auch des Diebſtahls geſtäͤndig Die Ver-
haͤndlung drehte ſich hauptſaͤchlich darum,
pb der Diebflahl als ein gefährlicher im
Sinne des Geſetzes zu betraͤchten ſei, oder
nicht. Die erſte Anſicht wurde von der
Slaaͤtsbehörde, die letztere von der Ver-
tbeidigung aufgeſtellt. Die Geſchworenen
traten in ihrem Wahrſpruche der erſtern
fofort den Hahn zu geſchärfter Arbeitshaus-
ſtrafe von einem Jaͤhr und zur Landesver-
weiſung.
Mannheinmi, 11. Dee. (R. 3.) Heute
ſtand der Z2jährige verheirathete , vermö-
gensloſe bisher gut beleumundete Schnei-
der Valentin Beiſel von Schönau wegen
Münzfälſchung vor dem Schwurgerichte.
Im ZJuni d. I, hatte Beiſel bei einem
Silberarbeiter zu Heidelberg f g. galva-
niſche Verſilberuͤng zu kaufen gefucht, und
deinſelben bei dieſer Gelegenheit das Ge-
ſtaͤndniß gemacht! daß er bereits falſche
Groſchen gefertigt habe, Er trug damals,
wie der Silberarbeiter in der Vorunterſu-
chung und in der heutigen Verhandlung
verſicherte, ein dem Anſcheine nach mit Gro
ſchen im Betrage von etwa 3 fl gefuͤlltes
Papier bei ſich aus dem er einen Groͤſchen
koͤnigl. baheriſchen Gepräges hervorzog und
dem Zeugen uͤbergab. Letzterer ſah ſich ver-
änlaßt, die Sache der Polizeibehörde anzu-
zeigen, und verfügte ſich ſpäter auf Geheiß
des Unterſuchungsrichters in Beiſels Wob-
nung nach Schoͤnau, woſelbſt ihm dieſer
eine Reihe zur Münzfälſchung beſtimmter
Werkzeuge/ die in verſchiedenen Theilen des
Hauſẽs verborgen waren, zeigte. Darunter
befanden ſich ſowohl Geldſtempel, als auch
eine Preſſe. Die ſogleich hierauf vorgenom-
mene gerichtliche Hausfuchung führte nicht
nur jene Werkzeuge, ſondern auch 13 Stück
Grofchen Fönigl. würtembergiſchen Gepräges,
ſowie 19 Stück zu Groſchen und zu Sechfern
veſlimmte Platten in die Haͤnde des Gerichts.
Außer dieſem Allen lag gegen den Ange-
klagten vor, daß deſſen Ehefrau einem Zeu-
gen zugeſtanden hatte, ihr Ehemann habe
bereiis falſches Seld gefertigt. Der Ange-
klagte wollte die Werkzeuge und die Muͤn⸗
zen nebſt Platten im Walde gefunden haben,
und leugnete, die ihm beißemeffenen Be-
kenntnifft gemacht zu haben, Die Verthei-
digung hielt es für unerwieſen, daß gerade
der Angeklagte falſche Münzen . gefertigt.
habe. Die Staatsbehörde war bemüht, das
Gegentheil bievon darzuthun. Die Geſchwo-
renen erachteten den Angeklagten fuͤr ſchul-
dig, hielten jedoch ſeine Schuld nur in
Bezug auſ die 13 Groſchen bayeriſchen
Gepräges für dargethan Der Gerichishof
erkannte hierauf in Betracht des geringfüs
gigen Betrages der erwieſenermaßen ge-
faͤlſchten Münzen, ſowie in Betracht der
leichten Erkennbarkeit der Falſchheit diefer
Münzen die niederſte geſetzlich zuläſſige
Strafe, nämlich einjährige Zuchthausſtrafe,
nehſt Stellung unter polizeiliche Aufſicht
auf zwei Jahre, gegen den Angeflagten,
Redigtrt unter Verantwortlichkeit von ®. Neichard.
Großh. Oberamt Heidelberg.
(Den Verkauf von ſogenannken
Chriſtbäumchen betr.)
Nr. 54,454. E3 wird dbiermit befannt gemacht,
daß der Berkauf der f. g. Chriftbäumchen nur fol-
chen Leuten geftattet ift, Dvie fih über den recht-
mößigen Erwerb durch Zeugniffe ihrer Heimaths-
beböiden augzuweifen Germögen. AUnderen Per-
fonen werden die Bäumchen weggenommen werden
Die Bürgermeifterämter werden angewiefen, dies
{n ibren Gemeinden gehörig befannt zu machen.
Heidelberg, den 7, 4 —
— ——
Aufforderung.
Wer an die hieſige Kaiverſttätscaſſe für Waaren
vder Arbeiten eine Forderung zu machen hat, wird
hiermit aufgefordert, die Rechnung darüber binnen
8 Tagen einzureichen.
Heidelberg, am 9. Dec. 1852. k 7
Gr. Univerfitäts = Bau- u. Setonomiecommiſſton.
Noßhirt, d. z. Director.
Main⸗Neckar⸗Eiſenbahn.
Aufforderung.
Nr. 2046. Behufs der Rechnungsſtellung pro
1852 werden alle diefenigen, welche noch eine For-
dexung an diesſeitige Stelle zu machen haben hie-
mit angegongen, ihre Rednungen bei Vermeidung
ber aus einer verſpäteten Eingabe erwachſenden
Nachtbeile bis zum 25. d. M. dahier einzureichen.
veidelberg, den 13. Dec. 1852.
Die Bahnverwaltung.
$ VWeiler
Biedermann.
Holzverſteigerung.
Ziegelhauſen. Aus der Domänenwaldabthei-
lung Saglochſchlag werden Samstag, den 18, d. M,
54 Klafter Birken-Kappern, 4600 gemiſchte Wellen,
und 142 Stück Birkenwagnerſtangen verſteigert
Die Zufammenfunft der Steigliebhaber iſt an
obigem Taa früh 9 Uhr, am kleinen Lerchengarten
nächſt der Ochfenlager-Straße,
Ziegelhaufen den 11. Dec. 1852.
Großh. Bezirksforſtei.
Schreiber.
Großh. Bezirksamt Ladenburg.
——74 — 77 für die
* rächſte Beſchälzeit
„Die ieferung der für die nächfte 5@efcbäxg‚eit auf
bie Stationen Ladenburg und Santhofen erforder-
ſoll im Soumiffionswege vergeben
Die ziezu Luſttragenden wollen ihre —
fleng innerhalb S Tagen, vom fqug —
an, bfeher vorlegen, und varin die Üebernahmepreife
gehörig bezeichuen.
Ladenburg, den 10. Deebr. 1852,
Kuen.
Heßel.
Holzverſteigerung.
Fäferthal, Amts Ladenburg. Freitag, den 17.
. M, Bormitiags 10 Uhr, Jäßt Die Diefige Ge.
ſorten öffentlich verſteigern:
a) forlene Stangen.
I, Sorte 250 Stück.
S 1175
9 ”
”
— ——
beſonders zu Reb- und Bohnenſtangen ge-
eignet.
b) forlen Pruͤgelholz 34 Klafter.
c) „ Wellen, 3300 Stück.
Käferthaͤl, den 11. Dec. 1852.
) Das Bürgermeiſteramt.
Herrmann.
Sautter.
Großh. Bezirksamt Neckargemunud
(Die Conſeription pro 1853
betreffend.)
‚ Nr. 28,893. Die Aushebung der zur Conferip»
tion pro 1853 pflichtigen Mauͤnſchaft des diesfet-
tigen Amtsbezirks findet
Donnerstag, den 16. December d. S,
; Morgens 8 Uhr,
auf dem Rathhaufe vdahier ftatt, was hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebraͤcht wird.
Neckargemünd, * 2 24 1852.
eers.
Nikolai.
Großh. Bezirksamt Schwetzingen.
(Die Confeription pro 1853
betreffend.)
Beſchhuß.
Nr. 24,431. Sammtlichen Conſexiptionspflich-
tfgen, refp. deren Eltern und Vormündern, wird
hiemit zur Kenntuiß gebradt, daß zufolge höherer
Anordnung, die Aushebung der Pflichtigen für die
Conſeriptibn von 1853 auf
Freitag den 21. Januar 1853,
Morgens 8 Uhr, :
auf dem NRathhaufe daͤhier angeordnet ifß,
Sämmtliche Conferipfronspflihtigen werden zum
Erjcheinen in diefer Tagfahıt bei Vermeidung ver
geſeblichen Strafen aufgefordert.
Schwetzingen, den 9. Dec. 1852.
Dilger.
} Meixner.
Großh Bezirksamt Wiesloch.
Bekanntmachung.
(Die Anweiſung der Brandentfchäs
digungen, hier insbeſondere die
Aufftellung der deßfallſigen Zeug-
niſſe betr.)
„ Nr. 27,240. An ſämmiliche Gemeinderäthe des
diesſeitigen Bezirks:
Da durch die nicht vorfebriftemäßig aufgeftellten
Zeugniſſe über Wiederherflellung durch Feuer zer-
ſtörter oder beſchädigter Gebälde und duͤrch die
Zurückgabe dieſer Zeugniffe zur Verpeſſerung die
LTuszahlung der Enlſchaͤdigungen verzögert und die
Forderungoberechtigten oft in großen Nachtheil ver»
feßt werden, fo werden in Folge Erlaffes Großh.
VBerwaltungsraths der General=Wittwen« ı, Brande
faffe vom 3. d. M., Nr. 3519, die Gemeinderäthe
angewieſen, Dafür zu forgen, daß die erwähnten
Zeugnifſe genau nach Vorſchrift der SS 45, 46 1nd
47 der Inſtruction II und der Beilage MX D,
Formular 1 bis 7 zum Feuerverfiherungsgefeß,
auggefiellt werden; die nach dieſen Beftimmungen
nicht ausgeſtellten Zeugniffe müßten unnachſichtlich
zur Verbeſſerung zurückgegeben werden.
Die für derartige Zeugniffe gedruckten Formu-
lare ſind ſtets bei der Buchhandlung von Carl
Sroos in Seidelberg (Akabemifche Anftalt für
Litergtur und Kunft) vorräthig zu haben, worüber
das Nöhere in dem Beſchluß vom 23. Dct. 1 3.,
Nr. 23,325, den Vollzug des neuen Fenerverfiche«
runNgsgefeßes , ingbefondere den Druck der Hierauf
hezüglichen Impreſſen und der Feuerſchadenstaͤbellen
betr enthalkten iſt.
Die Gemeinderäthe haben die Bauſchätzer ſo-
gleich von dieſem Beſchluß zur Befolgung in Kennt-
nig zu feßen.
Ferner werden die Gemeinderäthe benachrichtigt,
baß befondere Berichte der Gemeinderäthe
neben bdiefen Zeugniffen nicht erforderlich find!
Die Eröffnung diefes Befchluffes an die Baue
ſchätzer, fowie die Kenntnifnahme deffelben durch
den Gemeinderath iſt anher anzuzeigen.
Wiesloch, den 7. Dec. 1852.
Fröhlich.
Großh. Bezirksamt Wiesloch,
Bekanntmachung.
(Die Aufftellung der Gebührzettel
der Baufhäßer zur Feuerver-
ſicherung betr.)
Nr. 27,240. Sämmtliche Gemeinderäthe werden
zur. weitern Eröffnung an die Bauſchätzer in Kennte
niß gefebt, daß die Gebührenzettel der Baufchäßer,
welche nicht genan nach Vorfchrift des S.7 Der,
Juſtruetion X zum neuen Feurrverficherungs-Sefeß
Beilage I A und I B) aufgeftellt find, zur Vers
beſſerung zurückgegeben werden.
Smpreffen zu diefen Gebührenzetteln ſind in der
im Befchluß vom 23. Det. I. F, Nr. 23,325, den
Bollzug des neuen Feuerverficherungsgefeßes, ing«-
befondere den Druck der hierauf bezüglichen Jm-
preſſen und der Feuerſchadeustaͤbeilen betr., bezetich-
neten Buchhandlung des Carl Groog in Heidel«
berg ſtets vorräthig zu haben. ;
Wiesloch, den 7. Dec. 1852.
Fröhlich
Vrivat-Anzeigen,
Theatrum mundi
im großen Saale zum Prinz Marx.
Dienstag: Die Refidenz Dresden, Hierauf:
Das Bergſchioß Böſig in Böhmen.
Anfang 7 Uhr.
E Ende dieſer Woche Schluß der Vorſtellungen.
Hinter der Kaferne im Seminargarten wird
Mittwoch, den 15. December,
Nachmittags 3 Ubr, e
ein ſtarker Nutzholzſtamm (wilde Kirſche) verſteigert
Vorzüglihes Kitzinger Bier im Prinz Mar-
ſo wie ächter engliſcher Porter die Dt. 1 fl. 12 F,
haͤndlung drehte ſich hauptſaͤchlich darum,
pb der Diebflahl als ein gefährlicher im
Sinne des Geſetzes zu betraͤchten ſei, oder
nicht. Die erſte Anſicht wurde von der
Slaaͤtsbehörde, die letztere von der Ver-
tbeidigung aufgeſtellt. Die Geſchworenen
traten in ihrem Wahrſpruche der erſtern
fofort den Hahn zu geſchärfter Arbeitshaus-
ſtrafe von einem Jaͤhr und zur Landesver-
weiſung.
Mannheinmi, 11. Dee. (R. 3.) Heute
ſtand der Z2jährige verheirathete , vermö-
gensloſe bisher gut beleumundete Schnei-
der Valentin Beiſel von Schönau wegen
Münzfälſchung vor dem Schwurgerichte.
Im ZJuni d. I, hatte Beiſel bei einem
Silberarbeiter zu Heidelberg f g. galva-
niſche Verſilberuͤng zu kaufen gefucht, und
deinſelben bei dieſer Gelegenheit das Ge-
ſtaͤndniß gemacht! daß er bereits falſche
Groſchen gefertigt habe, Er trug damals,
wie der Silberarbeiter in der Vorunterſu-
chung und in der heutigen Verhandlung
verſicherte, ein dem Anſcheine nach mit Gro
ſchen im Betrage von etwa 3 fl gefuͤlltes
Papier bei ſich aus dem er einen Groͤſchen
koͤnigl. baheriſchen Gepräges hervorzog und
dem Zeugen uͤbergab. Letzterer ſah ſich ver-
änlaßt, die Sache der Polizeibehörde anzu-
zeigen, und verfügte ſich ſpäter auf Geheiß
des Unterſuchungsrichters in Beiſels Wob-
nung nach Schoͤnau, woſelbſt ihm dieſer
eine Reihe zur Münzfälſchung beſtimmter
Werkzeuge/ die in verſchiedenen Theilen des
Hauſẽs verborgen waren, zeigte. Darunter
befanden ſich ſowohl Geldſtempel, als auch
eine Preſſe. Die ſogleich hierauf vorgenom-
mene gerichtliche Hausfuchung führte nicht
nur jene Werkzeuge, ſondern auch 13 Stück
Grofchen Fönigl. würtembergiſchen Gepräges,
ſowie 19 Stück zu Groſchen und zu Sechfern
veſlimmte Platten in die Haͤnde des Gerichts.
Außer dieſem Allen lag gegen den Ange-
klagten vor, daß deſſen Ehefrau einem Zeu-
gen zugeſtanden hatte, ihr Ehemann habe
bereiis falſches Seld gefertigt. Der Ange-
klagte wollte die Werkzeuge und die Muͤn⸗
zen nebſt Platten im Walde gefunden haben,
und leugnete, die ihm beißemeffenen Be-
kenntnifft gemacht zu haben, Die Verthei-
digung hielt es für unerwieſen, daß gerade
der Angeklagte falſche Münzen . gefertigt.
habe. Die Staatsbehörde war bemüht, das
Gegentheil bievon darzuthun. Die Geſchwo-
renen erachteten den Angeklagten fuͤr ſchul-
dig, hielten jedoch ſeine Schuld nur in
Bezug auſ die 13 Groſchen bayeriſchen
Gepräges für dargethan Der Gerichishof
erkannte hierauf in Betracht des geringfüs
gigen Betrages der erwieſenermaßen ge-
faͤlſchten Münzen, ſowie in Betracht der
leichten Erkennbarkeit der Falſchheit diefer
Münzen die niederſte geſetzlich zuläſſige
Strafe, nämlich einjährige Zuchthausſtrafe,
nehſt Stellung unter polizeiliche Aufſicht
auf zwei Jahre, gegen den Angeflagten,
Redigtrt unter Verantwortlichkeit von ®. Neichard.
Großh. Oberamt Heidelberg.
(Den Verkauf von ſogenannken
Chriſtbäumchen betr.)
Nr. 54,454. E3 wird dbiermit befannt gemacht,
daß der Berkauf der f. g. Chriftbäumchen nur fol-
chen Leuten geftattet ift, Dvie fih über den recht-
mößigen Erwerb durch Zeugniffe ihrer Heimaths-
beböiden augzuweifen Germögen. AUnderen Per-
fonen werden die Bäumchen weggenommen werden
Die Bürgermeifterämter werden angewiefen, dies
{n ibren Gemeinden gehörig befannt zu machen.
Heidelberg, den 7, 4 —
— ——
Aufforderung.
Wer an die hieſige Kaiverſttätscaſſe für Waaren
vder Arbeiten eine Forderung zu machen hat, wird
hiermit aufgefordert, die Rechnung darüber binnen
8 Tagen einzureichen.
Heidelberg, am 9. Dec. 1852. k 7
Gr. Univerfitäts = Bau- u. Setonomiecommiſſton.
Noßhirt, d. z. Director.
Main⸗Neckar⸗Eiſenbahn.
Aufforderung.
Nr. 2046. Behufs der Rechnungsſtellung pro
1852 werden alle diefenigen, welche noch eine For-
dexung an diesſeitige Stelle zu machen haben hie-
mit angegongen, ihre Rednungen bei Vermeidung
ber aus einer verſpäteten Eingabe erwachſenden
Nachtbeile bis zum 25. d. M. dahier einzureichen.
veidelberg, den 13. Dec. 1852.
Die Bahnverwaltung.
$ VWeiler
Biedermann.
Holzverſteigerung.
Ziegelhauſen. Aus der Domänenwaldabthei-
lung Saglochſchlag werden Samstag, den 18, d. M,
54 Klafter Birken-Kappern, 4600 gemiſchte Wellen,
und 142 Stück Birkenwagnerſtangen verſteigert
Die Zufammenfunft der Steigliebhaber iſt an
obigem Taa früh 9 Uhr, am kleinen Lerchengarten
nächſt der Ochfenlager-Straße,
Ziegelhaufen den 11. Dec. 1852.
Großh. Bezirksforſtei.
Schreiber.
Großh. Bezirksamt Ladenburg.
——74 — 77 für die
* rächſte Beſchälzeit
„Die ieferung der für die nächfte 5@efcbäxg‚eit auf
bie Stationen Ladenburg und Santhofen erforder-
ſoll im Soumiffionswege vergeben
Die ziezu Luſttragenden wollen ihre —
fleng innerhalb S Tagen, vom fqug —
an, bfeher vorlegen, und varin die Üebernahmepreife
gehörig bezeichuen.
Ladenburg, den 10. Deebr. 1852,
Kuen.
Heßel.
Holzverſteigerung.
Fäferthal, Amts Ladenburg. Freitag, den 17.
. M, Bormitiags 10 Uhr, Jäßt Die Diefige Ge.
ſorten öffentlich verſteigern:
a) forlene Stangen.
I, Sorte 250 Stück.
S 1175
9 ”
”
— ——
beſonders zu Reb- und Bohnenſtangen ge-
eignet.
b) forlen Pruͤgelholz 34 Klafter.
c) „ Wellen, 3300 Stück.
Käferthaͤl, den 11. Dec. 1852.
) Das Bürgermeiſteramt.
Herrmann.
Sautter.
Großh. Bezirksamt Neckargemunud
(Die Conſeription pro 1853
betreffend.)
‚ Nr. 28,893. Die Aushebung der zur Conferip»
tion pro 1853 pflichtigen Mauͤnſchaft des diesfet-
tigen Amtsbezirks findet
Donnerstag, den 16. December d. S,
; Morgens 8 Uhr,
auf dem Rathhaufe vdahier ftatt, was hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebraͤcht wird.
Neckargemünd, * 2 24 1852.
eers.
Nikolai.
Großh. Bezirksamt Schwetzingen.
(Die Confeription pro 1853
betreffend.)
Beſchhuß.
Nr. 24,431. Sammtlichen Conſexiptionspflich-
tfgen, refp. deren Eltern und Vormündern, wird
hiemit zur Kenntuiß gebradt, daß zufolge höherer
Anordnung, die Aushebung der Pflichtigen für die
Conſeriptibn von 1853 auf
Freitag den 21. Januar 1853,
Morgens 8 Uhr, :
auf dem NRathhaufe daͤhier angeordnet ifß,
Sämmtliche Conferipfronspflihtigen werden zum
Erjcheinen in diefer Tagfahıt bei Vermeidung ver
geſeblichen Strafen aufgefordert.
Schwetzingen, den 9. Dec. 1852.
Dilger.
} Meixner.
Großh Bezirksamt Wiesloch.
Bekanntmachung.
(Die Anweiſung der Brandentfchäs
digungen, hier insbeſondere die
Aufftellung der deßfallſigen Zeug-
niſſe betr.)
„ Nr. 27,240. An ſämmiliche Gemeinderäthe des
diesſeitigen Bezirks:
Da durch die nicht vorfebriftemäßig aufgeftellten
Zeugniſſe über Wiederherflellung durch Feuer zer-
ſtörter oder beſchädigter Gebälde und duͤrch die
Zurückgabe dieſer Zeugniffe zur Verpeſſerung die
LTuszahlung der Enlſchaͤdigungen verzögert und die
Forderungoberechtigten oft in großen Nachtheil ver»
feßt werden, fo werden in Folge Erlaffes Großh.
VBerwaltungsraths der General=Wittwen« ı, Brande
faffe vom 3. d. M., Nr. 3519, die Gemeinderäthe
angewieſen, Dafür zu forgen, daß die erwähnten
Zeugnifſe genau nach Vorſchrift der SS 45, 46 1nd
47 der Inſtruction II und der Beilage MX D,
Formular 1 bis 7 zum Feuerverfiherungsgefeß,
auggefiellt werden; die nach dieſen Beftimmungen
nicht ausgeſtellten Zeugniffe müßten unnachſichtlich
zur Verbeſſerung zurückgegeben werden.
Die für derartige Zeugniffe gedruckten Formu-
lare ſind ſtets bei der Buchhandlung von Carl
Sroos in Seidelberg (Akabemifche Anftalt für
Litergtur und Kunft) vorräthig zu haben, worüber
das Nöhere in dem Beſchluß vom 23. Dct. 1 3.,
Nr. 23,325, den Vollzug des neuen Fenerverfiche«
runNgsgefeßes , ingbefondere den Druck der Hierauf
hezüglichen Impreſſen und der Feuerſchadenstaͤbellen
betr enthalkten iſt.
Die Gemeinderäthe haben die Bauſchätzer ſo-
gleich von dieſem Beſchluß zur Befolgung in Kennt-
nig zu feßen.
Ferner werden die Gemeinderäthe benachrichtigt,
baß befondere Berichte der Gemeinderäthe
neben bdiefen Zeugniffen nicht erforderlich find!
Die Eröffnung diefes Befchluffes an die Baue
ſchätzer, fowie die Kenntnifnahme deffelben durch
den Gemeinderath iſt anher anzuzeigen.
Wiesloch, den 7. Dec. 1852.
Fröhlich.
Großh. Bezirksamt Wiesloch,
Bekanntmachung.
(Die Aufftellung der Gebührzettel
der Baufhäßer zur Feuerver-
ſicherung betr.)
Nr. 27,240. Sämmtliche Gemeinderäthe werden
zur. weitern Eröffnung an die Bauſchätzer in Kennte
niß gefebt, daß die Gebührenzettel der Baufchäßer,
welche nicht genan nach Vorfchrift des S.7 Der,
Juſtruetion X zum neuen Feurrverficherungs-Sefeß
Beilage I A und I B) aufgeftellt find, zur Vers
beſſerung zurückgegeben werden.
Smpreffen zu diefen Gebührenzetteln ſind in der
im Befchluß vom 23. Det. I. F, Nr. 23,325, den
Bollzug des neuen Feuerverficherungsgefeßes, ing«-
befondere den Druck der hierauf bezüglichen Jm-
preſſen und der Feuerſchadeustaͤbeilen betr., bezetich-
neten Buchhandlung des Carl Groog in Heidel«
berg ſtets vorräthig zu haben. ;
Wiesloch, den 7. Dec. 1852.
Fröhlich
Vrivat-Anzeigen,
Theatrum mundi
im großen Saale zum Prinz Marx.
Dienstag: Die Refidenz Dresden, Hierauf:
Das Bergſchioß Böſig in Böhmen.
Anfang 7 Uhr.
E Ende dieſer Woche Schluß der Vorſtellungen.
Hinter der Kaferne im Seminargarten wird
Mittwoch, den 15. December,
Nachmittags 3 Ubr, e
ein ſtarker Nutzholzſtamm (wilde Kirſche) verſteigert
Vorzüglihes Kitzinger Bier im Prinz Mar-
ſo wie ächter engliſcher Porter die Dt. 1 fl. 12 F,