weit ſie dieſelben zur Ausübung der Jagd
bedürfen. Gleiche Ermächtigung kann an
Gaſtſchützen gegeben werden, wenn ihre
Perſon vollſtaͤndige Bürgſchaft gegen einen
Mißbrauch der Jagdwaffen bietẽt. An-
deren Perſonen foll der Beſitz von Waffen
nur dann geſtattet werden, wenn fie hiezu
hinreichendẽ Oründe, z. D. Gefährdung ih-
ker Perfon oder ihres Eigenthums, daͤrzu-
thun vermögen! 85. Die Orts, begie-
hungsweiſe Bezirkoͤpolizeibehörden ſind de⸗—
rechtigt, Privaſperſonen, welche ſich eines
Mißbrauchs der Waffen ſchuldig machen,
oder in irgend einer Weife an den Tag
fegen, daß ſie Anhänger der Partei des
Umfturzes ſind, das Recht zum Beſitze
von Waffen zu entziehen, odex ſelbſt,
wenn es die Sicherheit des Bezirks erfor-
dert allen zum Waffentragen berechtigten
Nerſonen die Befugniß zU nehmen. ' S 6,
Die Bezirksämter haben — wie bisher —
Verzeichniffe aller in ihrem Hezirk vorhan-
denen Perfonen, welche zum Beſitz der Waf-
fen ermächtigt ſind und nicht unter die Zif-
fer 1— 3 des S 3 fallen, zu führen und
ſolche Fünftig den Kreigregierungen vorzu-
legen. Diefe Verzeichniſſe erhalten folgende
Abtheilungen! Vor und Zunamen des
Berechligten, 2) Wohnork, 3) Grund der
Bewilligung, Angaͤbe der ihm bewillig-
ten Waffen 5) Daͤtum der Bewilligung-
6) Bemerfkungen. $ 7, Jeder welchem
das Tragen von Waffen von der Kreisre-
gierung erlaubt ift CS 3), hat einen vom
Bezirksamt auf den Grund dieſer ausdrück-
lich zu erwähnenden Verfügung auszuſtel-
lenden Waffenſchein bei Vermeidung einer
Geldſtrafe bis zu 5 fl bei ſich zu führen.
$ 8. Perfonen, bei welchen ſich Munition
oder Waffen vorfinden, über deren erlaubten
Beſitz ſie ſich nicht zu rechtfertigen vermögen,
verfallen in eine polizeiliche Strafe bis zu
300 fl. oder 8 Wochen Gefängniß! Die
Geldſtrafe fällt dem Anzeiger als Anzeige-
gebühr zu Außerdem kann der Ortsvor-
{tand, inſofern ihn ein Verſchulden trifft,
wegen vernachläſſigter polizeilicher Aufſicht
in eine Geldſtrafe bis zu 15 fl. verurtheilt
werden welche vorkommenden Falls gleich-
faͤlls dem Anzeiger alg Anzeigegebühr zu-
gewieſen wird. S 9. Die von dem großh.
Kriegsminiſterium ausgeſtellten Erlaubniß-
ſcheine zum Beſitz und zum Tragen von
Waffen bleiben, vorbehaltlich der Beſtim-
mungen des S 5, in Kraft. }
( Deutſchland.
Karlsruhe, 12.' Aug. Die Karlsr. Ztg.
tadelt mit Recht, daß im Netariatsblaͤtt
Nr. 31 und 32, Seite 127} die Direction
des ſonſt ſehr ehrenwerthen Vereins der
Notare die im Gaſthaus zum Zähringer Hof
in Freiburg abzuhaltende Generalverſamm-
lung für 1852 auf Sonntag; den 12, Sept,,
früh 8 Ubhr, anberaumt und durch eine an-
gekündigtẽ ſange Tagesordnung den ganzen
Sonntag Vormittag mit der Behandlung
durchgehends profaner Gegenſtände und der
vielleicht recht lebhaften Discuſſion über
dieſelben auszufüllen beabſichtigt wodurch
die Theilnehmer nicht nur für ſich der Sonn-
tagsfeier verluftig, ſondern auch eines Bei-
meiden könnte Uebrigens wird zur Abhal-
tung dieſer Verſammlung noch die Wahl
eines andern Tages möglich ſein. 8
Seidelberg, 14 Augl Wir haben
gefetert, das viele hunderte aus der Nähe
und Ferne in unſere Stadt gefuͤhrt und
Theilnahme gefunden hat. Es war das
kirche und in der Kirche zum hl. Geiſt ſtait
Nadmittags xen 22 his 5 Uhr, Nadjdem
lihe eröffnet wmorben , betraten verſchiedene
Nedner-die Kanzel und hielten theils über
den Stand und Fortgang der Heidenmiſſion,
theils über, ihr Weſen und ihre Bedeutung
begeifternde und lehrreiche VBorträge, D
Sahresbericht wies nach, daß das Meijfiong-
werf au in unferem Lande , wones erſt
ſeit dem Beſtehen des Vereins (1840) all-
gemeiner bekannt und betrieben wurde, fort-
während im Wachſen begriffen iſt. Unter
Anderem ergibt ſich dies auch daraus, daß
trotz der ungünſtigen Zeitverhältniffe Ddie
Einnahme etwas über 6000 fl. betragen
hat, die für verſchiedene Mifſionszwecke,
beſonders aber zur Unterſtuͤtzung der Baͤster
Miſſionsanſtalt verwendet worden find. Wir
hoffen! daß dieſes Feſt ſowohl unter uns,
als bei‘ Alen, die demſelben anwodhnten,
von Segen begleitet war und die Forde-
rung der Miſſionsſache immer allgemeiner
alg eine heilige Chriſtenpflicht erkannt wee-
den wird.
Freiburg, 11. Auguſt (Fr. 3.) Vor-
geftern traf uns die betrübende Kunde, daß
unjer Herr Stadtdirector v. Uria von ſei⸗—
ner hieſigen Stelle abberufen ſei! Es de-
darf keiner Verſicherung, daß dies Ereigniß
uns ſchmerzlich berühren mußte. In den
Strudel der revolutionären Bewegung der
letztverwichenen Yahre hineingezogen, war
der öffentliche Geiſt in Stadt‘ und- Be-
zirh entgegen demjenigen früherer Jahre,
in mehrfachen Beziehuͤngen von der richti-
gen Bahn der Ordnung und bürgerlichen
Wohlfahrt abgefommen. Der richtigen Auf-
faſſung der Verhältniſſe und Mißſtände,
der Charakterfeſtigkeit und gewinnenden Leut:
ſeligkeit von Seiten des Siadtdirectors D,
Uria verdanken wir das Wiedererſtarken
jenes Geiſtes der Ordnung, der Treue ge-
gen den Laͤndesherrn und die richtige Wür-
digung ihrer wohlverſtandenen Intereſſen,
durch die ſich die hieſige Bürgerſchaft ſtets
hervorgethan hatte! Das nothwendige und
gute Einvernehmen und Zufammenwirken
zwiſchen Stadtamt und Gemeindebehörden
wuͤrde hergeſtellt, ſtörende Verhaͤltniſſe be-
ſeitigt, nützliche Einrichtungen unter dieſen
unſer Pompiercorps, in's Leben gerufen.
Je mehr ſich daher die anerkennenden Ge-
ſinnungen aller beſonnenen Leute der Stadt
und des Oberlandes dem Manne zugewen-
det, der dies vollbracht hat, deſto beſorg-
licher müſſen ſie ſeiner Entfernung entge-
genſehen, weil ſte überzeugt ſind, daß nun-
mehr zwar die Baͤhn gebröchen, nichts deſto
weniger aber eine feſte und geübte Hand
erforderlich ſei, den öffenilichen Geiſt auf
jener Bahn zu erhalten! Es fand deshalb
der Gedanke, eine unterthänigſte Adreſſe an
Se T, Hoheit unſern allerduͤrchlauchtigſten
Prinzen Regenten von Seiten des großen
Ausſchuſſes der Bürgerſchaft und anderer
Körperſchaften zu veranlaffen, worin Höchſt-
dieſelben um Belaſſung des Herrn Stadt-
directors v. Uria gehorſamſt angegangen
werden ſoͤllten allenthalben volle Zheif-
nahme. Zugleich ſolltẽ der Herr Stadtdi-
rector ſelbſt gebeten werden/ ſeiner Seits
Schritte zu dieſem Z3weck zu thun. Wäh-
rend ſich dieſe Adreſſe vorbereitete, erhielt
richtete deshalb ein Schreiben an ein Mit-
glied des großen Ausſchuſſes/ welches wir,
wie wir glauben, ohne einer Indiseretion
uns ſchuldig zu machen / uns woͤrtlich mit-
zutheilen ertauͤben, weil es eben ſo ſehr die
Sefinnung dieſes Mannes charakteriſirt, als
ebrt, Es lautet: Sie wiffen;, ich bin kein
Freund von Petitionen, Deputationen und
Adreffen, Die Gutgeſinnten ſollten ſich die-
ſer, Da dieſelben als Agitationsmitiel in
Mißeredit gekommen ſind, nur in höchſt
bedienen, nie aber zu einem Zwecke, wie
er hier beabfichtigt ift. — Die Staatsre-
gierung muß in Ausubung ihres Aemter-
Techtes freie Hand haben, Sympathieen und
Antipathteen bezüglich einzelner” Beamten
können und dürfen für fie nicht maͤßgebend
Veine Verfetzung iſt von meinem
Derrn und Regenten . ausgefprochen, und
DaS geNügt. Ich werde.‚ohne: ale Umftände
und ohne) alle Remonſtrationen Gehoͤrfam
letiten, Wie ich ſteis ' verlangt habe, daß
die Amtsangehörigen--meinen vienſilicheu
Befehlen fofortige und unverweigerliche Folge
geben, ſo halte id) e au für meine Ver-
fon _ meinen Borgefegten, gegenüber,. &s
freut mich die Anerfennung, wenn ich au
die beabfichtigten Schritte nict gut beiße,
Sagen Sie Allen und Jedem daß ich recht
ungern von ihnen ſcheide, daß es aber quf
meine perſönlichen Wünſche nicht anfom:
men fann.“ Wir bedauern das Gewicht
dieſer Worte anerkennen zu müſſen, und
feließen, indem wir auf Weiteres refigni-
ven, nur mit‘3 Worten: „Dank für Wie-
derherſtellung von Ruͤhe und DÖrdnung in
8tex9urg, Bedauern über die momentane
Aufloͤſung der beſtehenden (hönen Bande
des Bertrauens und der Anhänglichkeit zwi-
ſchen dem Vorgeſetzten und den Untergebe-
nen/ und die beſten, aufrichtigſten Wünſche
für das fernere Wohlergehen unſeres fchei-
denden Stadtdirectors.“ *
Bruchſal, 12. Auguſt. Wie man der
B. L. berichtet, hat der Gemeinderath in
ſeiner heutigen Sitzung über zwei Fragen
verhandelt, die für unfere Stadt von gros
ßer Bedeutung find. Die erſte betrifft die
Einführung der Gasbeleuchtung, und der
heutige Beſchluß des Gemeinderaths läßt
uns hoffen, ſchon nach einem Jahre unfere
disher ſo finflern Straßen durch Hrn. Pfalz
von Heidelberg mit Gas beleuchtet zu fe»
hen. Die andere, ungleich wichtigere Frage
iſt Die über den Bau eines Theaters, und
die Näthe der Stadt haben durch die Be-
reitwilligkei mit der ſie die Gebäulichkeit
des ehemaligen Kapuzinerkloſters dazu her-
geben, abermals bewieſen, wie ſehr ihnen
daran liegt, daß Bruchſal auch in ſeiner
aͤußeren Form der Attribute des modernen
Stadtlebens nicht entbehre, und daß es den
Lerten Rang, in dem Chelus der dadiſchen
Städte, wohin es durch ſeine Einwohner-
zah geſtellt iſt würdig ausfuͤlle
Kaferthal, 12, Auguſt. Daͤs Mh. A
welches die Ueppigkeit und den Wachsthum
des heurigen Tabaks erwähnt, bemelkt dal
bei: Als Naturſeltenheit und Beweis von
der diesjährigen Fruchtbarkeit verdient be-
richtet zu werden, daß auf einem Acker des
Schmiedmeiſters Herrmann dahier ein Tas
bakoͤſtock ſich vorfindet mit einem Blaͤtte,
auf deſſen Mitte aus der Hauptrippe ein
junger Tabaksftod herausgewachſen iſt und
Redigirt unter Verantworilicheil von G. Meicharde
Serru Prof. vᷣr. Ditteuberger
Ott iſt zu uns Dein Wort erflungen,
Es ſtrahltẽ hell in unſfre Nacht;
Von Liebe war es ſtets durchdruͤngen,
Und Frteden hat es uns ‚gebracht. .
Dein Geiſt ſo edel, treu und bieder,
Er bot uns Seligkeit und Slüd, . au
Heſchwor den Himmel zu uns nieder, * .
Und heitrer ward dann unfer Bliek. !
Du-GohHer! Fannfte6 wohl entbehren
Das Monument von Erz und Siein,
Wir woͤlln Dih-undergänglidh ehren, '
das Herz/ c& [oll Dein Denkmalifeinl ı
4315 ...‘! &. 33 *
Thbeater in Mannheim.
Sonnta g, den 15. Auguſt 1852, —
Der Verſchwender.
Driginal - Zaubermährchen in 3 Abtheilungen von
F. Raimund.
Muſik von C. Kreutzer.
2
bedürfen. Gleiche Ermächtigung kann an
Gaſtſchützen gegeben werden, wenn ihre
Perſon vollſtaͤndige Bürgſchaft gegen einen
Mißbrauch der Jagdwaffen bietẽt. An-
deren Perſonen foll der Beſitz von Waffen
nur dann geſtattet werden, wenn fie hiezu
hinreichendẽ Oründe, z. D. Gefährdung ih-
ker Perfon oder ihres Eigenthums, daͤrzu-
thun vermögen! 85. Die Orts, begie-
hungsweiſe Bezirkoͤpolizeibehörden ſind de⸗—
rechtigt, Privaſperſonen, welche ſich eines
Mißbrauchs der Waffen ſchuldig machen,
oder in irgend einer Weife an den Tag
fegen, daß ſie Anhänger der Partei des
Umfturzes ſind, das Recht zum Beſitze
von Waffen zu entziehen, odex ſelbſt,
wenn es die Sicherheit des Bezirks erfor-
dert allen zum Waffentragen berechtigten
Nerſonen die Befugniß zU nehmen. ' S 6,
Die Bezirksämter haben — wie bisher —
Verzeichniffe aller in ihrem Hezirk vorhan-
denen Perfonen, welche zum Beſitz der Waf-
fen ermächtigt ſind und nicht unter die Zif-
fer 1— 3 des S 3 fallen, zu führen und
ſolche Fünftig den Kreigregierungen vorzu-
legen. Diefe Verzeichniſſe erhalten folgende
Abtheilungen! Vor und Zunamen des
Berechligten, 2) Wohnork, 3) Grund der
Bewilligung, Angaͤbe der ihm bewillig-
ten Waffen 5) Daͤtum der Bewilligung-
6) Bemerfkungen. $ 7, Jeder welchem
das Tragen von Waffen von der Kreisre-
gierung erlaubt ift CS 3), hat einen vom
Bezirksamt auf den Grund dieſer ausdrück-
lich zu erwähnenden Verfügung auszuſtel-
lenden Waffenſchein bei Vermeidung einer
Geldſtrafe bis zu 5 fl bei ſich zu führen.
$ 8. Perfonen, bei welchen ſich Munition
oder Waffen vorfinden, über deren erlaubten
Beſitz ſie ſich nicht zu rechtfertigen vermögen,
verfallen in eine polizeiliche Strafe bis zu
300 fl. oder 8 Wochen Gefängniß! Die
Geldſtrafe fällt dem Anzeiger als Anzeige-
gebühr zu Außerdem kann der Ortsvor-
{tand, inſofern ihn ein Verſchulden trifft,
wegen vernachläſſigter polizeilicher Aufſicht
in eine Geldſtrafe bis zu 15 fl. verurtheilt
werden welche vorkommenden Falls gleich-
faͤlls dem Anzeiger alg Anzeigegebühr zu-
gewieſen wird. S 9. Die von dem großh.
Kriegsminiſterium ausgeſtellten Erlaubniß-
ſcheine zum Beſitz und zum Tragen von
Waffen bleiben, vorbehaltlich der Beſtim-
mungen des S 5, in Kraft. }
( Deutſchland.
Karlsruhe, 12.' Aug. Die Karlsr. Ztg.
tadelt mit Recht, daß im Netariatsblaͤtt
Nr. 31 und 32, Seite 127} die Direction
des ſonſt ſehr ehrenwerthen Vereins der
Notare die im Gaſthaus zum Zähringer Hof
in Freiburg abzuhaltende Generalverſamm-
lung für 1852 auf Sonntag; den 12, Sept,,
früh 8 Ubhr, anberaumt und durch eine an-
gekündigtẽ ſange Tagesordnung den ganzen
Sonntag Vormittag mit der Behandlung
durchgehends profaner Gegenſtände und der
vielleicht recht lebhaften Discuſſion über
dieſelben auszufüllen beabſichtigt wodurch
die Theilnehmer nicht nur für ſich der Sonn-
tagsfeier verluftig, ſondern auch eines Bei-
meiden könnte Uebrigens wird zur Abhal-
tung dieſer Verſammlung noch die Wahl
eines andern Tages möglich ſein. 8
Seidelberg, 14 Augl Wir haben
gefetert, das viele hunderte aus der Nähe
und Ferne in unſere Stadt gefuͤhrt und
Theilnahme gefunden hat. Es war das
kirche und in der Kirche zum hl. Geiſt ſtait
Nadmittags xen 22 his 5 Uhr, Nadjdem
lihe eröffnet wmorben , betraten verſchiedene
Nedner-die Kanzel und hielten theils über
den Stand und Fortgang der Heidenmiſſion,
theils über, ihr Weſen und ihre Bedeutung
begeifternde und lehrreiche VBorträge, D
Sahresbericht wies nach, daß das Meijfiong-
werf au in unferem Lande , wones erſt
ſeit dem Beſtehen des Vereins (1840) all-
gemeiner bekannt und betrieben wurde, fort-
während im Wachſen begriffen iſt. Unter
Anderem ergibt ſich dies auch daraus, daß
trotz der ungünſtigen Zeitverhältniffe Ddie
Einnahme etwas über 6000 fl. betragen
hat, die für verſchiedene Mifſionszwecke,
beſonders aber zur Unterſtuͤtzung der Baͤster
Miſſionsanſtalt verwendet worden find. Wir
hoffen! daß dieſes Feſt ſowohl unter uns,
als bei‘ Alen, die demſelben anwodhnten,
von Segen begleitet war und die Forde-
rung der Miſſionsſache immer allgemeiner
alg eine heilige Chriſtenpflicht erkannt wee-
den wird.
Freiburg, 11. Auguſt (Fr. 3.) Vor-
geftern traf uns die betrübende Kunde, daß
unjer Herr Stadtdirector v. Uria von ſei⸗—
ner hieſigen Stelle abberufen ſei! Es de-
darf keiner Verſicherung, daß dies Ereigniß
uns ſchmerzlich berühren mußte. In den
Strudel der revolutionären Bewegung der
letztverwichenen Yahre hineingezogen, war
der öffentliche Geiſt in Stadt‘ und- Be-
zirh entgegen demjenigen früherer Jahre,
in mehrfachen Beziehuͤngen von der richti-
gen Bahn der Ordnung und bürgerlichen
Wohlfahrt abgefommen. Der richtigen Auf-
faſſung der Verhältniſſe und Mißſtände,
der Charakterfeſtigkeit und gewinnenden Leut:
ſeligkeit von Seiten des Siadtdirectors D,
Uria verdanken wir das Wiedererſtarken
jenes Geiſtes der Ordnung, der Treue ge-
gen den Laͤndesherrn und die richtige Wür-
digung ihrer wohlverſtandenen Intereſſen,
durch die ſich die hieſige Bürgerſchaft ſtets
hervorgethan hatte! Das nothwendige und
gute Einvernehmen und Zufammenwirken
zwiſchen Stadtamt und Gemeindebehörden
wuͤrde hergeſtellt, ſtörende Verhaͤltniſſe be-
ſeitigt, nützliche Einrichtungen unter dieſen
unſer Pompiercorps, in's Leben gerufen.
Je mehr ſich daher die anerkennenden Ge-
ſinnungen aller beſonnenen Leute der Stadt
und des Oberlandes dem Manne zugewen-
det, der dies vollbracht hat, deſto beſorg-
licher müſſen ſie ſeiner Entfernung entge-
genſehen, weil ſte überzeugt ſind, daß nun-
mehr zwar die Baͤhn gebröchen, nichts deſto
weniger aber eine feſte und geübte Hand
erforderlich ſei, den öffenilichen Geiſt auf
jener Bahn zu erhalten! Es fand deshalb
der Gedanke, eine unterthänigſte Adreſſe an
Se T, Hoheit unſern allerduͤrchlauchtigſten
Prinzen Regenten von Seiten des großen
Ausſchuſſes der Bürgerſchaft und anderer
Körperſchaften zu veranlaffen, worin Höchſt-
dieſelben um Belaſſung des Herrn Stadt-
directors v. Uria gehorſamſt angegangen
werden ſoͤllten allenthalben volle Zheif-
nahme. Zugleich ſolltẽ der Herr Stadtdi-
rector ſelbſt gebeten werden/ ſeiner Seits
Schritte zu dieſem Z3weck zu thun. Wäh-
rend ſich dieſe Adreſſe vorbereitete, erhielt
richtete deshalb ein Schreiben an ein Mit-
glied des großen Ausſchuſſes/ welches wir,
wie wir glauben, ohne einer Indiseretion
uns ſchuldig zu machen / uns woͤrtlich mit-
zutheilen ertauͤben, weil es eben ſo ſehr die
Sefinnung dieſes Mannes charakteriſirt, als
ebrt, Es lautet: Sie wiffen;, ich bin kein
Freund von Petitionen, Deputationen und
Adreffen, Die Gutgeſinnten ſollten ſich die-
ſer, Da dieſelben als Agitationsmitiel in
Mißeredit gekommen ſind, nur in höchſt
bedienen, nie aber zu einem Zwecke, wie
er hier beabfichtigt ift. — Die Staatsre-
gierung muß in Ausubung ihres Aemter-
Techtes freie Hand haben, Sympathieen und
Antipathteen bezüglich einzelner” Beamten
können und dürfen für fie nicht maͤßgebend
Veine Verfetzung iſt von meinem
Derrn und Regenten . ausgefprochen, und
DaS geNügt. Ich werde.‚ohne: ale Umftände
und ohne) alle Remonſtrationen Gehoͤrfam
letiten, Wie ich ſteis ' verlangt habe, daß
die Amtsangehörigen--meinen vienſilicheu
Befehlen fofortige und unverweigerliche Folge
geben, ſo halte id) e au für meine Ver-
fon _ meinen Borgefegten, gegenüber,. &s
freut mich die Anerfennung, wenn ich au
die beabfichtigten Schritte nict gut beiße,
Sagen Sie Allen und Jedem daß ich recht
ungern von ihnen ſcheide, daß es aber quf
meine perſönlichen Wünſche nicht anfom:
men fann.“ Wir bedauern das Gewicht
dieſer Worte anerkennen zu müſſen, und
feließen, indem wir auf Weiteres refigni-
ven, nur mit‘3 Worten: „Dank für Wie-
derherſtellung von Ruͤhe und DÖrdnung in
8tex9urg, Bedauern über die momentane
Aufloͤſung der beſtehenden (hönen Bande
des Bertrauens und der Anhänglichkeit zwi-
ſchen dem Vorgeſetzten und den Untergebe-
nen/ und die beſten, aufrichtigſten Wünſche
für das fernere Wohlergehen unſeres fchei-
denden Stadtdirectors.“ *
Bruchſal, 12. Auguſt. Wie man der
B. L. berichtet, hat der Gemeinderath in
ſeiner heutigen Sitzung über zwei Fragen
verhandelt, die für unfere Stadt von gros
ßer Bedeutung find. Die erſte betrifft die
Einführung der Gasbeleuchtung, und der
heutige Beſchluß des Gemeinderaths läßt
uns hoffen, ſchon nach einem Jahre unfere
disher ſo finflern Straßen durch Hrn. Pfalz
von Heidelberg mit Gas beleuchtet zu fe»
hen. Die andere, ungleich wichtigere Frage
iſt Die über den Bau eines Theaters, und
die Näthe der Stadt haben durch die Be-
reitwilligkei mit der ſie die Gebäulichkeit
des ehemaligen Kapuzinerkloſters dazu her-
geben, abermals bewieſen, wie ſehr ihnen
daran liegt, daß Bruchſal auch in ſeiner
aͤußeren Form der Attribute des modernen
Stadtlebens nicht entbehre, und daß es den
Lerten Rang, in dem Chelus der dadiſchen
Städte, wohin es durch ſeine Einwohner-
zah geſtellt iſt würdig ausfuͤlle
Kaferthal, 12, Auguſt. Daͤs Mh. A
welches die Ueppigkeit und den Wachsthum
des heurigen Tabaks erwähnt, bemelkt dal
bei: Als Naturſeltenheit und Beweis von
der diesjährigen Fruchtbarkeit verdient be-
richtet zu werden, daß auf einem Acker des
Schmiedmeiſters Herrmann dahier ein Tas
bakoͤſtock ſich vorfindet mit einem Blaͤtte,
auf deſſen Mitte aus der Hauptrippe ein
junger Tabaksftod herausgewachſen iſt und
Redigirt unter Verantworilicheil von G. Meicharde
Serru Prof. vᷣr. Ditteuberger
Ott iſt zu uns Dein Wort erflungen,
Es ſtrahltẽ hell in unſfre Nacht;
Von Liebe war es ſtets durchdruͤngen,
Und Frteden hat es uns ‚gebracht. .
Dein Geiſt ſo edel, treu und bieder,
Er bot uns Seligkeit und Slüd, . au
Heſchwor den Himmel zu uns nieder, * .
Und heitrer ward dann unfer Bliek. !
Du-GohHer! Fannfte6 wohl entbehren
Das Monument von Erz und Siein,
Wir woͤlln Dih-undergänglidh ehren, '
das Herz/ c& [oll Dein Denkmalifeinl ı
4315 ...‘! &. 33 *
Thbeater in Mannheim.
Sonnta g, den 15. Auguſt 1852, —
Der Verſchwender.
Driginal - Zaubermährchen in 3 Abtheilungen von
F. Raimund.
Muſik von C. Kreutzer.
2