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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0578
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Bitte der Stadt Weinhelm, die Erhaltung des
Straßenzugs durch dic Stadt detr. Der Antrag
geht auf empfehlende Uederweisung der Petition an
das großh. Staatsminifterium. Für die Pctition
sprachen: der Abg. Welckcr, Trefurt, Sander,
Mohr Poffelt, Merk, v. JHstcin, Nindeschwen.
der, Aschbach und dcrVerichterftatter; nach einigen
Ausführüngen dcs Ministerialpräsidenten Nebcnius
und geh. Referendärs Stoßer wurde dcr Kommis-
sionsantrag einftimmig angenoinmen. b) Ueber
die Bitte der Stadt Weinheim und der Gemeinde
Kaferthal, den iLtraßenbau von der birkenauer
Gränze durch Weinheim und Käfertdal nach Mann-
hcim detr.; dcr Antrag geht auf lleberweisung an die
Budge.tkommission zur möchtichftcn Bcrücksichtigung
dei dem aufferordenclichen Budger und, sofern die
Aufnahme in das nachträgliche Budget nichc mehr
rhunlich jcyn solltc, evenruellaufempfehlende Ueber-
weisung an das großh. Staatsminifterium zur Be-
rücksichrigung in dem nächsten Budget; zwei nach-
rragliche Petirionen der Stadc Mannheim und der
Gemeinde iäsandhofen wurden gleichfalls in dem
Bericht erwähnt. Der Kommissionsanlrag, von
den Abg. Lauer, Wellcr, Melcker, v. Itzstein und
Schaaff unterstützt, wurde angenommen.

Nach Erledigung weiterer Bcrichce der Petitions-
commission machte der Finanzminister, mir Ein-
begleitungsvortrag, aus hdchftcm Aufcrage die
Vorlage cines Gesetzcntwurfs, die in dcr erstcn
Hälfce des Budgetjahres 1639 zu bestreilenden
außerordentüchen Ausgaben und deren Deckung
betr. Hierauf wurde, dem Antrage des Abg.
Bekk gemaß, die Kommission zu Prüfung dcs
mit dem Herrn Fürsten von Leiningen abgeschlos-
senen Vergleichs, bestehend aus: Bader, Bekk,
Schaaff, Welckcr und Weller, durch die Abg. v.
Rotteck, Duttlinger, Aschbach und Sander verstärkr.

Karlsruhe, 18. Zuli. üZ. öffentliche Sitzung
der 2. Kammer, untcr dem Vorsitze des Präsiden-
ren Mittermaier. Auf der Estrade dcr Negierung:
Äraatsininister von Blittersdorff und Ministerial-
prasidcntNebenius; späterStaatSministero.Böckh.
— Anftatt mündlichen Vorlrags wurdc der Bc-
richr dcö Abg. Lang über die seic dcm lehcen Land-
rage erlaffenen provisorischen Gcsctze zum Druck
beschloffen. — Hierauf erstattete der Abg. v. Notteck
Kommissionsberichc über die Eingaben von Dr.
Vanotti und Fickler zu Konstanz, die Handhabung
der Zensur becr. Antrag auf Ueberweisung an das
großh. Staatsministerium mit dringendcr Empfch-
lung. Da der Gegenstand mit der Diskussion des
Kommissionsberichls über die Motion des Abg. v.
Rotreck auf Wiederherftellung einrgcn Nechcszustan-
dcs in Sachen der Preffe zusammenhängr, so
wurde zu dieser Diökussion zuvördcrft geschritten.
Nach einer kurzen, nicht zur Sache gehörenden
Episode eröffnete der Ministerialpräsident des Znnern

mir einem längern Vortragc die Diskussion, welche
sodann mehrere cLtunden fortgesctzt wurde; cs nah-
mcn daran Theil der Staatsminister v. Blittersdorff
und Mmisterialpräsidenr Nebenius, die Abg. Welckcr,
v. Rottcck, Bekk, Trefurc, v. Itzslein, Merk,
Sauder, Zenrner, Ouctlinger, Schaaff, Bader,
Mohr, Nindejchwend-'r und Aschbach. In der
Abstimmung wurde dcr Anrrag angenommen,
Seiner königlichen Hoheir dem Großherzog Folgen-
des in eincr Adrefse ehrerbietigst vorzulragcn: „Zm
Iahr 1ÜZ3 wurde, veraulaßt durch die Vorlagen,
welche dic Negierung Ew. kömgl. Hoixür über dic
Zurücknahme des im Zahr i85i erlaffenen Preß-
gesetzes der zweiten Kammer machtc, von dieser der
fast einstimmige Beschluß gcfaßt: Daß die durch
Verordnung vom 28. Zuli l8Z2 gctroffcne Abän-
derung des Preßgcsetzes ohne Zustimmung der Kam-
mer definitiv nicht habe geschehen könncn, daß man
daher zur Hcrstellung des definiliven Zustandes einer,
den wahren bundesverfaffungsmäßigen Pflichten
der Regierung uno dcn Rechlen des Landes entspre-
chenden Gesetzgebung im Großherzogthnm Baden
auf verfaffungömäßigem Wege weircrcr Vorlage
der Negierung encgegen sehe. Diesem am 3. Zuii
1833 in Zeh. Sitzung gesaßren, sodann aber auch
in öffentlicher Sitzung verkünderen Beschluß folgte
am ck. Sept. eine weilere Berhandlnng in öffentli-
cher Sitzung, worin die Ne-gierungsiommission,
ancrkennend, daß ' durch die Verordnung vom 28-
Zuli Das Preßgesetz in scinen wescntlichen Theilen
eine Abänderung erliitcn habc, und daß dadurch
nothwendig Lücken entslehen mußtcn, die bald fühl-
bar wurdcn und dahcr allerdings cntfernr werden
müffen", sich dahin erklärre: „Es bleibe, wcil am
gegenwärtigen Landrage die Heilung nicht mehr
stattfinden k'önne, nichcs anders übrig; als, in der
gerechten Ucberzeugung, daß etwas gefchchen müsse,
um den Zustano Ler Preffe zu verbeffern, durch
ein provisorisches Gcsctz zu hcksen, das ctwa zwi-
schcn deni jetzigen und dcm nächsten Landtag einzu-
treten hätte, wozu die Negierung allerbings geneigt
sey, nnd bci deffcn Erlaffung sie gcrne bie von der
Kammer geäufferten Wünsche nach Moglichkeit be-
nützcn werde. Ungeachter der auf dcn Landtagcn
von 1855 und 1837 wiederholten Verjtellungen
und Bitten der Kammcr wurde diese Zusicherung
nicht crfüllr. Dadurch, so wie durch den weiteren
Umftand, daß die Beschränkungen der Presse immer
noch gefteigcrr wurden, stnder sich die Kammer
beschwert und erlaubt sich, an Ew. königliche Ho»
heit die ehrfurchcsvolle Bitre zu stellcn: daß bis zur
Befeiligung dcr gegen die cigcntliche Preßfreihcit
bestehenden Hindernisse wenigstcns cin den gcgen-
warligen Vundespslichten der Rcgierung und dcn
Rechcen dee Landcs enrsprechendes Preßgesetz in dcr
zweiren Hälfrc dieseö Landtags vorgclegt wcrde^
daß vor der Hand abcr die läftigcn Bejchränkun»
 
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