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Heidelberger Jahrbücher der Literatur — 30,1.1837

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No. 3
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https://doi.org/10.11588/diglit.39123#0051
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Monumenta Germaniae ed. Pertz. T. III.

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Achen für seine Capitularsammlung, in der er alle diese Grund-
sätze für wirkliche Capitularien ausgiebt; ja seine zweite Addition
entnahm er ganz der gedachten Relation. Dadurch aber wird be-
trüglich etwas für ein allgemein angenommenes und allgemein zu
befolgendes Gesetz aufgestellt, was nie Gültigkeit gehabt hatte
und nur die Ansichten und Wünsche einzelner Bischöfe oder der
Geistlichkeit enthielt.
Es wäre überflüssig, über diese neue, mit Hülfe von mehr
denn hundert Handschriften veranstaltete Ausgabe der Capitularien,
die nach ihrer Beendigung alle bisherigen Ausgaben völlig anti-
quiren wird, noch mehr hier anzuführen; nur folgende Bemerkun-
gen mögen schliefslich noch Raum finden.
In den capitulis excerptis Ingelheimensibus von 826 ist der
Druckfehler »constitutionis Juliani imperatoris septimae « zu ver-
bessern in » constitutionis Juliani antecessoris septimae «, denn es
ist hier nichts Anderes gemeint, als die Novellensammlung in der
lateinischen Bearbeitung des Julian, eines Rechtsgelehrten.
Die unter dem achenschen Capitular von 789 angeführten
Beweisstellen sind eigentlich überflüssig. Das Capitular giebt aus
dem Codex der Canonen und Decretalen, den Karl d. G. von
Hadrian I. erhielt, die wichtigsten und gelten sollenden kurz an;
wer sie aber im Zusammenhänge lesen wollte , müfste die erwähnte
Canonensammlung, die allgemein verbreitet wurde, selbst nach-
schlagen. Allein die unter dem Gesetze angeführten Canonen sind
gar nicht aus dieser Sammlung, sondern aus jener entlehnt, wel-
che zuerst Quesnel bekannt machte und worin die griechischen
Synoden in einer anderen, älteren Uebersetzung sich vorfinden.
Die gedachten Canonen rühren also , falls sie sich wirklich in ei-
ner Handschrift finden sollten, nicht von der Redaction des Ca-
pitulars her, sondern von irgend einem klösterlichen Abschreiber
desselben.
Die Freunde der altdeutschen Sprache werden das S. 67 am
Ende des achenschen Capitulars von 789 zum ersten Male ge-
druckte alte Gebet und die S. 261 mitgetheilte verbesserte alte
Uebersetzung von Ansegis IV, 18. willkommen heifsen^
Frankfurt a. M.

F. H. Knust,
 
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