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im Werthe von ungefähr 57 fl entwenDder,
Die Diebe waren in die Kammern mittelſt
einer am Hauſe angelegten Leiler durch eine
11' über dem Boden in die Rigelwand ge-
drückte Oeffnung gelangt. Der VBerübung
dieſes Diebſtahis in verbrecheriſcher Ver-
binduͤng iſt der 38 Jahre alte, ledige Lorb-
macher Johang Dittmann und der 41 Jahre
alte,/ lebige Taglöhner Johann Vay von
Gerchsheim angeklagt und zur Verhandlung
uͤber dieſe Anklage die heutige Gerichts-
ſitzung beſtimmt. Johann Dittmann hatte
in der Vorunterſuchung geleugnet, nach de-
ren Schluß aber ein ünfaſſeuͤdes Geſtänd-
niß abgelegt, welches er heute wiederholte.
Im Ofen ſeiner Stube waren 5 Stüce
Fleiſch aufgefunden worden, welche an ver-
ſchiedenen Merkmalen, alg dem Valentin
Simon entwendet, erkannt wurden. Sein
Ruf iſt ſehr ſchlecht; es liegt eine ganze
Reihe der mannigfaltigten Strafuriheile
gegen ihn vor. Die Vertheidigung beſchränkt

ſich darauf, ſeine Thätigkeit bei Ausführung
des Dichſtaͤhls nur als die eines Gehilfen
darzuſtellen. Der mit ihm angeklagte Joh.
VBay, gleichfals von ſchlechtem Rufe, Teug-
net, wie in der Vorunterſuͤchung 19 auch
heuie, er Fämpft Dagegen an, daß aus dem
Funde zweier, von den Beftohlenen als ihr
Eigenthum aͤnerkannter, Säcke auf dem
Speicher des Hauſes in welchem er wohnt,
Folgerungen gegen ihn abgeleitet werden
fönnen.. Auch befämpft er den ihn belaſten-
den Theil des von Dittmann abgelegten
Geſtändniſſes, was ſein Vertheidiger weiter
ausfübhrt, Die Geſchwornen erklärten Beide
der Berübung dieſes Diebſtahls in verbre-


jedoch die Verſicherung des Ditimann, daß
nur Johann Vay eingeſtiegen ſei, nicht für
überzeugend. Der Schwurgerichtshof er-
fannte Beide des gefährlichen durch
Einſteigen verübten Diebſtahls (im Be-
trage von etwa 57 fl.) für ſchuldig/ den

Joh. Dittmann zugleich des zweiten Rückfalls

in das Verbrechen des Diebſtahls, des er-
ſten fr das Berbrechen des gefährlihen und
veruriheilte den Johann Dittmann zu Zucht-
hausſtrafe von 3 Jahren in Einzelnbaft
von 2 Jahren, geſchärft durch 60 Tage
Dunkelarreft‘, den Johann Bay aber u
Zuchthausſtrafe von 2 Jahren 6 Monaten,
in Einzelhaft von 1 Jahr 8 M, gefchärft,
durch 50 Tage Dunkelarreſt und Beide zw
Stellung unter polizeiliche Aufſicht für die
Dauer von 3 Jahren! Johann Bay faͤllt
durch ein unheimliches Diebsgeſicht aͤuf; in
dem Geſichte des Johann Dittmann iſt
mehr ſiumpfe Gleichgültigkeit ausgeprägt.
Aufſehen machte die Anführung in einem
verleſenen Berichte des Gemeinderaths von
Gerchsheim, daß die Wittwe des Andreas
Philipp, Bays Eoncubine, 8, ſage acht!
uneheliche Kinder habe!

unter Verantwortlichkeit von G. Reichard


Großh. Oberamt Heidelberg.

(Die Erhebung der von den
Burgermeiſterämtern er-
kannken Geldſtrafen beir.)
Nr. 44,735. Nach anher ergangener Anzeige
werden die von den Bürgermeiſtern erkannten Geld-
ſtrafen nicht erboben, und ebenſowenig von den
Condemnaten duͤrch Arbeit für die Gemeinde ab-
verdient, oder durch Arreſt abgebüßt, eine Drd-
nungswidrigfeit, die eine ernfe Nüge verbdient, €s
werden deßhaib vie Bürgermeifter angewiefen, die
erfannten Geldſtrafen unfehlbar nach Ablauf von
Drei Tagen, vom Tage des Erkenniniffes an ges
rechnet, ſogleich und nöthigenfalls durch Pfändung
zu erheben und falls fich eine Ungiebigkeit Herans-
freilt, die Strafe ſofort durch Arreftabbüßung oder
durch Arbeit für die Gemeindskaſſe abverdienen zu
laſſen Die Art und der Tag des Vollzugs iſt ſo⸗—
dann in der Polizeiſtraftabelle anzuzeigen.
Dabeit bemerkt man, daß man mit aller Strenge
die Befolgung dieſer Anordnung überwachen wird.
Heidelberg, den 23. Sept. 18532.

v.Uria.

Großh Oberamit Heidelberg.

(Die Verträge der Aerzte über
die Behandlung der Armen
betreffend


mit nach ihrer Lizenzirung unberechtigten Sanitätge
perſonen eingegangen, und daß auch fonft, der ab-
geſchloſſenen Berträge ungeachtet die Armenkranken
nicht gehöris beforgt wurden.

SGroßheriogliche Kreisregierung hat deßhalb mit-
telſt Erlaffes vom 17. d. M., Nr. 19,817, ange-
ordnet, daß alle derartigen Verträge ſeweils zur
Kenntnif der Aemter und Phyſttate zu bringen und
der Großh. Regierung zur Senehmigung vorzue
legen ſeien. f ;

Ziernach werden die Geweinderäthe mit vem
Anfuͤgen verſtändigt, daß man der alshaldigen BVorz
Jage der etwa bereits abgeſchloſſenen Verträge ent-

gegenſehe.
Heidelberg, den 28. Sept. 1852.
0

Großh. Oberamt Heidelberg.

Nr. 46,110. In der Gaͤntſache gegen die Vere
laffenſchaft des veiſtorbenen Lithographen S iegel
von Heidelberg werden diejenigen ©läubiger, weldhe
ihre Forderungen in heuliger Liquivationdtagfahrt
nicht angemeldet haben, damit von derfelben augs
geſchloſſen.

. So verfügt @eibelbeffig‚ * 30. Sept 1852
ah.

Hornig

Großh. Sberanit Heidelberg.

(3. S. mebhrerer Gläubiger
gegen die Verlaffenfchaft des
Ybraham Treiber
Kirchheim, Forderung betr.)
Heſchluß
_ Nr. 46,246. Georg Michael Tretber von
Kirchheim, deffen Aufenthaltsort unbekannt ift, wird
in ©emäßheit des S 819, P. S. auf diefem Wege


aufgefordert, feine Anfprüche an die Verlaſſenſchaft
des Abraham Treiber von Kirmheim, über welche
Gaut erkaͤnnt ift, binnen zwei Wonaten bei Aus-
ſchlußv ermeiden anher anzumelden
Heidelberg, den ?9 Sept. 1852.
‘ Oerbel. \

Großh Oberamt Heidelberg.

Bei der unterm Heutigen dahter vorgenommenen
Ausſpie lung eines Lefepultes, worauf das Heidel-
berger Schloß geſtickt iſt, hat das Loog, Nummer
18 gewonnen, was hiermit veröffentlicht wird.

Heivelberg, den 2 October 1852.

Mors.

Aufforderung.

Es iſt ſchon mehrmalen der Fall vorgekommen,
daß durch Einxeichung von Rechnungen Fordes
rungen an die Ärmencaffe gemacht werden, die ſich
mitunter von 1 bis 2 Jahren und darüber zurüc-
datiren, was bei einer geregelten Haughaktung nicht
allein ſehr unangenehm, ſondern auch hoͤchſt flörend
und zeitraubend iſt.

Wir finden uns daher veranlaßt, alle jene, welche
Forderungen an uns zu machen haben zu erſuchen,
ihre Rechnungen Ende jeden Monats einzureichen,
außerdem ſie die etwa dadurch entſtehende Un-
annehmlichkeiten ſich ſelbſt zuzuſchreiben hahen, alte
Rechnungen aber gar nicht mehr berückſichtigt werden

Die Armencommiffion.

SZiegelhaufen, ODberamtg Heidelberg. Die Jo-
feph Eidler Retteten laſſen zum Zwed der Erb-
vertheilung

Mittwoch, den 13. Dctober,
Nachmittags 2 Uhr,
und auf dem Rathhaus nachſtehende Lietenſchaften
öffentlich verſteigern, und obervormunoͤſchafiliche
— — vorbehaltend, ſogleich endgültig zu-
lagen.

2
Ein Wohnhaus hier, oben am Schuͤlberg neben
Johann Hug.

*
2 Viertel 6 Ruthen Acker im Hahnberg,/ neben
Michael Hummel.

3.
3 Viertel 30 Ruthen Wieſe in den Neckarwieſen,
neben Wilhelm Speyerer.
Ziegelhauſen, am 25. Sept 1852.
Waiſengericht:
Goos.

Knobel.

Ziegelhauſen, Dberamts Heidelderg. Aus der
VBerlaffenfchaft des Waifenrichters Markin Bäuerle
und zum Zwed der Erbvertheilung, werden

Mittwoch, den 13. October,
Nachmittags gleich nach 2 Uhr,
auf dem Nathhaus folgende Liehenſchaften Sffente
lich verßeigeri, und obervormundfhaftlide Geneh-
m(q;mg vorbehaltend , ſogleich endgültig zuge»
gen:

1.
Ein zweißöckiges Wohnhaus mit Garten und
Bleichwieſe, neben ſich felbf und gemeinem Weg.

2
Viertel 20 Ruth. Ader in den allen Gärten.

2
1 Biertel 20 Ruthen %cfer im Bächenbuckel.
4 Biertel Acker unter Schönauer Schaufe. *
1 Biertel 20 Ruth. flcäér auf dem Büchſenacker.

o
Ein Wohnhaus mit 1 Viertel 23 Ruch Bleichs
wiefe, neben gemeinem * und dem Teichpfad!

Eine neu erbaute Scheuer und Stall mit 1 Vrtl.
12 Ruthen — — dem Forſthaus.

2 Viertel 25 Ruthen Wieſe im Moſelsbrunnen,
neben Joſeph Walter.
Ziegelhauſen, am 25. Sept. 1852,
Waiſengericht:
Gods.
Knobel.

Großh. Bezirksamt Ladenburg
Nr! 24,295, Ueber das Vermögen der Ehefrau
des Philipp Wernz von Sandhofen haben wir
Sant erfannt und wird Tagfahrt zum Richtig-
ſtellungs? u. Vorzugsverfahren auf @
Mittwoch den 27. October . S.,
Vormittags 8 Uhr,

anberaumt.

Wer nun aus was immer für einen Grund einen
Anſpruch an dieſen Schuldner zu machen hat, hat
ſolchen in genannter Taafahrt bei Vermeidung des
Ausſchluſſes von der Maffe, ſchriftlich oder mund-
lich! perſbuͤlich oder durch Bevollmächtigte daͤhier
anzumelden, die etwaigen Vorzugs? oder Unter-
pfandsrechte zu bezeichnen und zugleich die ihm zu
Gehote ſtehenden Beweiſe fowohl hinſichtlich der
Richtigkeit alg auch wegen dem Vorzugsrecht DE
Forderung anzutreten.

Auch wird an dieſem Tag ein Borg- oder Nach-
laßvergleich verfucht, dann ein 8 und
ein Glaͤubiger Ausſchuß ernannt , und follen hins
ſichtlich des Borg Vergleicha die nicht erfheinenden
als der Mehrheit der Erſchtenenen beitretend an-
geſehen werden. 2

Ladenburg, den 30. Sept. 1852,

. VBineentk

Großh Bezirksamt Meckargemüund,
¶Die Feſtſetzung der Brod= und Fleiſch-
preiſe beireffend.)
Nr. 23,120. Die Brodpreiſe werden für die
erſte Haͤlfte dieſes Monats wie folgt feſtgeſetzt:
1) Der 4pfündige Latb Brod 134 Fr. -
2) Das Milchbrod. für 1 kfr. muß Loth und
der Waſſerweck 41, Loth wiegen. }
Die Fleifchpreife bleiben unverändert.
Neckargemünd, * 2. 28 —
eers.

Schorr.

Großh DBezirksamt Neckargemünd.

Nr. 21,437. Meber das Vermögen des Zoͤhann
Friedr. Gans horn von Bammenthal haben wir
Sant _ erfannt und Tagfahrt zum Richtigſtellungs-
und Borzugsverfahren auf D 7

Donnerstag, den 14 October,
Vormittags S Uhr, *

auf dieſleitigec Gerichtskanzlei angeordnet..

Alle Diefenigen, weiche aus was immer für eiNeM -
Srunde Anfprüche an die Gantmaffe machen wollen,
 
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