
General Roguet ſich auf der Polizeipräfec-
tur um ihn erkundigen ließ. Man ſtellte
die Papiere zuſammen, und die Documente
waren ſo ernſter Natur, daß die Polizei
ſogleich einen Verhaftsbefehl gegen ihn aus-
fertigte. Vorgeſtern wurde die Wohnung
des Fürſten in der Straße Monthabor
durchſucht, und man enthüllte die Mittel
des Fürſten Gonzaga ſeine verſchwenderiſche
Exiſtenz zu beſtreiten. Er haite ſich das
Recht aͤngemaßt, alle Orden zu verleihen,
von denen weiter oben die Rede iſt, und
ließ ſich dieſelben von Perſonen, die er da-
mit ſchmückte, ſehr theuer bezahlen. So de-
corirte er mit 3 verſchiedenen Kreuzen einen
Ingenieur auf dem Baſtilleplatze der ihm
für dieſe Orden fabelhafte Summen be-
zahlte. Der erlauchte Würdenträger be-
gnügte ſich nicht mit dieſem Titel= und
Ordenhandel gegenüber ehrenwerthen Per-
ſonen, er decorirte auch gerichtlich Verurtheilte.
So verwandelte er einen Gefangenen von
Mazas in einen Baron, welcher ihm unter
den reichen Kaufleuten eine Menge Proſe-
loten verſchaffte. Man vermuthet, daß dieſer
Menſch mittelſt entwendeter Papiere ſeinen
5 Jahre langen Betrug verbergen konnte.
Die eingeleitele Unterſuchung dürfte manche
intereſſante Thatſachen zu Tage foͤrdern.
Man theilt uns heute einige Mandver mit,
mittelſt welcher ber angeblichẽ Fürſt Hon-
zaga, deſſen wahrer Name Muͤrzynowoͤli
ift, die öffentliche Eitelkeit ausbeutete. Es
war in der Schweiz in einem Hotel, am
Todtenbette eines wahren Fürſten Gonzaga,
wo es dem Betrüger gelaug, ſich der Fa-
milienpapiere deſſelben zu bemächtigen, und
wo er den Entſchluß faßte, nun leine Ge-
nealogie zu ergänzen. Das koſthare Werk
des Grafen Litta uͤber die fuͤrſtlichen Fami-
lien von Italien, von dem in Paris nur
ein einziges Eremplar beſteht, das der Na-
tionalbibliothel, war dem falſchen Fuͤrſten
ein Dorn im Auge. Er ließ ein Blaͤtt
drucken, auf das er ſeine Nachkommenſchaft
einſchaltete, und das er an die, Stelle des
wahren Blattes ſetzen wollte. Die Wach-
ſamkeit der Beamten der Bibliothet hinderte
ihn vermuthlich daran, denn die 2 Blätter,
das wahre und das falſche, ſind beide im
Bande der Nationalbibliothef, Der angeb-
liche Fürſt Gonzaga ließ ſich hierauf mit.
ſeinen falſchen Titeln in mehreren Salons
vorſtellen und erhielt die Hand der Wittwe
eines ſpaniſchen Generals mit einigem Ber-
moͤgen. Er lebte hierauf einige Zeit im El-
ſaß in Boulogne ſur mer, um der Grenze
näher zu ſein und im Noihfalle der franz.
Polizei zu entſchtuͤpfen. Daͤs Jahrbuch des
Adels von Zorel D’Hauterive hat feit dem
Januar 1848 die Betruͤgereien und lächer.
allein die politiſchen Ercigniſfe lenkien die
Aufmerkſamkeit der Gerichte von ihm ab.
Paris, 2. Aug. In einem halbamtli-
chen Theile meldet der „Moniteur“, daß
der Prinz-Präſident der Republik die Mili-
tärperſonen, denen „Se. Maj. der Kaifer
von Rußland in Folge der Anweſenheit
Ihrer kaiſ. Hoheit der Großfürſten Nicoz
laus und Michael zu Rom verſchiedene
Orden zu verleihen geruht hat“, zur An-
nahme und Anlegung derſelben ermächtigt.
(Seneral Gemequ hat den St. Annenore
den 1. Klaſſe mit der Krone, General Le-
vaillant den St. Stanislaugorden 1. Klafſe
empfangen; außerdem wurden noch 11 Of-
fiziere decorirt.]) — Die „Debats“ drucken
heute den angeblichen Vertrag der heiligen
Allianz ab, geben ſich aber die Mühe, ihn
für apokryph zu halten. „Siecle“ bringt
ebenfalls dieſes Document, nennt es aber
einen bloßen Schnack. „Preſſe“ fordert die
Regierung auf, den Vertrag officiell de-
mentiren zu laſſen; es fei, weint ſie, nicht
genug, daß „Patrie“ die Exiſtenz dieſes
Vertrags in einem Artikel leugne, der nicht
einmal mit einem Communiqué untexzeich-
net ſei, während der „Montteur“ ſich in
ein düſteres Schweigen hülle.
Paris, 3. Auguſt. Der heutige „Mo-
niteur veröffentlicht ein Decret, welches
den Betrag der zum Nutzen der Angeſtell-
ten und Agenten der letzten Civilliſte zu
entſchädigungen beſtimmt. — Sinem Ge-
rücht zu Folge iſt dieſer Tage im Moniteur
eine officielle Anzeige über die bevorſtehende
Vermählung Louis Napoleons zu erwarten.
— An die Stelle des verſtorbenen Mar-
ſchalls Excelmans wurde der General von
Ornano zum Großkanzler der Ehrenlegion
ernannt. — Eine telegr. Depeſche der Köln.
Zeitung aus Paris vom 3, ds. ſpricht vom
Ausſcheiden des Kriegsminiſters Arnaud u.
dem bevorſtehenden Eintritt Rouher's in
das Kriegsminiſterium, was uns jedoch noch
als ein uͤnverbürgtes Gerücht erſcheint.
Redigirt unter Verantwortlichkeit von G. Keichard.
Die öffentlichen Prüfungen
DeS
Großherzoglichen Lyceums
finden am 12. und 13. Auguſt ſtalt, und
der feierliche Schlußact mit der Verkün-
digung der Promotionen und Entlaſſung auf
die Univerfität am Samſtag, den 14. Auguſt,
Nachmittags um 3 Uhr.
Indem wir hiervon die Eltern und An-
gehörigen unſerer Schüler und alle Freunde
wiſſenfchaftlicher Bildung und Erziehung
der Jugend in Kenntniß ſetzen, laden wir
dieſelben zugleich geziemend ein, ihre freund-
liche Theilnahme an unſerer Anſtalt durch
Bẽſuch der Prüfungen und des Schlußaets
bethätigen zu wollen.
Die Prüfungen und der Schlußact
werden in der Aula des neuen Ly-
ceumsgebäudes gehalten.
— den 4, Auguſt 1852,
Großhetzogliche Lyceums⸗Direetion.
Hautz.
daß auch in künftigen Kriegen Anſpruͤche auͤf
die Feſtung von andern Mächten erhoben
werden könnten, alg von dem däniſchen
Monarchen.
Wien, 30. Juli. (Schw. Merk.) Die
Verhandlungen, welche zwiſchen Oeſierreich
und Rußland wegen Anfchluß der Telegra-
phenlinie ſchwebend waren, ſind, wie man
vernimmt, beendet. Rußland nimmt die
Beſtimmungen des öſterreichiſch-deutſchen
Telegraphenvereins an, ohne demſelben de-
finitiv beizutreten mit der Beſtimmung, daß
das Abſenden von Privatdepeſchen/ mit
Ausnahme der Cursnolirungen, naͤch Ruß-
land vorläufig unterſagt bleiben.
Schweiz.
* Bon der Grenze. Wer in der Schweiz
reiſen will, wird am beſten thun, ſich mit
franzöſiſchem Gelde zu verſehen, da feit dem
L. Juli ſämmtliche ſchweizeriſche Poſt⸗ und
Zollſtellen kein deuiſches Geld mehr anneh-
men dürfen. *
Neuenburg, 1. Aug. (Frnkf. Pſtztg.)
Bei der geſtrigen Schluͤßſitzung des außer-
ordentlich verſammelten großen Raths war
die Zahl der Oppoſitionoͤmitglieder bis auf
7 gefhmolzen. Mit allen Stimmen gegen
dieſe wurde das neue Hochverrathsgefeß
angenommen und der Staatsrath zu deſſen
ſofortiger Promulgirung ermächtigt. Das
Geſetz/ welches in 4 Titeln 19 Paragra-
phen enthält, definirt den Hochverrath als
ein Einverſtändniß oder eine Verbindung
mit einer fremden Macht oder deren Agen-
ten, zu dem Zweck, Feindſeligkeiten gegen
die Schweiz oder den Kanton hervorzuru-
fen; ferner das in oder außer dem Kan-
ton ſtattfindende Streben nach Unterwer-
fung des Kaͤntons unter eine fremde Herr-
ſchaft und nach ungeſetzlicher Verfaſſungs-
anderung. Das Geſetz unterſcheidet zwi-
ſchen vollzogenem und verſuchtem Hochber-
rath, und ſetzt auf erſtern 10 bis 20 Jahre
Zuchthaus mit Zwangsarbeit und nachheri-
ger Verbannung aus der Eidgenoſſenſchaft,
fuͤr minder grävirte Werkzeuͤge ebenfalls
Verbannung und 2 bis 10 Zaͤhre Zuͤcht-
haus. Der bloße Hochverrathoͤverſuch das
Complott zwiſchen 2 und mehr Perfonen,
erleidet einz bis fünffährige Zwangsarbeit
nebſt Exil, und gleichmaͤßiß wird die Auf-
reizung dazu in Wort und Schrift beſtraft,
wenn ſie von einem Anfang des Erfolges
begleitet iſt, andernfalls aber nur mit ei:z
ner halb- bis zweijährigen Einſperrung.
Befreit von dieſen Strafen ſind die erfien
Anzeiger des Verbrechens vor dem Beginn
der Ausführung, Aufſtand und Rebellion
mit Waffen in der Hand werden angefe-
hen und beſtraft wie Hochverrath. Die
beiden letzten Titel peſprechen die Angriffe
gegen die öffentliche Ordnung und die Praͤ—
ventivmaßregeln gegen Hochverräther. Un-
Ler letztern iſt bloß bemerkenswerth, daß
die Adminiſtrativbehörde Hausſuchungen vor-
nehmen darf, jedoch nur im Beiſein von
2 Tribunalmitgliedern oder des Friedens-
richters, welcher Beiſtand nicht verweigert
werden darf.
Frankreich.
X Baris, 1. Auguſt. (Droit.) Man
erinnert ſich vielleicht noch des beruͤchtigten
Vagnoſträflings, der ſich für den Graͤfen
Vontis von Saint Helene ausgab und feine
Rele ſo meifterhaft ſpielte, daß der König
tudwig XVIIL., ſo fein er audy war, von
ihm betrogen wurde! Die Polizei hat vor
Kurzem einenAbenteurer verhaftet, der, wenn
man ihm die Freiheit gelaffen, vielleicht die
Leiſtungen Cogniards übertroffen hätte.
Dieſes Individuum gab ſich für einen Nach-
kommen der berühmten damilie Gonzaga
aus, Er führte den Titel eines Grafen von
Mantua, Fürſten des roͤmiſches Reiches,
Grohkreuz des Stanislausordens, Offizier
der Ehrenlegion, Ritter des polniſchen Or-
dens de virtute militari, Großmeiſter des
Heilandsordens, Lieutenant des Großmeiſters
des oberſten Ordens der vier Kaiſer von
Deutſchland, Beſitzer des preußiſchen
Verdienſtordens und des Löwen von Hol-
ſtein u f. f. Im Jahr 1845 lebte der an-
gebliche Fürſt Gonzaga in Paris in Saus
und Braus, wurde von den hochgeſtellten
Leuten empfangen, denen er Papiere vor-
zeigte, die ihnen keinen Zweifel über die
Eigenſchaften erlaubten, die er ſich beilegte.
Unter L. Philipp drängte er um den Tuel
eines franzöſiſchen Generals und eine Zeit
lang ſollte er zum Oberſt der Fremdenlegion
ernannt werden. Mittlerweile erhielt er
Zuiritt am Hofe. Bald aber entdeckte man,
daß er unter dem Namen eines Grafen v.
Maniſonsty (Murezinowsky), eines polni-
ſchen Flüchtlings, die Unterfiüßung der fran-
zöſiſchen Regierung in Anfpruch naͤhm. Dies
zog ihm eine gerichtliche Verfolgung zu, die
er niederzuſchlagen wußte! Die hobhe Per-
ſoͤnlichkeit hielt es fürder für angemeſſen,
ſich zurückzuziehen. Vor einigen Tagen hielt
Ein mit Orden und Bändern reichgeſchmuͤck-
fer Herr ſtieg aus und ließ ſich als Fürſt
Gonzaga anmelden; er verlangte ſogleich
den Prinzen zu ſehen. General Roguet,
dem der Ton und die Manier dieſes In-
dividuums verdächtig waren, aͤntwortete,
das Staatsoberhaupi könne in dieſem Au-
genblicke Niemand empfangen, verſprach
aber, ibn beim Prinzen anzumeiden. Kaum
hatte ſich der Fürft Gonzaga entfernt, als
General Roguet ſich auf der Polizeipräfec-
tur um ihn erkundigen ließ. Man ſtellte
die Papiere zuſammen, und die Documente
waren ſo ernſter Natur, daß die Polizei
ſogleich einen Verhaftsbefehl gegen ihn aus-
fertigte. Vorgeſtern wurde die Wohnung
des Fürſten in der Straße Monthabor
durchſucht, und man enthüllte die Mittel
des Fürſten Gonzaga ſeine verſchwenderiſche
Exiſtenz zu beſtreiten. Er haite ſich das
Recht aͤngemaßt, alle Orden zu verleihen,
von denen weiter oben die Rede iſt, und
ließ ſich dieſelben von Perſonen, die er da-
mit ſchmückte, ſehr theuer bezahlen. So de-
corirte er mit 3 verſchiedenen Kreuzen einen
Ingenieur auf dem Baſtilleplatze der ihm
für dieſe Orden fabelhafte Summen be-
zahlte. Der erlauchte Würdenträger be-
gnügte ſich nicht mit dieſem Titel= und
Ordenhandel gegenüber ehrenwerthen Per-
ſonen, er decorirte auch gerichtlich Verurtheilte.
So verwandelte er einen Gefangenen von
Mazas in einen Baron, welcher ihm unter
den reichen Kaufleuten eine Menge Proſe-
loten verſchaffte. Man vermuthet, daß dieſer
Menſch mittelſt entwendeter Papiere ſeinen
5 Jahre langen Betrug verbergen konnte.
Die eingeleitele Unterſuchung dürfte manche
intereſſante Thatſachen zu Tage foͤrdern.
Man theilt uns heute einige Mandver mit,
mittelſt welcher ber angeblichẽ Fürſt Hon-
zaga, deſſen wahrer Name Muͤrzynowoͤli
ift, die öffentliche Eitelkeit ausbeutete. Es
war in der Schweiz in einem Hotel, am
Todtenbette eines wahren Fürſten Gonzaga,
wo es dem Betrüger gelaug, ſich der Fa-
milienpapiere deſſelben zu bemächtigen, und
wo er den Entſchluß faßte, nun leine Ge-
nealogie zu ergänzen. Das koſthare Werk
des Grafen Litta uͤber die fuͤrſtlichen Fami-
lien von Italien, von dem in Paris nur
ein einziges Eremplar beſteht, das der Na-
tionalbibliothel, war dem falſchen Fuͤrſten
ein Dorn im Auge. Er ließ ein Blaͤtt
drucken, auf das er ſeine Nachkommenſchaft
einſchaltete, und das er an die, Stelle des
wahren Blattes ſetzen wollte. Die Wach-
ſamkeit der Beamten der Bibliothet hinderte
ihn vermuthlich daran, denn die 2 Blätter,
das wahre und das falſche, ſind beide im
Bande der Nationalbibliothef, Der angeb-
liche Fürſt Gonzaga ließ ſich hierauf mit.
ſeinen falſchen Titeln in mehreren Salons
vorſtellen und erhielt die Hand der Wittwe
eines ſpaniſchen Generals mit einigem Ber-
moͤgen. Er lebte hierauf einige Zeit im El-
ſaß in Boulogne ſur mer, um der Grenze
näher zu ſein und im Noihfalle der franz.
Polizei zu entſchtuͤpfen. Daͤs Jahrbuch des
Adels von Zorel D’Hauterive hat feit dem
Januar 1848 die Betruͤgereien und lächer.
allein die politiſchen Ercigniſfe lenkien die
Aufmerkſamkeit der Gerichte von ihm ab.
Paris, 2. Aug. In einem halbamtli-
chen Theile meldet der „Moniteur“, daß
der Prinz-Präſident der Republik die Mili-
tärperſonen, denen „Se. Maj. der Kaifer
von Rußland in Folge der Anweſenheit
Ihrer kaiſ. Hoheit der Großfürſten Nicoz
laus und Michael zu Rom verſchiedene
Orden zu verleihen geruht hat“, zur An-
nahme und Anlegung derſelben ermächtigt.
(Seneral Gemequ hat den St. Annenore
den 1. Klaſſe mit der Krone, General Le-
vaillant den St. Stanislaugorden 1. Klafſe
empfangen; außerdem wurden noch 11 Of-
fiziere decorirt.]) — Die „Debats“ drucken
heute den angeblichen Vertrag der heiligen
Allianz ab, geben ſich aber die Mühe, ihn
für apokryph zu halten. „Siecle“ bringt
ebenfalls dieſes Document, nennt es aber
einen bloßen Schnack. „Preſſe“ fordert die
Regierung auf, den Vertrag officiell de-
mentiren zu laſſen; es fei, weint ſie, nicht
genug, daß „Patrie“ die Exiſtenz dieſes
Vertrags in einem Artikel leugne, der nicht
einmal mit einem Communiqué untexzeich-
net ſei, während der „Montteur“ ſich in
ein düſteres Schweigen hülle.
Paris, 3. Auguſt. Der heutige „Mo-
niteur veröffentlicht ein Decret, welches
den Betrag der zum Nutzen der Angeſtell-
ten und Agenten der letzten Civilliſte zu
entſchädigungen beſtimmt. — Sinem Ge-
rücht zu Folge iſt dieſer Tage im Moniteur
eine officielle Anzeige über die bevorſtehende
Vermählung Louis Napoleons zu erwarten.
— An die Stelle des verſtorbenen Mar-
ſchalls Excelmans wurde der General von
Ornano zum Großkanzler der Ehrenlegion
ernannt. — Eine telegr. Depeſche der Köln.
Zeitung aus Paris vom 3, ds. ſpricht vom
Ausſcheiden des Kriegsminiſters Arnaud u.
dem bevorſtehenden Eintritt Rouher's in
das Kriegsminiſterium, was uns jedoch noch
als ein uͤnverbürgtes Gerücht erſcheint.
Redigirt unter Verantwortlichkeit von G. Keichard.
Die öffentlichen Prüfungen
DeS
Großherzoglichen Lyceums
finden am 12. und 13. Auguſt ſtalt, und
der feierliche Schlußact mit der Verkün-
digung der Promotionen und Entlaſſung auf
die Univerfität am Samſtag, den 14. Auguſt,
Nachmittags um 3 Uhr.
Indem wir hiervon die Eltern und An-
gehörigen unſerer Schüler und alle Freunde
wiſſenfchaftlicher Bildung und Erziehung
der Jugend in Kenntniß ſetzen, laden wir
dieſelben zugleich geziemend ein, ihre freund-
liche Theilnahme an unſerer Anſtalt durch
Bẽſuch der Prüfungen und des Schlußaets
bethätigen zu wollen.
Die Prüfungen und der Schlußact
werden in der Aula des neuen Ly-
ceumsgebäudes gehalten.
— den 4, Auguſt 1852,
Großhetzogliche Lyceums⸗Direetion.
Hautz.