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Monumenta Germaniae ed. Pertz. T. III.

das achensche von 802 und 8o5; das über die Räuber von 8041
über kirchliche Angelegenheiten von 804; die Instruction für ei-
nen kaiserlichen Sendgrafen S. i35 und i36; das langobardische
Gesetz von 8q8 ; über das Miinzwesen S. 159; wegen der Juden
S. 194 (cf. legg. Wisigothorum XII, i5.); über Freie und Vasal-
len S. 196; der Bericht der Bischöfe an Ludwig von 824 S. 238;
Lothars I. Verordnung aus Marengo von 825 S. 241; eben so das
S. 362, 4341 4^7» 439, 523,568 Mitgetheilte. Aufmerksame Er-
wägung verdient endlich der aus einer wolfenbüttelschen Hand-
schrift bekannt gemachte Bericht (S. 331 ff.), den die Bischöfe
829 zu Worms dem Kaiser über die Beschlüsse der kurz vorher
gehaltenen Synoden abstatteten. Ludwig der Fromme hatte näm-
lich an vier Orten seines Reichs die Geistlichen zu Synoden zu-
sammenberufen, damit sie sich über gewisse, von ihm bezeich-
nete Gegenstände berathen, den Grund mehrer Uebel und die
Mittel , diesen abzuhelfen, aufsuchen und ihm angeben sollten.
Nach Beendigung dieser Kirchenversammlungen begaben sie
sich auf den Reichstag nach Worms, um dem Kaiser das Ergeb-
nis ihrer Berathungen mitzutheilen und ihm die Beschlüsse der
Synoden zur Bestätigung vorzulegen. Sie fanden aber für gut,
ihren hierauf bezüglichen Bericht ganz in dem Sinne und selbst
zum gröfsten Theile mit den Worten der Synodalacten abzufas-
sen, die auf einer dieser vier Kirchenversammlungen, auf der zu
Paris, aufgenommen waren. Allein auf dem Reichstage wurden,
weil wahrscheinlich die weltlichen Grofsen widersprachen, nur
wenige Sätze dieser Relation allgemein gebilligt und in das
wormsische Capitular aufgenommen. Die Bischöfe suchten indefs
diese Grundsätze weiter zu verbreiten und geltend zu machen.
Der Bischof Jonas von Orleans, der auf der pariser Synode ge-
genwärtig und bei der Abfassung ihrer Synodalacten thätig ge-
wesen war, schrieb seine beiden Werke de institutione regia und
de institutione laicali fast ganz mit ihren Worten und ganz in
ihrem Geiste. Die im Jahre 836 zu Achen versammelten Geist-
lichen nahmen unter ihre Canonen ebenfalls viele aus jener Sy-
node wieder auf. Dem Erzbischöfe Otgar von Mainz und seinem
Diaconus Benedict war auch viel an ihrer Verbreitung gelegen.
Obwohl sie ihnen, wie ihre falsche Capitularsammlung beweist,
noch zu gemäfsigt waren , so verschmäheten sie es doch nicht,
die wichtigsten Stellen derselben und der daraus geflossenen Werke
aufzunehmen. So benutzte Benedict die Pariser Synode, die Re-
lation der Bischöfe, die Werke des Jonas und das Concilium von
 
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